Frage -  Sorgerecht?

B

Banane

Guest
Hallo alle zusammen,

mein Name ist Jana, ich bin 26 Jahre und erwarte Ende Januar eine kleine Leonie. Leider hat mich der Vater des Kindes vor ca. 3 Monaten verlassen.

1. Ich suche Kontakt zu anderen jungen Muttis aus dem Raum Erfurt.

2. Wir haben immer noch ein sehr gutes Verhältnis. Würdet ihr mir zum alleinigen oder zum gemeinsamen Sorgerecht raten? Er wohnt in Bayern, ich in Thüringen. Wenn ich das alleinige Sorgerecht habe, hat er überhaupt eine Chance das Kind in meinem Todesfall zu bekommen? Kennt sich jmd. damit aus? Oder kann man in meinem Fall das alleinige Sorgerecht beantragen und eine zusätzliche Vereinbarung beim Jugendamt hinterlegen lassen, dass er das Kind im Falle meines Todes bekommen soll. Also nicht das was ansteht, aber man weiß ja nie und ich möchte auf alles vorbereitet sein.

Freue mich über Post. Liebe Grüße aus Erfurt. Jana
 
K

KerstinW

Guest
Also ich stimme da Chopi zu. Ihr könnt vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen lassen und trotzdem kannst Du das alleinige Sorgerecht behalten. Unabhängig davon kann er sich dann mit Dir auf eine Besuchsregelung (falls gewünscht) verständigen.
Wenn erd as macht denke ich hätte er im Todesfall (Gott bewahre) eine Chance das Kind zu bekommen.
Du kannst zusätzlich noch ein Vermächtnis handschriftlich machen, in dem steht, wer das Kind im schlimmsten Falle bekommen soll. Oftmals hält sich das Jugendamt an diese Vorschläge, insofern dort alles zu Wohle des Kindes ist.

VIEL Glück,
Kerstin
 
K

Kräuterhexe

Guest
Hallo Banane!

Am besten du gehst zu einen Anwalt für Sozial- und Familienrecht,da kannst du auch bloss mal anrufen um dich kundig machen.
 
M

mafa

Guest
.. eine weitere gute Möglichkeit wäre, gemeinsames Sorgerecht ( geteilt gibt es nicht - es gibt auch kein geteiltes Kind) und für dich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.


Letzteres ist das wichtigste Recht, das Sorgerecht ist diesem untergeordnet.


In keinem und auf keinen Fall wird oder sollte das Umgangsrecht ausgeschlossen werden.

Gruß
 
L

leocorinna

Guest
Sorgerecht

Hi,
ich würde Dir zum alleinigen Sorgerecht raten. Aus Erfahrung, mein Ex und ich haben das gemeinsame Sorgerecht und das ist echt für den Müll. Auch wenn man sich noch sogut versteht, muß (sollte) alles gemeinsam geklärt werden. Dazu zählt wirklich alles. Und gerade wenn der Vater des Kindes weiter weg Wohnt ist das nicht einfach.Wenn es um wichtige Dinge geht von denen der Vater nichts weis weil er nicht mit dem Kind zusammen lebt, kann er es trozdem verbieten. Und wenn das Sorgerecht erstmal auf GEMEINSAM ist kannst du es auch nicht mehr so einfach ändern.

Ich wünsche Dir eine schöne Geburt und alles Gute für die Zukunft.

LG
Corinna
 

Charisma

Aktives Mitglied
Hallo Banane!

Ich hab mich vorher schlau gemacht und ganz gewußt das alleinige Sorgerecht beantragt. Ich kann das nur jedem empfehlen, vor allem wenn unklar ist ob der Vater für den Unterhalt aufkommen wird.
Und zwar aus folgendem Grund:
Wenn Du alleiniges Sorgerecht hast, steht Dir vom Jugendamt eine Beistandschaft zu - d.h. dieser Beistand kann die Rechte Deines Kindes wahren, Einkunftsauskünfte einholen und dafür Sorgen dass Dein Kind rechtlich bekommt, was ihm zusteht. (natürlich nur wenn der Vater zahlungsfähig ist, ist bei mir ja leider nicht).
Beim gemeinsamen ist das schwieriger, weil der Vater ja zur Hälfte die Interessen des Kindes vertritt, ich kann das nicht so genau sagen, aber dann muss man glaub ich klagen und das kostet - hat auf jeden Fall enormen Nachteil.

