Hilfe! -  Trennung, ein Kind

Haki

Heiko
Guten Tag,

ich bin von meiner Exfrau in September 2009 auseinandergezogen und habe mir eine neue Wohnung gesucht. Seitdem wohnen wir getrennt. Auch haben wir eine 8 -jährige Tochter, die bei meiner Exfrau wohnt.
Einigermaßen konnte ich mich mit meiner Ex einigen, dass meine bzw. unsere Tochter am Wochenende bei mir ist. Nachher ging alles schief. Da ich das Kind statt am Sonntag, erst am Dienstag zurückbrachte, hat sie es der Polizei gemeldet. Seitdem will sie mir mein Kind nicht mehr herausgeben.

Jetzt will ich rechtliche Schritte gegen meine Ex einleiten. Soviel ich weiß, habe ich auch das Recht mich um meine Tochter zu kümmern/ zu sorgen. Allerdings weiß ich nicht, wie ich es rechtlich festlegen kann.
Oder anders gefragt, was muss ich tun, um meine Tochter wieder zu sehen?

Für eure Unterstützung wäre ich euch sehr dankbar.
 

hotdevil

*frisch verheiratet*
Erstmal herzlich Willkommen!
Darf ich fragen warum du sie erst am Dienstag zurückgebracht hast?
 

kay1973

Aktives Mitglied
Willkommen!

Also, wenn mein Mann mir den Kleinen erst am Dienstag wiederbringt, obwohl Sonntag vereinbart war, und das ohne jegliche Meldung, wär ich auch Stinkig.... ;-)
 

Haki

Heiko
An euch beide,

ich habe die Zeit ganz einfach vergessen und außerdem spielt sie immer die große Chefin, wenn es um unsere Tochter geht.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

als Vater hast Du nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, und zwar ganz viele davon, und eine davon ist, dass Du Dich an Absprachen hältst, und das Kind zu dem Elternteil, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, zu dem Zeitpunkt zurück bringst, zu dem es abgemacht war.

Das ist eine Pflicht, an die Du Dich nicht gehalten hast, und Deine Aussage, Du hättest "die Zeit vergessen" deutet darauf hin, dass Du die Mutter des Kindes nicht einmal darüber informiert hast, was gerade vor sich geht - denn wenn Du das getan hättest, wäre eine solche Aussage überaus deutlich eine Lüge. Aber auch so wird es schwer sind, irgendwo einen Menschen zu finden, der Dir glaubt, dass Dir nicht aufgefallen ist, dass Deine Tochter nicht ein- oder zweimal bei Dir zu Bett gegangen und aufgestanden ist, sondern das drei- oder viermal getan hat.

Du hast einen riesengroßen Fehler gemacht, und Du wirst extremes Glück gehabt haben, wenn Du Dir damit kein Strafverfahren eingebrockt hast.

Aus Deinen Ausführungen deute ich, dass Du allerdings Deinen Fehler nicht einsiehst, und nicht verstehst, warum Deine Frau Dir nun das Kind nicht mehr geben wird.

Aber Ratschläge für Dich bringen nur etwas, wenn Du Dir bewusst wirst, dass Du allein Schuld daran hast, dass Deine Frau Dir Dein Kind momentan nicht mehr geben will: Du hast Deine Pflichten verletzt, und damit jedes Vertrauen verspielt, das da noch bei Deiner Ex dagewesen sein könnte. Dieses Vertrauen wirst Du neu aufbauen müssen.

Aber wie gesagt: Zunächst mal musst Du Dir bewusst werden, dass das, was Du gemacht hast, nicht geht, denn nur dann kannst Du das Gespräch mit ihr suchen, oder Dir einen Anwalt nehmen, um vor Gericht eine Umgangsregelung festzulegen.

Es würde mich allerdings auf Grund dieser Situation wundern, falls Du Dein Kind dann ohne Aufsicht sehen dürfen solltest.

Viele grüße.
 

Haki

Heiko
Mir ist klar das ich die Aufsichtspflicht verletzt habe, insofern dass ich meine Tochter nicht rechtzeitig am Sontag zurückbrachte.
Und auch ist das alles schon mit der Polizei geklärt. Ich habe meinen Fehler ja auch eingesehen, da inzwischen 9 Monaten seitdem um sind.
Da ja schon ca. 9 Monate vergangen sind, verstößt sie meiner Meinung nach gegen das Aufenthaltsbestimmungsrecht, da für eine gute Erziehung das Kind ja auch den Vater braucht. Auch habe ich als Vater die Personensorge (also auch den Aufenthalt zu bestimmen).
Ich werde ihr einen Brief schreiben, wo ich ihr dann meine Problem, Eingeständnisse schildern werde. Ich hoffe sie wird da Einsicht zeigen.

