Suche dringend Urteil

peter68

Peter68
Hallo.

Ich suche dringend ein Urteil,oder den Paragrafen, wo drinnen steht, wann ich aus der Ehelichen wohnung ausziehen muß

Ich bin "nicht" im Mietvertrag mit drinnen.
Dh: Nur meine Frau und die Kinder stehen dort drinnen. Und jetzt will meine Frau mich "natürlich" schnell vor die Tür setzen.

Wer kann mir dabei helfen. Habe schon versucht was im Netz zu finden,aber bis jetzt ohne erfolg.
 
K

Kathy

Guest
Hallo peter

Mein Anwalt sagte damals, derjenige, bei dem die Kinder leben, hat bei einer trennung erst mal das Recht in der Wohnung zu bleiben, da eine Einzelperson eher und schneller und natürlich einfacher eine neue Wohnung findet, und weil es den Kindern nicht zuzumuten ist so aprupt aus ihrer gewohnten Umgebung herausgerissen zu werden.

Sicher kann sie Dich nicht von heute auf morgen rausschmeisen, es sei denn euer zusammenleben wäre wirklich eine Zumutung für sie und die Kinder.... aber da die trennung ja von Dir aus geht, solltest Du vielleicht schnellstmöglich nach einer Unterkunft für Dich suchen.

Hier sind aber noch einige Urteile zur Wohnungszuweisung:

http://www.finanztip.de/recht/familie/scheidung2.htm#Anfang
 

peter68

Peter68
Konnte auf der Seite leider nichts finden.

Das Problem ist ja:

1. Es sind nicht meine Kinder und ich habe sie auch nicht adoptiert.
2. Ich stehe "nicht" mit im Mietvetrag

Wie sieht es dann aus??
?( ?( ?(
 

Damiana

Aktives Mitglied
Die Kinder scheinen auf jeden Fall einen Vorteil zu haben. Habe mal das hier gefunden:

Auszug aus der Wohnung

Wenn Sie in der gemeinsamen Wohnung nicht mehr zusammen leben können und wollen, muß einer ausziehen. In jedem Fall sollten Sie alles daran setzen, hierüber eine Einigung zu erzielen. Wenn Sie schulpflichtige Kinder haben, sollte vor allen ihnen die vertraute Umgebung, die bisherige Schule erhalten bleiben.

Wohnungszuweisungsverfahren

Wenn eine Einigung nicht möglich ist, können Sie beim Familiengericht einen Antrag auf Wohnungszuweisung stellen. Das Gericht kann schon während der Zeit der Trennung die Wohnung einem Partner zur alleinigen Nutzung zuweisen. Wer den Mietvertrag abgeschlossen hat, ist für diese vorläufige Zuweisung unerheblich. Das Gericht wird Ihnen die Wohnung aber nur dann zur Alleinnutzung zusprechen, wenn der Verbleib des Ehepartners in der Wohnung eine "schwere Härte" bedeuten würde. Beispiele hierfür sind körperliche Mißhandlungen, Bedrohungen oder Aufnahme einer neuen Lebensgefährtin in die Wohnung. Können Sie keine derart gravierenden Verhaltensweisen Ihres Mannes nachweisen, wird man Ihnen zumuten, bis zur rechtskräftigen Scheidung innerhalb der Wohnung getrennt zu leben.

(aus http://www.hs-niederrhein.de/fb06/dozenten/frings/I_1.htm)

Wichtig finde ich den Punkt, dass es nicht wichtig ist, wer den Mietvertrag unterschrieben hat. Andererseits sollte man wirklich immer den Kindern die Möglichkeit geben, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Die Trennung ist doch schon schlimm genug!
 
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