Ansonsten hat Leocorinna die anderen Gründe genannt, die gegen das Gemeinsame Sorgerecht sprechen.
Wenn ihr möchtet kann er ja trotzdem gemeinsam sorgen auch ohne das offizielle gemeinsame Sorgerecht, wenn er einsieht, dass das unglaublich kompliziert wird damit.

Lg Charisma
 

dreamteam1971

Aktives Mitglied
Hallo Banane,

ich würde dir auch nur zu einem alleinigen Sorgerecht raten. Es hängt einfach zuviel daran und wer weiß, ob du und dein Ex-Partner sich noch in ein paar Jahren verstehen! Sorry, ich bin da eher skeptisch, aber er könnte dir da vieles vermiesen und du müßtest dich wegen "Kleinigkeiten" mit ihm in Verbindung setzen z.B. Impfungen. Wenn er sich für sein Kind einsetzen will, hat das doch nichts mit offiziellen Beurkundungen zu tun, dann tut er es auch so. Aber wenn er es nicht möchte, kann er dir schnell das Leben ziemlich unangenehm gestalten! Ich würde mir das sehr genau überlegen, so einen Schritt zu gehen, auch wenn es für deinen Ex-Freund ein Schlag in die Magengrube sein könnte. Du kannst ihm jedoch alles erklären und wenn bei euch alles soweit gut läuft, denke ich, findet ihr auch einen guten Weg, ohne gemeinsames Sorgerecht.

Alles Gute
Kerstin
 

feli31

chaotenmutti
Also ich spreche für das gemeinsame Sorgerecht.
Ich habe mit meinem Exmann sowie mit meinem jetzigen Partner gemeinsames Sorgerecht.
Der Vater(in Deinem Fall)kann eine Vollmacht schreiben,in der Du die Vollmacht hast,alles ,zum Wohle des Kindes ,alleine unterschreiben darfst.
Das Aufenthaltbestimmungsreht,hat derjenige wo das Kind lebt.
Ich habe nur gute Erfahrungen mit gemeinsamen Sorgerecht,und bin froh das ich es habe.
Ich brauchte noch nie eine Unterschrift vom Vater,um die Kids z.B. in der Schule anzumelden oder sowas.
Was sagt Dir Dein Gefühl??Würde er sich um das Kind kümmern??
Nur Du kennst den Vater und kannst das nur alleine entscheiden.Das gemeinsame Sorgerecht kann auch später beantragt werden.Der Vater von meinen Kleinen hat erst seit ca 1 Jahr Sorgerecht(der Zwerg wird jetzt 3J.)
Also Du kannst erst schauen wie er dazu steht und danach entscheiden.
Allerdings kannst Du es nur per Gericht Rückgängig machen.
 

dreamteam1971

Aktives Mitglied
Hallo Banane,

überdenke diese Entscheidung gut! Wenn er wirkliches Interesse an dem Kind hat, kann es sehr gut laufen und das wünsche ich euch auch! Ich habe mir damals immer gesagt, ob und wie er Sorgerecht hat, wenn er sich kümmert, wird er immer ein Mitspracherecht haben, dazu brauche ich keine Urkunde. Habe ich diese Beurkundung, macht es vieles schwieriger! Letztendlich denke ich, wenn sich Ex-Partner verstehen, brauchen sie dieses nicht, wenn sie sich nicht verstehen geht es oft, wie bei Ehepartnern zu Lasten der Kinder!

Wenn es dir wichtig ist und du dir sicher bist, ihm offiziell den Stellenwert im Leben seines Kindes einzuräumen und du auf lange Sicht auch damit umgehen kannst, so mache es, du kennst ihn am Besten...


Alles Gute

Kerstin
 

strandfrau

Neues Mitglied
Hallo Jana,
gemeinsames oder getrenntes Sorgerecht ist eine wichtige und schwierige Entscheidung, nimm Dir Zeit.
Im Falle Deines Ablebens bekommt Der Vater grundsätzlich das Kind, es sei denn, Du hast ein anders verfasstes Sorgerechtstestament hinterlassen, dann überprüft das Jugendamt, und trifft auch letztlich die Entscheidung. Wie man sowas vernünftig verfasst, da suche ich auch schon länger nach, meistens bekommt man den Rat, einen Notar aufzusuchen, aber dass ist sicher nicht billig.
Alles Gute für Dich und Deinen Nachwuchs
 
V

vernetz

Guest
Hi Strandfrau,

stimmt so nicht:"bekommt Der Vater grundsätzlich das Kind"

Es wird in jedem Falle eine Kindeswohlabwägung stattfinden an dessen Ende das Vormundschaftsgericht eine Sorgerechtsentscheidung treffen wird und dieses festlegt.

