Sorgerecht nach Trennung mal wieder...

M

mecci

Guest
Dies ist ein Thema aus dem Jahr 2004:


Hallo allerseits!

Hab mich hier mal ein bißchen durchgewühlt durch die Thematik, aber so recht noch keine Antwort auf meine Frage gefunden.

Aaaalso:
im Mai wird mein Kind zur Welt kommen. Hab mich im Oktober vom KV getrennt. Ich bin auf jeden Fall dafür, dass er soviel wie möglich Anteil nimmt und das will er auch. Eigentlich will er das für meinen Geschmack sogar ein bißchen zuviel... denn mir gehts bei der ganzen Geschichte vorrangig darum, dass es dem Kind gut geht und ehrlich gesagt weiß ich auch noch nicht so recht, wie das alles umzusetzen sein wird, aber man wird sehen. Da wird vielleicht noch der ein oder andere Forenbeitrag meinerseits folgen.

Naja. Jetzt ist erstmal die Frage: Er will gemeinsames Sorgerecht (wir sind nicht verheiratet und leben nicht zusammen). Ich bin da an sich nicht grundsätzlich abgeneigt, aber höre aus meinem Umfeld nur Warnungen "mach das bloß nicht!!". Wenn ich es mir so recht überlege, mag ich eigentlich nicht über die nächsten 20 Jahre ständig nachfragen müssen und irgendwelchen Unterschriften hinterherrennen. Möchte mich gern mit ihm absprechen aber nicht gezwungenermaßen. Wer weiß denn auch, was noch alles passiert und wie er sich so verändert und ehrlich gesagt kenn ich ihn auch nicht gut genug.

Welche Vorteile hat er denn jetzt eigentlich von der gemeinsamen Sorge? Hab ich auch welche? Was genau bedeutet gemeinsame Sorge im Alltag? Hab ich wirklich dann das Gerenne? Dann nämlich kriegt er es nicht. Bitte um Erfahrungen insbesondere bezüglich der Nachteile für mich. Ach ja, weiß nicht ob das in dem Zusammenhang eine Rolle spielt, aber ich werd wohl als Alleinerziehende auf finanzielle Hilfe angewiesen sein (Erziehungsgeld, evtl. sogar Sozialhilfe), hat das GS da irgendwelche Auswirkungen? Dank Euch schon mal!
 

Schnuffi011

Namhaftes Mitglied
Hallo Mecci

Ich habe 4 Kinder aus einer Ehe mit gemeinsamen Sorgerecht , da gab es am Anfang keine Probleme aber nach einem gewissen Zeitraum ging alles drunter und drüber.
Wegen jeder Unterschrift musste ich warten und betteln.

Bei meiner Tochter aus Nichtehelicher Beziehung und Alleinigen Sorgerecht ist das um einiges besser.
Ich kann selbst entscheiden, wenn das Kind Kontakt zum Vater haben möchte kann sie das trotzdem jederzeit.
Selbst bei Krankenhaus Aufenthalt darf er jederzeit zu ihr.
Weisst Du ob der Kindesvater sich nicht total verändert wenn es soweit ist????

Wenn ich Mir sicher wäre kein Problem, aber ich wurde eines besseren belehrt.

Habe übrigens immer noch das gemeinsame Sorgerecht mit Ex für die 4 Kinder und übe das Sorgerecht ganz alleine aus.

Überlege es Dir halt gut ob es auf Zukunft auch gemeinsam geht.
 
M

melaniem

Guest
Hallo Mecci!

Ich habe den Eindruck , das Du Dir auch noch nicht sicher bist wie das Umgangsrecht geregelt wird. Daher möchte ich ,vielleicht noch ein wenig früh, erstmal da drauf eingehen.
Grundsätzlich ist das Umgangsrecht für den Vater bei Babys und Kleinkindern recht eingeschränkt. Das heißt, der Umgang kann an 2-3 Tagen pro Woche für ein paar Stunden gewährt werden. Übernachtungen sind bei Babys und Kleinkindern nicht üblich, müssen auch meines Wissens nicht genehmigt werden(falls ich mich in meinen Ausführungen irre, lasse ich mich gerne eines besseren belehren). Genaueres erfährst Du bei Jugendamt, Familienberatungsstellen oder einem Anwalt .

