Frage -  Sorgerecht unverheiratet

dingsda

dingsda
Hallo,
habe mal ein paar Fragen zum Sorgerecht bei unverheirateten.
Mein Freund und ich leben schon seit 13 Jahren zusammen.Im August 2004 kamen unsere zwillinge auf die Welt.
Wir haben beim Jugendamt beantragt gemeinsames Sorgerecht auszuüben und die Jungs haben den nachnamen des Vaters bekommen.
Nun sieht es leider nach ´ner Trennung aus...
Wie gehts dann weiter?
Bleibt das Sorgerecht bei beiden?Oder wird das neu entschieden?Und wenn ja, wer entscheidet?
Kann der unverheiratete Vater evtl. das Sorgerecht allein bekommen?
Wie ist das mit dem nachnamen? Damals habe ich gedacht,er ist nun mal der Vater also sollen sie auch seinen Nachnamen bekommen.In der praxis hat sich herausgestellt dass ich dann automatisch auch mit dem Nachnamen angesprochen werde.Was mir bis jetzt relativ wurscht war.
Aber nun denke ich dass es evtl. zu schwereren Problemen kommen könnte, beim verreisen z.B.oder Einschulung etc. .Muss ich dann immer eine Geburtsurkunde mitführen um zu beweisen,dass es meine Kinder sind? ?(
Viele Fragen,hoffe die können z.T. beantwortet werden...
Danke schon mal
 

Galaxie

Namhaftes Mitglied
Soweit ich weiß, kann der Nachname nicht mehr geändert werden, und auch das Sorgerecht bleibt beidseitig bestehen!
Am besten ist, wenn du dich beim Jugendamt erkundigst!
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Hi,

GSR bleibt GSR, warum sollte sich an eurer Sorge zu euren Kindern jetzt etwas ändern? Eine Trennung ändert doch nüscht an der Elternsorge.....

Aber nun denke ich dass es evtl. zu schwereren Problemen kommen könnte, beim verreisen z.B.oder Einschulung etc. .Muss ich dann immer eine Geburtsurkunde mitführen um zu beweisen,dass es meine Kinder sind? ?

Hmmm, hast du diese Bedenken grundsätzlich oder 'nur' weil ihr euch evtl. trennt?

Ich kann dich beruhigen ;-).

Hier stehen 3 Nachnamen an der Haustür. Der von meinem Mann, der von mir und der von meinen Kindern. Die heißen nämlich auch schon immer wie mein Exmann heißt. Ich habe noch nie auch nur den Ansatz eines Problems gehabt, weder in den Schulen noch im Urlaub noch sonst wo.
Ausser das man eben ab und an mit dem 'falschen' Nachnamen angesprochen wird. Aber das passiert mir auch mit dem Nachnamen meines Mannes, oder ihm mit meinem Nachnamen, neulich wurde er sogar mit dem Nachnamen meiner Kinder, also meines Exmannes *g*, angesprochen. Das gibt herrlich blöde Gesichter bei der Auflösung, aber nie den Ansatzes eines Problems.

Will sagen auf euch kommen uU jede Menge Probleme zu, aber an der Namesbaustelle braucht ihr euch nicht noch zusätzlich welche schaffen.

HTH,

Tina
 

Windel

Neues Mitglied
Hallo,

das gemeinsame Sorgerecht ist nur durch ein Beschluss des Familiengerichts wieder aufzuheben, dass heisst dem Vater wird die elterliche Sorge entzogen! Das ist aber nicht so einfach, da müssen schon sehr gute Gründe (Drogenmissbrauch, Kirminalität etc) vorliegen. Denn bei so einer Entscheidung steht das "Kindeswohl" immer im Vordergrund!

Bezüglich des Familiennamens, kannst Du eine Namensänderung durchführen lassen, allerdings, dadurch dass ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, muss der Vater hierzu seine Zustimmung erteilen, wird er dies tun?

Lg
 
N

Nawrath

Guest
Moin Dingsda,

dein Kind wird in deinen REisepass eingetragen, solange es noch keinen eigenen Ausweis hat. Das gibt überhaupt keine Probleme.

Wenn du eine einfache und möglichst harmonische Trennung willst, dann mach nicht das Faß "Sorgerecht und Namensänderung" auf. DAS gibt richtig Probleme und lange Auseinandersetzungen.

Unterschiedliche Nachnamen haben heutzutage keine Bedeutung mehr.

Wir haben, wenn alle an Bord sind, 1,2,3 Nachnamen zu bieten.

Alles Gute,
 
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