Frage -  Sorgerechtstestament im Todesfall

strandfrau

Neues Mitglied
Ein freundliches Hallo erstmal. :)
Bin alleinerziehend, der Vater meines Kindes lebt im Ausland. Das heißt, im Falle meines Todes übernimmt automatisch das Jugendamt die Vormundschaft. Ich kann ein sogenanntes Sorgerechtstestament aufsetzen, in dem ich einen von mir gewünschten Vormund benenne, das Jugendamt muss sich aber nicht danach richten. Hat irgendjemand Ahnung oder Erfahrung wie ich ein solches Testament am korrektesten aufsetze? Macht es wirklich Sinn, die Hilfe eines Anwalts oder Notars in Anspruch zu nehmen? Als Alleinerziehende kann man sich das ja nicht unbedingt leisten.
Und was passiert mit dem Rest meiner Familie (Eltern, Geschwister), dürfen die wohl weiter Kontakt mit meinem Kind haben? Fragen über Fragen.
Bin für jede Antwort dankbar.
Wünsche Euch allen eine schöne Weihnachtszeit.
 
E

Engelflügel

Guest
Hallo und herzlich Willkommen hier im Forum.

Helfen kann ich Dir nicht wirklich, aber sicher gibt es hier noch ein paar hilfreiche Tips.

Wünsche Dir viel Glück.
 
U

User 5

Guest
Hat dir das JA keine genaueren Erkärungen zum thema gegeben ?

Sorry ich als Österreicherin kenn mich leider nicht aus wie das in D gehadnhabt wird.
 
S

silentsmile

Guest
Also, unbedingt nötig ist ein Notar nicht. In diesem Fall muss das Testament handgeschrieben und mit Datum und Unterschrift versehen sein.

An Deiner Stelle würde ich aber doch einen Notar zu Rate ziehen, ist sicherer. Um Kosten zu sparen, könntest Du das Testament praktisch aufsetzen und es dann einfach vom Notar prüfen lassen, ob es auch wirklich hieb- und stichfest ist. Das dürfte nicht allzuviel kosten. Du kannst das Testament auch bei Gericht hinterlegen lassen.

Auf die anderen Fragen kann ich Dir leider keine Antwort geben, doch ich denke, über diese Dinge wird dann ebenfalls der Vormund bestimmen, der übernimmt dann ja praktisch Deine jetzigen Rechte und Pflichten.

Ich finde es übrigens prima, dass Du Dir darüber Gedanken machst, das fällt bestimmt nicht leicht und viele unterlassen es daher. Dabei kann es für das Kind so wichtig sein.

Alles Gute!
 
S

Sadhana

Guest
Hallo Strandfrau

Eine Sorgerechtsverfügung kannst Du ohne Probleme machen. Eine zweite Unterschrift von einer Person Deines Vertrauens bzw. aus Deiner Familie reicht. Wichtig ist, dass Du Dein Testament bei einem Menschen der Dir nahe ist hinterlegst, damit das dann überreicht werden kann. Die 2. Person die unterschrieben hat, kann dann auch angaben über Deine Motivation und Deinen Geisteszustand machen. Ich weiß das kling selsam, aber sonst bestünde vielleicht die Gefahr, dass das Argument der Zurechnungsfähigkeit kommt und Dein Testament keine Berücksichtigung findet.

Gut ist auch, wenn Du im Testament begründest weshalb Du die von Dir benannte Person für geeignet hältst und warum der Kindsvater nicht in Betracht kommt. Es stimmt das Jugendamt muss dem nicht Folge leisten, allerdings berücksichtigen sie es gerne, weil sie sonst mehr Arbeit haben, um geeignete Eltern zu finden.

Liebe Grüße

Sadhana
 
N

Nickyta

Guest
Hallo,

wenn Du das alleinige Sorgrecht hast, kannst Du in einem formlosen Testament-heißt in dem Fall testamentarische Verfügung- bestimmen, zu wem Dein Kind im Falle, daß Dir etwas passiert, kommt. Das brauchst Du nicht notariell machen.

Ich habe es mit dem Jugendamt und meinem Anwalt durchgesprochen und es so gemacht:
Mein Ex hat mir freiwillig das alleinige Sorgerecht übertragen. Ich habe handschriftlich 2 identische testamentarische Verfügungen geschrieben und eine bei meinem Anwalt hinterlegt und eine bei meinen Eltern.Darin habe ich festgelegt, zu wem meine Tochter kommen soll, im Falle , daß mir etwas passiert und auch die Umgangsregelung mit ihrem Vater darin festgehalten sowie Begründungen.

Bei älteren Kindern würde ich die mit einbeziehen-ihnen kindgerecht erklären und fragen, bei wem sie aufwachsen möchten in so einem Fall und was sie sich für diesen Falle wünschen-würde sie also nicht umgehen. Meine Tochter ist noch sehr klein, ich bin danach gegangen, wo sie auch jetzt am liebsten ist.

Wenn ihr das gemeinsame Sorgrecht habt, brauchst Du die Zustimmung des Vaters. Hier gibt es aber auch sperate Gesetze und Regelungen, wenn der Vater im Ausland lebt.

LG
Naty
 
V

vernetz

Guest
Hi Strandfrau,

grundsätzlich kannst du ein Testament selbstmachen: komplett handgeschrieben mit Ort, datum und Unterschrift. wie oben schon gesagt.

Absolut sicher ist es dieses bei einem Amtgericht zu hinterlegen. kostet minimal und dann wird es sicher aufgefunden, weil die Amtgerichte bei jedem Todesfall "von Amts wegen" benachrichtigt werden.

Beim Notar kostet es Gebühr entsprechend des "Wertes". Und wahrscheinlich will doch auch der Anwalt das gleiche??

Aber warum soll denn der Vater nicht mindestens in diesem Fall eine Chance haben sich um das Kind zu kümmern? Oder neu darüber nachdenken können? Du schreibst nur lapidar "ist im Ausland". Was hättest du als Kind in einem solchen Fall gewollt?

gruss
vernetzen
 
M

mutter34

Guest
Hallo Strandfrau.

Also mein Mann und ich haben im Todesfall ein Testament und eine Vormundschaftsgeld angelegt. Mein Mann hat das damals selbst gemacht (er ist Staatsanwalt und Notar)! Wie "vernetzt" schon sagte kannst du das auch selber machen, abe rich würde das bei einem Notar aufjedenfall hinterlegen.
Denn da ist es sicher.

Elena :sonne
 
D

danielad

Guest
Als ich damals mit meiner Großen alleine war,und nicht wollte,das wenn mir was passiert,das Kind zu meiner Mutter kommt,war ich beim Notar,und habe für den fall einen Vormund bestimmt.
Damals hab ich 60,-DM bezahlt.
 
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