Das leidige Thema, gemeinsames Sorgerecht.
Das gemeinsame Sorgerecht, steht nur Vätern zu die über längere Zeit mit der Mutter und dem Kind in familiärer Beziehung gelebt haben. Da Du Dich von dem Kindsvater schon getrennt hast, er hat also gar kein Recht auf ein gemeinsames Sorgerecht( versuche ich seit 7 Jahren meinem Ex klar zu machen).
Ich habe 3 Kiddys für Fabian, 7 J. und Marcel,4 J. habe ich das alleinge Sorgerecht. Mit dem Vater von Pierre, 15 Mon. bin ich verheiratet und habe (logischerweise) gemeinsame Sorgerecht.
Solange ich nicht dazu verpflichtet bin werde ich einem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmen. Zum einen wohne ich von meinen Expartnern ca. 15 km entfernt zum anderen müßte ich mich immer absprechen wnn, wie, wo, was gemacht wird und es würde bei Fabians Vater immer endlose Disskusionen geben.
Nehmen wir nur einmal das Beispiel Bank. Meine Kiddys haben alle mehrere Sparbücher, da werden manchmal nur Beträge von einem auf das andere überwiessen, alleine hierfür bräuchte ich die Unterschrift oder zumindest eine für diesen Fall gültige Vollmacht des Vaters. Ausnahmefall ist Pierre, dadurch das wir verheiratet sind genügt eine Unterschrift.
Kindergarten, Schule usw. Du benötigst nacher immer die Zustimmung und Unterschrift Deines Ex.
Du hast ja noch ein wenig Zeit, also überlege Dir gut ob Du das willst. Beantragt ist das gem. Sorgerecht schnell, um ein alleiniges Sorgerecht wieder zu erlangen mußt Du später hart darum kämpfen.

Das gemeinsame Sorgerecht wird von finanziellen Dingen nicht beeinflußt.
Was das finanzielle Allgemein betrifft, bist Du Dir anscheinend auch noch unsicher. Leider ist mir nicht ersichtlich wo Du herkommst, möchte Dir aber den Ratschlag geben Dich auf dem Sozialamt zu erkundigen, ob es ein Mutter-Kind- Programm bei Euch gibt(ist eine Art erweiterte Sozialhilfe). Soviel ich weiß ist dein Ex auch Dir gegenüber der ersten 3 Lebensjahren Eures Kindes unterhaltspflichtig.

Ich hoffe ich konnte ein bischen weiterhelfen.

Grüßle melaniem
 
U

User2

Guest
@ melaniem

das mit der Bank stimmt nicht ganz. Im Normalfall ist es so, daß beim gemeinsamen Sorgerecht beide Elternteile einer Kontoeröffnung zustimmen müssen, bzw. dafür unterschreiben müssen.
Standartmäßig können aber Verfügungen von beiden Elternteilen unabhängig vorgenommen werden, außer man erteilt der Bank den Auftrag, daß die Elternteile nur gemeinsam verfügen können.

Und der KV ist der Mutter in den ersten 3 Jahren unterhaltspflichtig, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgeht.

Und mit den Übernachtungen bei Babys und Kleinkindern habe ich die selben Infos wie du, nämlich daß das nicht üblich ist und vom KV auch nicht erzwungen werden kann.


Ich bin der Meinung, daß das alleinige Sorgerecht der Mutter nicht auschließt, daß das Kind zum KV eine gute Beziehung hat und sehe deswegen eigentlich keine Notwendigkeit dem KV auch Sorgerecht zu geben. Gerade wenn man sich nicht sicher ist, wie sich alles entwickelt wäre ich da sowieso vorsichtig. Alleiniges Sorgerecht der Mutter bedeutet für mich auch nicht, daß die Mutter alles allein entscheiden muß, der Vater kann doch auch Mitspracherecht kriegen. Das alleinige Sorgerecht vereinfacht alles nur wenn es Probleme gibt und das kann man vorher nie wissen!
Hätte ich gemeinsames Sorgerecht mit dem Vater meiner Tochter müßte ich jeder Unterschrift Wochen lang hinterher rennen, nein danke!

