Steuerkarte ändern ein MUSS???

D

Danke

Guest
Ich werde mich von meinem Mann trennen, er zieht Anfang April aus und zieht zu seinem Eltern. Ich bleibe mit meinen Kindern (Zwillinge, 1 ½ Jahre alt) in einem Reihenhaus wohnen. Wir haben gemeinsam das Haus gekauft, und zahlen monatlich 540 Euro ab. Normalerweise sollten wir unsere Steuerkarten ändern lassen. Zurzeit hat er die Klasse 3 und ich 5. Ich bin auf die Idee gekommen, wir könnten die Steuerklasse so belassen und er zahlt anstatt Unterhalt das Haus ab. Das dann bis September 2005, da ich dann wieder arbeiten gehe. Mein Freund wird zu mir ziehen, da ich es sonst finanziell nicht schaffen werde. Ist es möglich, dass ich und mein Mann die Steuerklassen halten können? Oder gibt es da Tipps&Tricks???
 
M

mafa

Guest
Hallo, das ändern der Steuerkarte ist kein muss, zumindestens nicht im laufendem Steuerjahr. Euch empfehle ich, macht auch im Jahr 2004 eine gemeins. Veranlagung, da du ja kein eignens Gehalt bekommst und dir die Steuerkalsse V nicht schadet.


Ob nun der KU statt auf deinem Konto oder auf den Konto zur Kredittilgung
fließt, ist in diesem Fall euere Entscheidung.

Da du ohnehin bei Steuerklasse I ( Vater) wenig oder kein Erziehungsunterhalt bekommst ( fast Mangelfall) - stehst du und der Vater nicht wesentlich schlechter.

Steuerlich im nächsten jahr bekommt er bei Klasse I ca. 200€ netto weniger,
aber auch da könnt ihr wieder eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, sofern du nicht arbeitet, am besten wäre natürlich im nächsten Jahr eine (zeitweilige) Versöhnung, wo der Vater wieder bei euch einzieht...und somit auch im jahr 2005 bei Steuerkalsse III bleibt.


Falls du Wohngeld ( geht auch bei Eigentum oder Sozialhilfe beziehen wirst, soll der Vater natürlich sofort in Klasse I wechseln, ihr solltet euch zusammensetzen und eine Trennungsvertrag entwerfen, diesen dann später
( eilt ja nicht, und wer miteinander redet, streitet sich erst mal nicht) vor Unterschrift von einem Anwalt prüfen lassen ( ca. 180€ )

Gruß
 

delphin

Etwas geht immer!
Hi, die Antwort ist sehr qualifiziert und zeigt alles auf. Wählt auf alle Fälle für das Jahr 2004 noch eine Zusammenveranlagung und die Steuerklassen III und V, sonst wird es teuer. Beide Parteien sind verpflichtet einander bei der steuerlich günstigsten Variante zuzustimmen, bei entsprechendem Ausgleich. Hier überlagert das Familienrecht im Innenverhältnis das Steuerrecht im Außenverhältnis er Ehe.
Der Trick mit der Versöhnung im nächsten Jahr setzt aber ein gewisses Vertrauen voraus, diese "steuerliche Versöhnung" nicht "scheidungsrechtlich" zu nutzen, denn sonst könnte es teuer für den Unterhaltzahler werden, wenn das Trennungsjahr erst ab dann läuft.
 
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