Steini1965
Neues Mitglied
Hallo, ich hätte mal eine Frage hier ins Forum da es hier bei der Rechtsauslegen des Anwalts meiner Frau und der Ihres Exmanns erhebliche Unterschiede gibt.
Stand: 2 Kinder meiner Exfrau in unserem Haushalt. Alter 11 und 18. Meine Frau arbeitet 14 Stunden die Woche. Brutto 700 € mit Steuerklasse 5, Netto 470€. Kindergeld bekommen wir für beide. Exmann 1950€ Netto. Unser Anwalt hat augerechnet, betrachtet das Gehalt meiner Frau, des Ex des Kindergelds das sich der Unterhalt von Tochter 18 nicht ändert. Sohn 11 bekäme ab Januar (12 Jahre) etwas mehr. Jetzt sagt der Anwalt der Gegenpartei das beim Gehalt meiner Frau auch mein Einkommen zählt, das vorhandene Haus (ist mir allein), die vorhandene Schulden auf das Haus usw. beim Unterhalt seines Mandanten (Exmann) eine Rolle spielen und er nicht mehr so viel zahlen muss. Die 18 Jährige Tochter geht noch bis 2009 aufs Gymnasium und es hat sich praktisch Nichts geändert. Ist es korrekt das diese ganzen Gegebenheiten etwas mit dem Unterhalt der 18 jährigen Tochter zu tun hat?? Was hat mein Verdienst oder das Haus damit zu tun. Dies war bis jetzt ja auch nicht der Fall. Vielleicht kann jemand dazu was sagen. Ich verstehe nicht das die Anwälte so unterschiedliche Aussagen machen. Wer hat nun Recht???
Gruß Steini1965
Stand: 2 Kinder meiner Exfrau in unserem Haushalt. Alter 11 und 18. Meine Frau arbeitet 14 Stunden die Woche. Brutto 700 € mit Steuerklasse 5, Netto 470€. Kindergeld bekommen wir für beide. Exmann 1950€ Netto. Unser Anwalt hat augerechnet, betrachtet das Gehalt meiner Frau, des Ex des Kindergelds das sich der Unterhalt von Tochter 18 nicht ändert. Sohn 11 bekäme ab Januar (12 Jahre) etwas mehr. Jetzt sagt der Anwalt der Gegenpartei das beim Gehalt meiner Frau auch mein Einkommen zählt, das vorhandene Haus (ist mir allein), die vorhandene Schulden auf das Haus usw. beim Unterhalt seines Mandanten (Exmann) eine Rolle spielen und er nicht mehr so viel zahlen muss. Die 18 Jährige Tochter geht noch bis 2009 aufs Gymnasium und es hat sich praktisch Nichts geändert. Ist es korrekt das diese ganzen Gegebenheiten etwas mit dem Unterhalt der 18 jährigen Tochter zu tun hat?? Was hat mein Verdienst oder das Haus damit zu tun. Dies war bis jetzt ja auch nicht der Fall. Vielleicht kann jemand dazu was sagen. Ich verstehe nicht das die Anwälte so unterschiedliche Aussagen machen. Wer hat nun Recht???
Gruß Steini1965