Auswirkungen auf Erziehungsgeld oder Sozialhilfe hat das gemeinsame Sorgerecht nicht. Wirst du Sozialhilfe beantragen und erziehst dein Kind allein wirst du einen Mehrbedarfszuschlag wegen alleinerziehung bekommen (40% vom Regelsatz). Dieser kann entfallen bei gemeinsamen Sorgerecht, aber nur wenn sich beide Eltern die Erziehung des Kindes 50:50 teilen (Beschluss des OVG Lüneburg vom 08.07.1997 - 4 L 3222/97), also z.B. wenn das Kind eine Woche bei dir wäre und dann eine Woche bei ihm usw. was glaub ich aber kaum jemand mit einem Säugling oder Kleinkind machen würde.

Liebe Grüße
 
M

mecci

Guest
Dank Euch dreien schonmal!

Das klingt ja alles nach einer Absage meinerseits...zumal er mehr als 70 km weg wohnt


Wichtig wäre mir jetzt aber auch zu wissen, welche Vorteile IHM duch das GS enstünden, außer dass er was schwarz auf weiss hat.

Komme aus Hessen und wollte mich in den nächsten Tagen mal ranhalten, rauszukriegen, ob ich auch ohne zu arbeiten überleben kann...
 
U

User2

Guest
Hi mecci,

zu Vorteilen die dem KV durch GS entstehen, fällt mir eigentlich nur ein, daß er auch ein Mitspracherecht hat, wenn es um solche Sachen wie Kindergarten und Schule geht, oder medizinische Maßnahmen. Er hat dadurch den Vorteil, daß er wirklich so ziemlich alles aus dem Leben des Kindes mitbekommt (was ja kein Nachteil sein muß).

Sicherlich hast du eine Chance zu überleben, auch wenn du nicht arbeiten gehst und dich dafür um dein Kind kümmerst. Wie schon angesprochen wurde, gibt es erstens Mutter-Kind-Projekte. Die sind ausschließlich für Alleinerziehende. Oft ist es so geregelt, daß man in eine Gruppe mit anderen Alleinerziehenden eingeteilt wird und sich einmal in der Woche trifft, die Kinder dort betreut werden und man sich mit den anderen Müttern austauschen kann. Auch bekommt man von den Gruppenbetreuern Hilfestellungen für den Alltag auber auch im Umgang mit Behörden. Wenn du am Mutter-Kind-Projekt teilnimmst (wenn es das bei euch gibt) erhältst du pauschalisierte Sozialhilfe und falls du in einem Bundesland wohnst, das im 3. Lebensjahr des Kindes Landeserziehungsgeld zahlt, bekommst du auch 306 € Landeserziehungsgeld, ohne Mutter-Kind-Projekt wären es nur 205 € im 3. Lebensjahr.
Pauschalisierte Sozialhilfe bedeutet, daß du keine einmaligen Beihilfen erhältst wie ein "normaler" Sozialhilfeempfänger. Die können nämlich 2 mal im Jahr Kleidergeld beantragen oder z.B. wenn die Waschmaschine kaputt geht eine neue beantragen. Das fällt beim Mutter-Kind-Projekt weg, da jeden Monat schon pauschal mehr ausgezahlt wird als in der üblichen Sozialhilfe.
Du bist aber nicht gezwungen am Mutter-Kind-Projekt teilzunehmen, du kannst auch einfach die normale Sozialhilfe beantragen.

Was besser ist, muß jeder für sich selbst entscheiden, ich selbst nehme nicht daran teil, eine Freundin von mir macht es. Ich wollte einfach nicht die Verpflichtung haben jede Woche an diesen Treffen teilzunehmen, eine "freie" Krabbelgruppe tuts für mich auch um Kontakte zu knüpfen. Ich habe aber auch volle Unterstützung meiner Familie, wer das vielleicht nicht hat ist mit dem Mutter-Kind-Projekt besser dran.

Wenn du noch mehr Fragen zur Sozialhilfe hast, kann ich dir ein tolles Forum empfehlen: http://www.sozialhilfe-online.de

Da bekommst du Rat von netten, kompetenten Leuten.

Oder du kannst mich auch per Email oder PN anschreiben wenn du was wissen willst.


Liebe Grüße
 
M

melaniem

Guest
@ Aries

Leider ist es so, das bei den verschiedenen Bundesländern und vor allem Landkreisen egal ob Ämter oder Banken gravierende Schwankungen vorhanden sind.
Bei der Bank werde ich jedes halbe Jahr gefragt, ob ich noch alleinerziehend bin. Desweiteren mußte ich ihnen einen Nachweiß darüber vorlegen.
Ich hatte das Mutter-Kind-Programm bekam dort auch einmalige Zuschüße.

