brauche Rat -  Soll ich das Jugendamt informieren?

I

Idgie

Guest
der Nachbarin vorschlagen: sie soll sich ein Babyphon mit großer Reichweite kaufen und im Falle überschneidender Arbeitszeiten einer anderen Nachbarin nebst Haustürschlüssel und Handynummer geben.

Idgie
 
E

eliza*day

Guest
Ich habe nur den Kopf schütteln können. Kinder in diesem Alter lässt man nicht mal eine Stunde alleine - egal zu welcher Zeit.

ich würde noch mal eindringlichst mit den Eltern sprechen, und wenn die gar keine Einsicht haben, das JA informieren.
 
E

Elchen

Guest
Also sorry,mafa.Bist Du auch Vater???Würdest Du Deine Kinder 5 Stunden lang alleine lassen,auch wenn sie schlafen?????Was ist ,wenn mal eines wach wird ,weil es geträumt hat???Weil es Bauschmerzen hat oder ihm übel wird.WAS IST DANN???????
Meine Kinder werden sogar heutzutage noch wach und ich muss ab und zu in der Nacht mal hin..Also bin ich wie die anderen der Meinung,daß dieses auf jeden Fall die Aufsichtspflicht verletzt.Und ich glaube nicht,daß hier irgendjemand,nur weil die Nachbarn arbeiten gehen,verpflichtet sind,auf deren Kinder aufzupassen.Das wäre ja noch schöner..
Also wenn diese keine Vermutungen sind sondern eindeutih nachweisbar ist,würde ich entsprechende hebel in Bewegung setzen!!!
 
M

mafa

Guest
Original von Elchen
Also sorry,mafa.Bist Du auch Vater???Würdest Du Deine Kinder 5 Stunden lang alleine lassen,auch wenn sie schlafen?

Also wenn diese keine Vermutungen sind sondern eindeutig nachweisbar ist, würde ich entsprechende hebel in Bewegung setzen!!!

Hallo Elchen,

die erste Frage beantworte ich mit ja und die zweite mit nein. Deinem letzten Satz stimme ich zu.

Aber zur Meinungsbildung gehören nun mal Fakten und diese habe ich (zu) provokativ angefragt.

Siehe meinen letzten editierten Beitrag !


Gruß
 
S

Snowcat

Guest
@ Mafa:

Wieviele Fakten willst Du denn noch?
Reicht es nicht, wenn die Eltern in dem Gespräch zugegeben haben, das es so
ist?
Ich würd das hier bestimmt nich posten, wenn das alles auf Tratsch und Klatsch
beruhen würde.

EDIT:

Das die Große zu ihrer Mutter sagt, daß sie sie haßt...das hat ihre Mutter uns
erzählt.

Auch wenn nur ein paar Monate vergangen sind, man kennt seine Nachbarn.
Und meine Mutter und diese Frau kommen normalerweise sehr gut miteinander
aus.

Und eben aus diesem Grund ist sie zu meiner Mutter gekommen, um mit ihr
über die Große zu reden.

Ich saug mir das doch nicht alles aus den Fingern...
 
M

mafa

Guest
.... irgenwie scheint was mit dem Forum kaputt zu sein, meine Beiträge kann ich nicht sehen und kann mich nicht anmelden, die angezeigten Zeitangaben der Beiträge stimmen nicht mit der Ist-Zeit überein......


aber Snowcat, sorry, wenn ich dich hier zu sehr provoziert habe X( , aber nach Wertung der langsam eintröpfelnden Fakten ( wenns WEB wieder richtig funktioniert....) solltet ihr, wenn alle Versuche der Hilfe gescheiter sind, beim nächsten mal im Notfall auch mit Hilfe der Polizei einschreiten.

Gruß


Nachtrag um 21h20 jetzt klappt es wieder und nochmals sorry, ich konnte zwar Beitrage schreiben aber nur teilweise lesen und somit konnte ich auch nicht zeitgleich Antworten...
 
