Frage -  Sonderzahlug zum Unterhalt

megame01

Neues Mitglied
Hallo ich mal wieder,

diesmal geht es um zusätzliche Leistungen zum Unterhalt.

Ich bin alleinerziehen mit 2 Kindern (9+11) und bin vollzeit berufstätig. Der Vater meiner Kinder zahlt nur den Mindestsatz an Unterhalt ca. 290,- für beide.

Wir hatten eine Unfallvers. für beide Kinder abgeschlossen und ich hatte ihn gebeten nach der Trennung die Hälfte zu zahlen. Er sagt er zahlt schon genug das wäre meine Sachen. Mein Sohn wollte in einen Fußballverein. Der Vater sagte OK ich zahle die Hälfte und als ich ihn dann um das Geld bat, kam natürlich nichts. Dann waren Klassenfahren angesagt und er hat wieder nichts dazu gegeben. Mein Sohn braucht jetzt eine Brille und meine Tochter eine Zahnspange.

Weiß jemand ob man Ihn verpflichten kann wenigstens einen Teil zu zahlen?

Ich arbeite zwar vollzeit muß aber davon die Hortkosten und Miete und Sportvereine bezahlen. Und mein Gehalt ist auch sehr gering. Für die Klassenfahrten musste ich mein Konto überziehen und zahle jetzt noch ab. Ich bin schon am überlegen ob noch einen Nebenjob annehme. Aber das geht dann auf Kosten der Freizeit.

Noch zur Info der Vater holt die Kinder gar nicht mehr er ist der Meinung ich muss sie ihm bringen obwohl er nur 3 Km entfernt arbeitet.

Und ich fahre die Woche schon genug die Kinder herum und gehe auch regelmäßig zur Ergotherapie und diev. andere Ärzte. So muss ich mir auch mein Benzingeld einteilen.

Über Eure Infos würde ich mich freuen grüße Megame
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Tach,

Ich bin alleinerziehen mit 2 Kindern (9+11) und bin vollzeit berufstätig. Der Vater meiner Kinder zahlt nur den Mindestsatz an Unterhalt ca. 290,- für beide.

Wir hatten eine Unfallvers. für beide Kinder abgeschlossen und ich hatte ihn gebeten nach der Trennung die Hälfte zu zahlen. Er sagt er zahlt schon genug das wäre meine Sachen. Mein Sohn wollte in einen Fußballverein. Der Vater sagte OK ich zahle die Hälfte und als ich ihn dann um das Geld bat, kam natürlich nichts. Dann waren Klassenfahren angesagt und er hat wieder nichts dazu gegeben. Mein Sohn braucht jetzt eine Brille und meine Tochter eine Zahnspange.

Weiß jemand ob man Ihn verpflichten kann wenigstens einen Teil zu zahlen?

So weit ich weiß, nein. Ich denke das ist mit dem KU abgegolten *shrug*, wobei das sind keine 135% lt. DT..... Frag mal in Foren zu Trennungen direkt nach sonst.

Ich arbeite zwar vollzeit muß aber davon die Hortkosten und Miete und Sportvereine bezahlen.

Tjaps, das ist leider das Los der AE's......

Wird dir dein Ghalt angerechnet auf irgendwelchen Unterhalt?

Noch zur Info der Vater holt die Kinder gar nicht mehr er ist der Meinung ich muss sie ihm bringen obwohl er nur 3 Km entfernt arbeitet.

Gesetzlich musst du an der Stelle gar nichts und moralisch seh ich da auch eher nix bei der Entfernung.
Ist leider auch so, Umgangsverweigerung so rum kann man leider nicht ahnden.

Gruß,

Tina
 
U

User2

Guest
Doch, die Kinder können auch den Umgang vor Gericht einklagen. Bei Minderjährigen die Mutter stellvertretend für die Kinder. Nicht nur der Vater hat ein Umgangsrecht, auch die Kinder haben das. Somit ergibt sich für den Vater auch eine Umgangspflicht.

Ob das einen Sinn macht wenn der Vater kein Interesse am Kind hat mal ganz außen vor, die Möglichkeit besteht aber.
 

Sunny

Neues Mitglied
Original von megame01
Ich bin alleinerziehen mit 2 Kindern (9+11) und bin vollzeit berufstätig. Der Vater meiner Kinder zahlt nur den Mindestsatz an Unterhalt ca. 290,- für beide.

Wir hatten eine Unfallvers. für beide Kinder abgeschlossen und ich hatte ihn gebeten nach der Trennung die Hälfte zu zahlen. Er sagt er zahlt schon genug das wäre meine Sachen. Mein Sohn wollte in einen Fußballverein. Der Vater sagte OK ich zahle die Hälfte und als ich ihn dann um das Geld bat, kam natürlich nichts. Dann waren Klassenfahren angesagt und er hat wieder nichts dazu gegeben. Mein Sohn braucht jetzt eine Brille und meine Tochter eine Zahnspange.

Weiß jemand ob man Ihn verpflichten kann wenigstens einen Teil zu zahlen?

Hi,
Zahnspange und Klassenfahrt kann unter Umständen zu Sonderbedarf zaählen. Mach Dich da mal schlau.
Sind ja Kosten, die während einer EHE auch alös Sonderausgaben auf Euch zugekommen wären.....

Die Kids können den Umgang zwar gerichtlich einklagen, aber ob das so sinnvoll ist, wenn der Vater nicht wirklich will,das wage ich zu bezweifeln.

