brauche Rat -  Trennung/Wohnung/Steuerklasse ???

U

User1

Guest
@all
ist zwar noch nicht ganz akut, aber...
Wenn meine Frau nun eine eigene Wohnung bezieht, wird Sie ja dann auf
dem Einwohnermeldeamt eine Erklärung abgeben müßen, so in Richtung "dauerhaft getrennt" und so werde ich wohl bei nächster Gelegenheit
in die beliebte Steuerklasse 1 eingestuft werden, weil wir ja alle sooo viel Geld sparen können durch eine Trennung,- kostet ja alles nix :angryfire :angryfire
Was kann man tun, oder wie muß man es deklarieren, um dies zu umgehen?
Reicht es, wenn man diese Wohnung als Zweitwohnung mietet, wo beide unterschreiben?
Tausend dank im Vorraus...

Mick
 

Sirod

Aktives Mitglied
:sonne :sonne :sonne
Hallo Mick,
Ich hatte, bzw. wir hatten in der Trennungsphase beide jeder die Steuerklasse 2 und jeder hatte ein Kind drauf! Ich habe mich da vorher beim Steuerberater erkundigt. Man könnte auch 4/ 4 wählen.
Meine finanziellen "Einbußen" hielten sich in Grenzen.

Gruß,
Sirod
 
U

User1

Guest
@Sirod
tja..., aber ich bin der Alleinverdiener und somit auch alleinzahler...
Da macht das schon einen Unterschied, glaub mir!
Es muß doch eine legale Möglichkeit geben???
So ist das Leben, eben!

Gruß,
Mick
 

Sirod

Aktives Mitglied
:sonne :sonne :sonne
Ich bin, bzw. war auch der Alleinverdiener. Mein Ex mann hatte die letzten 3 Jahre nur geringfügige Einkommen. Brauche zum Glück keinen Unterhalt für ihn zahlen (Notarielle Vereinbahrung). Zur Zeit bekommt er Arbeitslosengeld oder Hilfe.
Erkundige dich bei einem Rechtsanwalt, es ist im Vorfeld alles relativ gut zu regeln.
Wünsche dir viel glück,
Gruß Sirod
 
M

mafa

Guest
Hallo Mick,

ich praktiziere zur Zeit die Trennung Light, d.H. ich bin weiterhin der Alleinverdiener, habe eine Zweitwohnung für mich, bin weiterhin bei
meiner Ex gemeldet, zahle ihr ein Haushaltsgeld, wirtschaften also
gemeinsam ( gehen ab und zu mal essen und ich gehe auch mal
an den Kühlschrank und kaufe auch mal ein), sind auch gemeinsam
unter der alten Adresse gemeldet, habe auch die Postadresse dort.

Also zahle auch Schulgeld, Hort und teiweise auch die Kleidung der
Tochter. Die Ex geht weiter mit meiner Kreditkarte shoppen...

Falls es aber im nächsten Jahr zur formellen Trennung (und zum
Wechsel der Steuerklasse in I ) kommt, habe ich zwar ca. 600€
weniger netto, kann aber dann den Erziehungunterhalt ( Basis
reduziertes Nettogehalt bei Steuerklasse I ) für die Ex
steuerlich geltend machen.

Aber rechne dir mal aus, der Unterschied ist zum Schluß nicht mehr so furchtbar...nach Steuerrückerstattung.

Gruß
 

GerryG

...wer weiß schon was Frauen denken...
Hy mafa,
kannst du mir sagen wo ich das nachlesen kann?
Ab nächstem Jahr habe ich auch die I und verdiene auf einen Schlag ein gutes Stück weniger an Geld. Wenn ich das auch anwenden könnte wäre das etwas was mir ein gutes Stück weiterhelfen könnte. Zumindestens könnte ich dann am Jahresende mit meinem Konto ein wenig freudiger umgehen. ;-)
Gib bitte mal Bescheid. Danke dir im voraus.

Bis dann
Ciao

Gerry
 

Bienerom

Neues Mitglied
@ Mick
Gerade wenn du Alleinverdiener bist, habt ihr 'ne Menge Möglichkeiten - vorausgesetzt, deine Frau ist einverstanden und ihr zieht finanziell gesehen an einem Strick.
Unterhaltszahlungen an deine Frau oder dann Ex- kannst du mit ihrer Zustimmung als Sonderausgaben absetzen und dir dafür einen Steuerfreibetrag auf der Karte eintragen lassen. Wenn ihr Eltern seid, kannst du dir weiterhin den Haushaltsfreibetrag von ihr übertragen lassen, so dass du dann Steuerklasse 2 bekommst, und damit und mit dem Freibetrag hast du keine Nachteile, eher noch einen leichten Vorteil.
Allerdings muss wegen des Sonderausgabenabzugs deine Frau eine eigene Steuererklärung abgeben und Steuern zahlen, jedoch aufgrund der Progression erheblich weniger als du einsparst, und dass die fällige Nachzahlung gerecht geteilt werden sollte, versteht sich ja von selbst.
Wenn ihr mehrere Kinder habt, könnt ihr auch bei jedem von euch zumindest eines mit Hauptwohnsitz anmelden und somit kann jeder von euch den Haushaltsfreibetrag einmal beanspruchen, und deine Frau wird dann höchstwahrscheinlich überhaupt keine Steuern zu zahlen haben.
Bei uns klappt's so seit 3 Jahren bestens.
Viele Grüße
 
I

Idgie

Guest
Hallo Mick,

habe damals deinen thread verfogt und bin traurig,dass ihr es anscheinend nicht geschafft habt.