Man kann also nur das weitergeben, wie es im jeweligen Landkreis/Bundesland gehandhabt wird.


Hallo Mecci!

Hatte gestern abend einen Termin mit meinem Ex bei der psychologischen Beratungsstelle. Eigentliches Thema war das Umgangsrecht, habe aber auch das gemeinsame Sorgerecht angesprochen, da mein Ex dieses ja gern haben möchte. Er wurde gefragt warum ihm das so wichtig wäre, seine Antworten
- er mehr Einfluß auf das Umgangsrecht hat
- falls mir einmal etwas passieren würde, damit er Fabian für sich bekommt
- damit er bei Kindergarten, Schule mitbestimmen kann, besser informiert wird

Meine Gegenargumente waren
- das gemeinsame Sorgerecht und das Umgangsrecht haben nichts miteinander zu tun, es ändert am Umgangsrecht garnichts
- vom Jugendamt wurde ich aufgeklärt, das ich testamentarisch festlegen soll, wer das Sorgerecht bekommt, falls mir etwas passiert
- zum einen ist das Ortsabhängig, zum anderen von den Lehrern (er durfte damals selbst entscheiden und möchte das auch Fabian überlassen auf welche Schule er nach der Grundschule gehen möchte). Was die Information betrifft, er kann sich über alles bei mir erkundigen, nur muß man dafür die Zähne auseinanderkriegen.

Naja, das wärs nochmal von mir

melaniem
 
M

mecci

Guest
Morgen! Und nochmal danke für all die Antworten!!

Ja, alles total nachvollziehbar. Ich verstehe auch die Väter, die wollen halt nicht nur passive Zahler sein (manche zumindest), aber so wirklich bringen tut ihnen das GS ja scheinbar nichts, außer daß sie tatsächlich irgendwo was schriftlich haben und sie - sorry, aber das scheint mir hier ausschlaggebend - weiterhin Macht über das Leben der Mutter haben... Hm, soweit keine Argumente, die mich dazu bringen könnten, es tatsächlich zu machen.


Vielleicht krieg ich hier ja noch ein paar statements von betroffenen Vätern?
 
M

melaniem

Guest
Schon wieder ich!

Muß eine Aussage von mir berichtigen. Da ich selber bemüht bin aktuelle Urteile über das gemeinsame Sorgerecht in Erfahrung zu bringen, bin aber leider erst jetzt darauf gestossen.
Seit der Sorgerrechtsrechts- Reform, ist ein gem. S. auch möglich ohne zusammengelebt zu haben.

GANZ WICHTIG!!!!

Habe total vergessen, daß das gem. S. bis Ende April 2004 vom Bundesverfassungsgericht neu überarbeitet sein muß. Der wichtigste Punkt für Dich dabei wird sein, daß das Veto-Recht der Mutter entfallen soll.
Ich würde mich bei einem Anwalt erkundigen, ob Du (vorausgesetzt Du willst das) schon vor der Geburt ein alleiniges Sorgerecht beantragen kannst.

melaniem
 

yoricko

Namhaftes Mitglied
Hallo mecci,

ich verstehe auch gut die Väter, die nicht nur passive Zähler bleiben möchten und ihr Einfluß auf den Kinder nicht von der jeweiligen Laune der Mutter abhängig machen möchten. Du bist verunsichert ber die Zukunft, wie ER sich entwickelt, aber stell dir mal vor, wie verunsichert er sein muß (vor allem da anscheinend du dich von ihm getrennt hast.) Aber es sind nur Randbemerkungen.

Bei einem gemeinsamen Sorgerecht ,meines Wissen nach, hat der Vater bessere Chance das Kind zu bekommen, falls dir etwas zustößt. Das ist ein wichtiger Punkt für viele Männer, warum sie dafür Kämpfen. Die unannehlicheiten mit Unterschriftspflicht kann man mit einem Vollmacht auch umgehen. Es sollte auch kein Problem für ihn sein mit 70 km Entfernung.

Entscheiden kannst du nur, aber überlege bitte gut, inwiefern ihm eine Chance gibst ein guter, verantwortungsvoller Vater zu werden.
 
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