Gruß
 
E

elli.do

Guest
Hi du!

Hoffentlich findest du es nicht unverschämt, aber warum zahlt der Vater deiner Kinder nur den Mindestsatz an Unterhalt?
Es gibt über das Jugendamt immer Mittel und Wege, dass Einkommen deines Ex überprüfen zu lassen. Habe ich auch getan.

Und das Thema Zahnspange und Brille ist wirklich nur halb so schlimm.
Bei der Zahnspange zahlst du eh nur einen gering prozentualen Betrag dabei, und den bekommst du ja nach Abschluss der Behandlung zurück. Und die Brille: Na,da gibt es klasse Gestelle für nix- oder wenig Geld.
Ich ziehe vor jeder Alleinerziehenden/ Alleinerziehendem den Hut. Alle Achtung, dass du dein Leben so gut meisterst.
Nur vergiss das mit dem Nebenjob wieder. Es geht vor allem auf Kosten deiner Kinder. Egal wie selbstständig sie auch sein mögen, sie brauchen dich und die Kontrolle. Du verlierst sie sonst aus den Augen.

Ist nicht bös gemeint- aber das sind so meine Erfahrungswerte.

Alles findet seinen Weg.
Wünsch dir alles Liebe und Gute. Claudia.
 
S

silvialille

Guest
Allgemeines zu Sonderbedarf und Mehrbedarf

Aus der Kategorie Kindesunterhalt


Der angemessene Unterhalt für ein Kind umfasst den gesamten Lebensbedarf.
Dieser beinhaltet neben den zum Leben unentbehrlichen Aufwendungen für Ernährung, Bekleidung, Wohnung, Körperpflege u.s.w. auch die üblicherweise anfallenden Aufwendungen für Erziehung und Ausbildung des Kindes.
Die Regelbeträge der Regelbetragsverordnung, auf denen die Düsseldorfer Tabelle und die Berliner Tabelle aufgebaut sind, beinhalten diesen normalen Bedarf.


Neben dem normalen Bedarf für ein Kind kann im Einzelfall ein außergewöhnlich hoher Bedarf vorliegen, der von den Tabellensätzen nicht gedeckt ist.

Handelt es sich dabei um einen unregelmäßigen außergewöhnlich hohen Bedarf spricht man von Sonderbedarf.

Ein dagegen regelmäßig vorhandener außergewöhnlich hoher Bedarf wird als Mehrbedarf bezeichnet.


Auch wenn die Unterscheidung zwischen beiden in der Praxis nicht immer einfach ist, sind an die Qualifizierung als Sonderbedarf oder Mehrbedarf unterschiedliche Rechtsfolgen geknüpft.

Sonderbedarf kann für die Vergangenheit ohne Inverzugsetzung innerhalb eines Jahres nach seiner Entstehung geltend gemacht werden.

Mehrbedarf kann als Zuschlag zum Tabellenunterhalt für die Vergangenheit nur ab dem Zeitpunkt der Inverzugsetzung geltend gemacht werden bzw. in den Ausnahmefällen, die das BGB vorsieht.

Sonderbedarf ist immer von beiden Elternteilen im Verhältnis ihres verwendbaren Einkommens zu tragen.

Mehrbedarf ist vom Barunterhaltspflichtigen allein zu tragen.


Im allgemeinen wird in Rechtsprechung und Literatur davon ausgegangen, dass Sonderbedarf nur sein kann, was unerwartet und unvorhersehbar auftritt. Für vorhersehbaren höheren Bedarf sollen Rücklagen aus dem laufenden Unterhalt gebildet werden.

Eine Rücklagenbildung wird aber erst ab Stufe 7 (alt: Stufe 5) der Düsseldorfer Tabelle für möglich angesehen, so dass ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf trotz Vorhersehbarkeit als Sonderbedarf anzusehen sein kann.


Was nun im Einzelfall Sonderbedarf oder Mehrbedarf ist und was von wem in welcher Höhe zusätzlich zum Tabellenunterhalt geschuldet wird, sehen die einzelnen Gerichte sehr unterschiedlich, so dass für den Einzelfall selten eine genaue Prognose möglich ist.

Daneben ist zu beachten, dass ein Unterhaltspflichtiger, der schon beim Selbstbehalt angekommen ist, auch keinen Sonder- oder Mehrbedarf mehr zahlen kann.
 

megame01

Neues Mitglied
Vielen Dank für Eure Info's,

der Kindsvater zahlt nur so wenig Unterhalt weil er die Lohnsteurklasse geändert hat und dachte wohl damit ist es genug.

Ich habe natürlich gleich beim Jugendamt auf der Matte gestanden und wieder mal Unterhaltsvorschuß beantragt und ihn schriftlich über das Jungendamt aufgefordert die Lohnsteuerklasse wieder zu ändern.

Aber bis der Vorschuß da ist dauert es halt immer. Ich muß mir dann die Differenz wieder vom Jugendamt holen.

Ich werde wohl ohne die leidigen Rennereien zum Jungenamt nicht herumkommen.

Grüße an Alle
 

flitzer43

Neues Mitglied
Habe eine Frage:
Mein Sohn braucht eine kieferorthopädische Behandlung auf Rat des Arztes . Die Krankenkasse stellt es als eine leichte Fehlstellung in Stufe 2 fest und lehnt die Zuzahlung ab.
Kann oder muß der Vater als Sonderzahlung die Hälfte beisteuern????
Weiß das hier jemand?????
Danke für die Antwort
Gruß
 
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