S

Snowcat

Guest
Naja, ich werd mich erstmal beim Jugendamt schlau machen.
Die werden mir schon sagen können, was man da unternehmen kann und was
nicht.

Ich mag jedenfalls nicht mehr länger zusehen....
 
D

danielad

Guest
Hallo,
ich hatte vor kurzem auch so ein Problem,mit einer Freundin.Bin dann auch zum Jugendamt.Und es ist ja auch nicht so,das gleich einer kommt,und die Kinder einpackt,sondern das versucht wird zu helfen.
Hat bei meiner Feundin z.B. gut geklappt,bis jetzt.
 

JOLA

Aktives Mitglied
Hallo Snowcat!!

Abgesehen von der Diskusion, die hier entstanden ist, möchte ich auch meine Meinung dazu sagen. Ich kann mir schon vorstellen, daß du nur einen Rat gesucht hast, und dann sowas. Aber jeder darf seine Meinung sagen, aúch wenn sie kontrowers ist.
Also ich würde noch mal die Nachbarn besuchen. Ihnen klar machen, daß es strafbar ist, wie sie ihre Kinder vernachläsigen. Ihnen auch dieses Gesetz (Aufsichtspflicht) zeigen (hat jemand erwähnt, steht da oben) und sagen, daß du mit der Situation, die jetzt ist, nicht klar kommst Es ist egal wie lange schon so ist, wichtig ist was weiter. Du bist für nichts schuldig, was du nicht gewußt hast. Ich würde denen Zeit geben, sich eine Aufsichtsperson besorgen (können vielleicht Unterstüzung bekommen, aber auf jeden fall vom Steuer absetzen)(Jugendamt, Arbeitsamt, Kinderschutzbund). Wenn sie es nicht machen, meldest du sie bei dem Jugendamt. Sie sollen es wissen, und auch daß es dir ernst ist. Wenn du keine Angst von Drohungen hast, dann tue es. Abgesehen davon, was die Anderen (jenigen) schreiben, würdest du dir verzeien, wenn einem oder beiden Kindern was zustösen wäre??
Jola
 
M

mafa

Guest
Hallo Snowcat, nachdem wir uns sooooooo gestritten hatten, würde mich doch brenned interessieren, wie die Sache nun ausgegangen ist. Ich danke Dir für ein kurzes Update.

Gruß
 
A

Anne5

Guest
Hier noch ein Link dazu

01. Ab welchem Alter kann man Babysitten?

Nach dem Gesetz kann unter bestimmten Bedingungen ab 13 Jahren Babysitting ausgeführt werden. Für Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Nach diesem Gesetz ist Jugendlicher, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Kind ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist. Für Kinder ab 13 Jahren und vollzeitschulpflichtige Jugendliche über 15 Jahre ist Arbeit grundsätzlich nicht erlaubt. Jedoch besteht eine Ausnahmeregelung für leichte Tätigkeiten: Babysitten ist mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten bis zu 2 Stunden täglich erlaubt. Mehr Informationen sowie den genauen Gesetzestext kann man hier nachlesen:

http://www.steuernetz.de/gesetze/jarbschg/19980126/volltext.html


LG

Anne5
 
J

jalex2000

Guest
Anmerkung:

der §832 BGB ist im 25 Titel zu finden: "UNERLAUBTE HANDLUNGEN"
Hierbei get es um Schadensersatzansprüche, dieser kommt zur Anwendung wenn nun der 2 jährige "einem Dritten" einen SCHADEN zufügen würde.

Der Thread hier hat etwas mit PERSONENSORGE / Elterliche Sorge zu tun und die ist wie oben schon richtig genannt wurde im §1626 BGB zu finden, aus dem Absatz 1 resultiert der § 1631 der den INHALT der PS nun kommt der ENTSCHEIDENDE PUNKT und zwar §1666 dies hat Sadhana sehr schön beschrieben "..... durch VERNACHLÄSSIGUNG DES KINDES....." Aus diesem leiten sich §1 KJHG ff. und §50 KJHG ab....


;D
 
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