Dies könnte sein:
- beim Jugendamt
- bei einer dem Kind nahestehenden Person (wenn dies dem Kindeswohl dient)
- bei einer durch Sorgerechtstestament bestimmten Person (wenn dies dem Kindeswohl dient)
- beim Vater (wenn Vaterschaft anerkannt wurde und wenn dies dem Kindeswohl dient)

Wenn ihr euch für das gemeinsame Sorgerecht entscheiden könnt (was ich jedem Kind wünsche), selbst dann wird, da ihr vermutlich getrennt lebt, eine Kindeswohlabwägung stattfinden. Allerdings hätte dann der Vater vermutlich größere Chancen. Und ein Kind gehört halt einfach zu beiden Eltern. Oder?

gruss
vernetzen
 
M

mafa

Guest
ich kann Vernetzen hier zustimmen, das gemeinsame Sorgerecht ist immer besser, du könntest aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.


Gruß
 

engelchen1410

Neues Mitglied
Ich habe das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn.
Ich wollte es auch so, da ich ja im Stich gelassen wurde von ihm. Wenn er nun auch noch das Sorgerecht haette, muss er immer zustimmen, egal was du machst. Das würde ich nicht haben wollen.
Bei mir ist es so, dass ich nicht will, dass mein Sohn im Falle des Todes oder
Krankheit zu seinem Erzeuger kommt.
Ich habe etwas schriftliches aufgesetzt und darin vermerkt, dass ich nicht moechte, dass mein Sohn zum Erzeuger kommt, sondern zu jemanden anderes.
Jeder, der in diesem Schreiben erwähnt wurde, hat unterschrieben und jeder von uns hat ein Original. Das Jugendamt hat eine Kopie davon erhalten.
Das kannst du in deinem Falle auch machen. Solltest du jedoch nur den Vater deines Kindes eintragen, hinterlege es bitte beim Amtsgericht - Nachlassgericht - die erfahren am ehesten, wenn was mit dir sein sollte. Das Jugendamt leider oft erst viel zu spaet. Das hat mir mein Beistand beim Jugendamt erklärt.
 

Erika38

Aktives Mitglied
Mein Ex ist,als ich mit dem Zugewinn nicht einverstanden war,vor Gericht gezogen um alleiniges Sorgerecht zu bekommen.Hat er natürlich nicht,aber es ist doch ärgerlich so ein Kinderkram.Nicht jedem Vater gehts ums Kind .....
 
M

mafa

Guest
manchmal sind es aber eher die Anwälte, die den Gegner mit überzogenen Forderungen zermürben wollen - bedenke, der Anwalt gewinnt immer, auch wenn der Mandant verliert.


Also einig euch mit entsprechenden Verträgen, diese müssen übrigens nicht zwingend über einen Anwalt oder Notar gehen.....


Wenn erst mal die bissigen Anwälte das Klima vergiften, ist es oft zu spät.


Und wer da der Meinung ist, das alleinige Sorgerecht ist förderlich für den Kindesunterhalt und möglicherweise den Erziehungunterhalt - der ist oft mit dem Klammerbeutet gepudert worden.


Und wer da vom Erzeuger spricht, sollte seine Position als Eilieferant auch überdenken - der Vater hat auch Rechte an dem Kind. Oder bist du der Meinung, über das Kind nur allein Entscheiden zu dürfen? Sicherlich wird das Kind später fragen, warum wurde mir der Vater genommen...



Gruß


Manfred
 

ladygabriele

Aktives Mitglied
Hallo,

ich habe für alle drei Kinder, das alleinige Sorgerecht.

