Sorgerecht bei neuer Ehe

mama80

Mitglied
Hallo. (Hoffe bin hier im richtigen Thema)

Ich bin geschieden, der Vater und ich haben das gemeinsame Sorgerecht, er hat seine Tochter auch aller 2 Wochen bei sich. Ich habe Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Gesundheitsfürsorge!

Nun meine Frage, wenn ich meinen jetztigen Partner heiraten wöllte, mit dem ich auch ein Kind habe - kann dieser mein 1. Kind adoptieren und/oder das Sorgerecht erhalten?! Oder brauchen wir dafür die Zustimmung des Kindsvaters?!

Es geht mir in erster Linie darum, falls mir mal etwas passieren sollte, wird die Große aus ihrer vertrauten Umgebung gerissen, würde mein Freund, ihre (Halb-) Schwester, Kindergarten usw. nicht mehr sehen bzw. hingehen können!
In letzter Zeit möchte sie nur noch ungern zu ihren Vater, aus verschiedenen Gründen. Mit meinen jetztigen Freund versteht sie sich sehr gut und sieht in auch als ihren Vater! Er würde sich auch gern um sie kümmern, falls mal was passieren sollte.

Kann mir jemand helfen, bitte!?

LG
 

feivelmaus

Aktives Mitglied
Hallo

da kann ich mit einem klaren NEIN antworten. Der Vater muss einer Adoption zustimmen. Er verliert damit ja alle Ansprüche, so dass es gar nicht mehr seine Tochter wäre. Er müsste soweit ich weiß auch keinen Unterhalt mehr zahlen, da es ja nicht mehr seine Tochter wäre.

Sowas würde ich nur machen, wenn der Vater wirkich verschollen oder verstorben ist.

LG
Micha
 

mama80

Mitglied
Ok, danke!

Gibt es dann aber eventuell eine Möglichkeit, das das 1. Kind trotzdem beim zukünftigen Mann lebt bzw. bleibt?! Wenn sie selbst an gibt, das sie nicht dort bleiben möchte?! Der Vater jedoch noch der Umgang gewährt wird, falls er möchte?!
Kann das Kind ohne Zustimmung den Namen des neues Mannes annehmen?!

Lg
 

feivelmaus

Aktives Mitglied
Hallo

das geht beides nicht, ohne Zustimmung des Vaters. Wenn das Kind 14 ist, könnte es wohl selbst entscheiden, wo es bleiben möchte. Aber auch da würde das Jugendamt entscheiden müssen, da das Kindeswohl im Vordergrund steht. Die Chancen stünden aber gut, da ab 14 auch der Wunsch des Kindes ein höheres Gewicht hat.
Darunter müsste das Kindeswohl beim Vater gefährdet sein, dann vielleicht.

Ich hatte das schon durch mit meinen Kindern und Partnerin. Selbst wenn ich das alleinige Sorgerecht habe, geht das nach meinem Tod auf die EX Frau über, meine Partnerin hätte keine Möglichkeit die Kinder zu behalten.

LG
Micha
 

mama80

Mitglied
Original von feivelmaus

Ich hatte das schon durch mit meinen Kindern und Partnerin. Selbst wenn ich das alleinige Sorgerecht habe, geht das nach meinem Tod auf die EX Frau über, meine Partnerin hätte keine Möglichkeit die Kinder zu behalten.



Ich finde das schlimm! Da müssen die Kinder wohin, wo sie gar nicht sein möchten und werden von ihrer vertrauten Umgebung gerissen!
Seit ihr verheiratet?
Hoffentlich ändert sich da gesetzlich mal was!

Danke für deine Antworten!

LG
 

feivelmaus

Aktives Mitglied
Hallo

nein, wir sind nicht verheiratet. Ich weiß nicht, ob das einen Unterschied machen würde.

Es gibt ein Buch, dass nennt sich "Ratgeber für Stiefeltern". Einfach mal googlen, da steht viel zu diesem Thema drin.

LG
Micha
 

mama80

Mitglied
HAllo.

Mal noch eine kurze Frage zu der Sache, kann das Kind OHNE Zustimmung des leiblichen Vaters einen Doppelnamen annehmen. Also den "alten" Nachnamen + neuen?! Ich würde das dann auch so machen, sonst wäre sie ja die einzigste, die einen anderen Nachnamen hätte, und das wäre nicht schön für sie!
 
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