Zum Satz:
„Es würde mich allerdings auf Grund dieser Situation wundern, falls Du Dein Kind dann ohne Aufsicht sehen dürfen solltest.“
, wollte ich sagen, das ich auf meine Tochter gut aufgepasst habe und durchaus nach so langer Zeit auch weiter dazu in der Lage bin dies zu tun.
Im Prinzip wollte ich mit dem "nicht rechtzeitg Heimbringen" meiner Ex Heim zahlen, dass sie alles bestimmt, ohne dass sie meine Meinung was interessiert. > Das war wohl ein Fehler. Ok.
 

Haki

Heiko
Hallo Hitnak,
ich wollte dich fragen inwieweit ich Anspruch auf eine Umgangsregelung (also Umgangsrecht) hätte bzw. was das konkret bedeutet?
Düfte ich mit einer Umgangsregelung meine Tochter in ihrem Haushalt nur besuchen?
Oder könnte ich beispielsweise am Wochenende meine Tochter mit zu mir nach Hause nehmen? Kann ich alleine durch eine Umgangsregelung auch den Aufenthalt meiner Tochter bestimmen?
Vielen Dank.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

zunächst einmal muss ich sagen, dass ich kein Anwalt bin, und Rechtsberatungen im Forum zudem verboten sind.

Verzeih' mir also, wenn ich Dir nur allgemein antworten kann, und auch gleich deutlich dazu sage, dass Dir nur ein Anwalt sagen kann, ob meine Aussage richtig ist: Grundsätzlich ist es so, dass Du als Vater auch gegen den Willen der Mutter ein Umgangsrecht mit Deinem Kind hast, wenn es dem Kindeswohl dient. Was dieses Kindeswohl ist, und ob es gefährdet ist, entscheidet ein Richter, wenn Kindsvater und Kindsmutter sich nicht untereinander auf einen regelmäßigen Umgang des betreffenden Elternteils mit dem Kind einigen können, und alle anderen Versuche, eine Einigung zu erzielen, gescheitert sind. Der Richter wird dann auch entscheiden, wie dieser Umgang genau gestaltet werden soll. In der Regel kann man wohl davon ausgehen, dass dieser Showdown vor Gericht die einzige Möglichkeit ist, wenn der Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, sich kategorisch gegen einen Umgang stellt.

Es ist nahezu unmöglich, aus der Ferne zu sagen, wie eine Umgangsregelung in Eurer Situation aussehen könnte - vieles ist möglich, aber was machbar ist, hängt auch und vor allem von der Gefühlslage der Beteiligten ab.

Ich persönlich fand Deinen Post gestern Nachmittag sehr ehrlich, und auch einsichtig. Ich habe den Eindruck, dass Du doch verstanden hast, was da schief gelaufen ist, und das ist ein sehr guter Schritt auf dem Weg dahin, die Vaterrolle im Leben des Kindes zu spielen.

Ein sehr wichtiges Gefühl scheint allerdings bei Dir weiter zu bestehen: Du fühlst Dich von der bestimmenden Art Deiner Ex-Frau unterdrückt. Davon musst Du Dich lösen. Ich kann mir gut vorstellen, dass Du dieses Gefühl bereits vor Eurer Trennung gehabt hast, und dass es dazu beigetragen hat, dass Eure Ehe auseinander gegangen ist. Wenn Du damals schon nicht gegen dieses von Dir als negativ empfundene Verhalten angehen konntest, wirst Du es heute auch nicht können, und deshalb musst Du leider damit leben.

Du kannst Dir nur den Umgang mit Deinem Kind sichern, am Besten in schriftlich fixierter Form, und damit auch das Recht, eine bestimmte Zeit, in einem bestimmten Rahmen, mit deinem Kind zu verbringen. Du kannst aber nicht erwarten, und solltest es auch nicht, die Einstellung Deine Ex-Frau ändern zu können. Und schon gar nicht solltest Du noch einmal versuchen, über das Kind an deine Ex heran zu kommen - ich hoffe, dass Du das mittlerweile selber weisst.

Es ist sicherlich einen Versuch wert, Ihr in einem Brief Deine Gedanken mitzuteilen, aber ich an Deiner Stelle würde dabei sehr vorsichtig vorgehen, und darauf achten, Deiner Frau keine Schuldzuweisungen zu machen.

Wenn sie sich allerdings trotz dieses Briefes weiterhin weigert, sich mit Dir an einen Tisch zu setzen, um über das Kind zu sprechen, würde ich an Deiner Stelle recht zeitnah einen Anwalt einschalten. Oft ist es so, dass ein Schreiben vom Anwalt einen größeren Effekt hat, als ein persönlicher Brief eines Beteiligten.

Viele Grüße,

Ariel
 
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