Bei unserem Großen bin ich auch ganz froh, obwohl mein Ex-Mann und ich jetzt einen super tollen Kontakt haben. Das war aber kurz nach unserer Trennung und Scheidung nicht so. Wenn wir da das gemeinsame Sorgerecht gehabt hätten, wie seine Anwältin es wollte (mein Mann aber nicht), wäre mein Sohn jetzt sehr wahrscheinlich auf der Sonderschule, weil sich der Papa damals gegen jede Therapie gestellt hatte, die ich für notwendig sah. Heute ist er froh, daß ich mich für den von mir eingeschlagenen Weg entschieden habe und gegen seinen. Jetzt hat er eingesehen, daß es richtig war, was ich gemacht habe. Hat aber lange gedauert. ;D

Die Kleinste hat einen anderen Vater, der sich aber in der Schwangerschaft verabschiedete. Ich bekam ihn dann nochmal kurzfristig zu packen, als die Kleine auf der Welt war, damit er die Vaterschaft anerkennt und seit dem ist er wieder weg. :bye: Er kümmert sich gar nicht. Ist traurig aber wahr. :nanana Ich hab schon einiges versucht, damit er sich um seine Tochter kümmert, tut er aber nicht. Selbst das Jugendamt kommt nicht an ihn ran, obwohl er hier in der gleichen Stadt lebt. Die Kleinste ist fast 5. Da wir nicht verheiratet waren (zum Glück) habe ich bei ihr automatisch das alleinige Sorgerecht.

Ich finde es einfacher, wenn man als Mutter das alleinige Sorgerecht hat und gerade dann, wenn der Vater auch noch so weit weg wohnt bzw. wie bei uns, ganz anders in manchen Sachen entscheiden würde. Es heißt ja nicht, daß er dann kein Mitspracherecht eingeräumt bekommt, man kann aber leichter und eventuell schneller die Interessen seines Kindes wahrnehmen z.B. dringende OP usw.

Gruss Gaby
 
M

mafa

Guest
Meine Damen,

bitte beachtet folgende Punkte bei Euren Erwägungen:

1. wird heute das Sorgerecht selten an einen Elternteil übertragen ( besonders
natürlich bei ehelichen Kindern ) - da muss schon was Hammerhartes
vorliegen.

2. Wird der Antrag auf das alleinige Sorgerecht gegen den Willen des Vaters
in vielen Fällen als Kriegserklärung aufgenommen. Wundert euch daher
nicht, wenn es allein durch den Antrag nur noch mehr Ärger und immer
weniger Geld gibt.

3. Anwälte raten gerne zu diesem Schritt, gibt wieder mehr Geld...
- egal, ob Kinder auf der Strecke bleiben - die Anwälte vertreten die
Interessen ihrer Mandenten ( und die eigenen) und nicht der Kinder.

Falls ihr Problemen aus den Weg gehen wollt, einigt Euch darauf, ihr bleibt beim gemeinsamen Sorgerecht und bei euch liegt das viel wichtigere Aufenthaltsbestimmungsrecht.

...aus dem Buch Trennung und Scheidung www.walhalla.de
( und stehe voll dahinter):

Tatsache ist jedoch, dass durch die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts eine Aushöhlung des Sorgerechts erfolgt. Ab Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nämlich die Kindesmutter nicht mehr verpflichte, mit dem Kindesvater über die Fragen des Aufenthalts des Kindes zu diskutieren.

schaut doch mal unnter www.vafk.de nach...


auch dieses ist wichtig:

Nr. 001
Mo, 05. Januar 2004


vor


Bundesregierung will Rechtsposition leiblicher Väter stärken
Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Mit einem Gesetzentwurf (15/2253) will die Bundesregierung die Rechtsposition leiblicher Väter stärken. Mit dem Entwurf, der die Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes vorsieht, sollen nach Angaben der Regierung Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom April letzten Jahres umgesetzt werden. Im Einzelnen ist vorgesehen, dass der leibliche Vater eines Kindes die Vaterschaft eines nach geltendem Abstammungsrecht als Vater legitimierten Mannes anfechten kann, sofern zwischen letzterem und dem Kind keine sozial familiäre Beziehung besteht. Darüber hinaus sollen Personen und insbesondere der leibliche Vater, zu denen das Kind eine Beziehung hat, ein Recht auf Umgang mit dem Kind haben. Gleiches soll Verwandten bis zum dritten Grad zugesprochen werden. Nach Angaben der Regierung soll mit dem Gesetzentwurf auf internationale Entwicklungen in Richtung Ausweitung des Umgangs- und Anfechtungsrechts reagiert werden. Dazu gehöre ein Übereinkommen des Europarates über den Umgang mit Kindern.

Der Bundesrat bemängelt in seiner Stellungnahme die Versuche des Entwurfs, die Mutter, das Kind und den rechtlichen Vater vor Anfechtungen zu schützen, indem die Erhebung der Anfechtungsklagen mit einer formellen "Hürde" versehen wird. Während dieser Schutz im Interesse der Beteiligten geboten sei, sei die Umsetzung dieses Anliegens mit dem Entwurf nach Überzeugung der Länderkammer nicht geglückt. So ergäben sich mit der vorgesehenen Schlüssigkeitsvoraussetzung eine Reihe von sachlichen Schwierigkeiten. Diese folgten aus dem Umstand, dass zwischen einer Schlüssigkeitsvoraussetzung und einer begründeten Voraussetzung kein prozessual relevanter Unterschied bestehe. Die Bundesregierung stimmt den Bedenken des

Bundesrates in ihrer Gegenäußerung nicht zu. Die Einführung einer Anfechtungsmöglichkeit für den leiblichen Vater bedeute einen Eingriff in die Persönlichkeitssphäre von Mutter und Kind, aber auch des rechtlichen Vaters. Ziel müsse es daher sein, die Anfechtungsmöglichkeit mit einer gewissen "Hürde" zu versehen. Dies betreffe insbesondere die Anfechtungsberechtigung oder den Vortrag des Anfechtenden, um Prozesse "ins Blaue hinein" zu vermeiden.




Gruß
 
J

Jadore

Guest
Danke schön mafa

Das ist eine Information die ich brauche. Bei mir ist der Fall so, dass wir das gemeinsame Sorgerecht haben, aber ich möchte es auf mich alleine ändern lassen. Nach Deiner Information reicht bestimmt bei mir das Aufentenhaltsbestimmungsrecht. Ich wusste nicht das es extra gilt.
 
M

mafa

Guest
@Jadore

- gern geschehen :chinese

Die meisten Mütter vergessen leider, der Vater hat auch Rechte.

Oft werden jedoch dem Vater die Rechte nicht zugebilligt ( die Mutter hat dem Vater natürlich nicht das Sorgerecht aus reiner Grossherzigkeit zu "gestatten" sondern kann es ihm schlimmstenfalls gerichtlich entziehen lassen, aber die Hürden dazu liegen jetzt sehr sehr hoch :unsch.

Über das Sorgerecht entscheidet nicht die Mutter sondern die Gerichte !

Und wie ein Vater auf solche Schritte reagiert, dürfte bekannt sein - die Mütter beklagen sich aber dann über mangelnde Bereitschaft des Vater, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.


Das Kind gehört aber nicht nur zur Mutter sondern auch zum Vater. Jeder Versuch, den Vater nur zum Zahlvater zu machen und seinen Rechten zu berauben, betrachte ich daher aus sehr unredlich.


Gruß
 

grack

Neues Mitglied
Hallo Jana,
gemeinsames Sorgerecht ist schon eine heikle Entscheidung. Ich kann nachvollziehen, dass ein solches Thema für Unstimmigkeiten mit dem Partner/Expartner sorgen kann. Bei mir war das vor sechs Jahren vor der Geburt unseres Sohnes auch so. Ich hatte Bedenken, ohne diese ganz konkret formulieren zu können. Natürlich wollte ich meine stärkere rechtliche Position auch nicht so einfach hergeben und so bei einer Trennung Spielraum für Grabenkämpfe eröffnen. Dieser Gedanke hat mich beruhigt. Also habe mich – nach reiflicher Überlegung – dagegen entschieden, was anfänglich ziemlich hart für meinen Freund war. Warum also habe ich mich gegen die gemeinsame Sorge entschieden? Ich will überhaupt nicht, dass der Vater meines Kindes ausgegrenzt ist. Im Gegenteil, ich beteilige in an allen Dingen und Entscheidungen, die unser Kind betreffen, und ich würde es auch tun, wenn wir getrennt wären, denn er ist ein großartiger Vater, auf dessen Rat ich niemals verzichten wollte, wenn es um unseren Sohn geht. Ich war und bin aber der Ansicht, dass das Vatersein nicht von einer rechtlichen Position abhängt; einer Position, die womöglich sogar viel Verdruss schaffen kann. Wie viel er für das Kind tut, entscheidet er selbst, da habe ich keinen Einfluss, ob mit oder Sorgeerklärung. Inzwischen, das hat eine Weile gedauert, fühlt er sich auch nicht mehr ausgegrenzt, denn es hat niemals irgendwelche Hürden im Alltag gegeben, bloß weil eine Sorgeerklärung fehlt.
Sabine
 
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