Wir wollten aus schulischen und steuerlichen Gründen damals die Kinder mit Zweitwohnsitz bei meinem Noch gemeldet lassen. Aber auf dem Einwohnermeldeamt wurde mir gesagt, dass ab diesem Jahr eine Zweitwohnsitzsteuer fällig wird. Für jedes Kind 500 Euro im Jahr. Da habe ich dann drauf verzichtet. Wir haben demnächst ein Gespräch mit einem Steuerberater und wollen klären lassen, ob es sich steuerlich nicht rechnet, doch ein Kind bei ihm zu melden.
Ansonsten kann ich auch nicht weiterhelfen, da auch wir noch in der Klärungsphase sind.

Liebe Grüße,
Idgie
 
M

mafa

Guest
Original von Idgie


Wir wollten aus schulischen und steuerlichen Gründen damals die Kinder mit Zweitwohnsitz bei meinem Noch gemeldet lassen. Aber auf dem Einwohnermeldeamt wurde mir gesagt, dass ab diesem Jahr eine Zweitwohnsitzsteuer fällig wird. Für jedes Kind 500 Euro im Jahr. Da habe ich dann drauf verzichtet. Wir haben demnächst ein Gespräch mit einem Steuerberater und wollen klären lassen, ob es sich steuerlich nicht rechnet, doch ein Kind bei ihm zu melden.

Idgie[/quote]

Hallo Idgie, ich glaube, Du verwechselst hier was.....

Habt ihr gebaut oder eine Eigentumswohnung gekauft oder gibt es bei Euch eine Kopfsteuer ?

Die Zweitwohnungsteuer ist ( zumindest hier in Berlin) nicht von der Kinderzahl
abhängig und sondern beträgt 13% der Nettokaltmiete !!


Gruß
 

GerryG

...wer weiß schon was Frauen denken...
@mafa

Kannst du mir bitte noch mit meiner Frage weiterhelfen. Ich würde sehr gerne wissen wo ich das nachlesen kann mit der Steuer.
Danke dir im voraus

Ciao
Gerry
 
I

Idgie

Guest
@mafa

Mag sein, dass ich es nicht mehr richtig in Erinnerung habe. Vielleicht wollten wir 2 Hauptwohnsitze? Auf jeden Fall wurde ich dahingehend beraten, daß in diesem Fall eine Steuer von 500 Euro pro Kind und pro Jahr fällig würde.
Kann das denn abhängig vom Bundesland sein?

Idgie
 
I

Idgie

Guest
@ Gerry

"Wenn sie dauernd getrennt leben oder geschieden sind und ihr Mann ihnen Unterhalt zu zahlen hat, so kann der diese Unterhaltszahlungen bis zum Höchstbetrag von derzeit jährlich 13 805 Euro als Sonderausgaben von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass sie zustimmen. Für den Antrag und die Zustimmung gibt es ein Formblatt, die sog. Anlage U, die sie beim Finanzamt erhalten und die von ihnen und ihrem Ehemann unterschrieben werden muss. Ihre Zustimmung gilt auf Dauer, bis zu ihrem Widerruf.
Wichtige Folgen für die Frau: sie müssen die Unterhaltsleistungen versteuern, d.h. ihr zu versteuerndes Einkommen erhöht sich um den Betrag, der ihnen als Unterhalt zugeflossen ist......
.... Wichtig für die Frau ist die Eintragung des gezahlten Unterhalts auf der Lohnsteuerkarte des Mannes. Durch das höhere Nettoeinkommen ihres Mannes ergibt sich für sie u.U. ein höherer Unterhaltsanspruch. Einen direkten Anspruch auf Beteiligung an der Steuerersparnis ihres Mannes durch das begrenzte Realsplitting haben sie derzeit nicht. Deshalb ist der Weg über die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte für sie die effektivste Art, an dem höheren Nettoeinkommen ihres Mannes teilzuhaben.


Mal von der anderen Seite gesehen...

Idgie
 
M

mafa

Guest
@gerry

Schau dir mal das Formular Steuererkläung an, Punkt Sonderausgaben - oder auch unter Google - Steuerabzug Unterhalt - aber KU kannst Du aber nicht abziehen, aber Unterhalt an die Geschiedene - aber immer prüfen, ob es nicht möglich ist, eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben.....

In Deinem Fall ist wichtig,

- Form der Veranlagung
(ob gemeinsam oder getrennt) falls die Ex kein Einkommen hat und voll von dir abhängig ist, macht eine gemeinsame Veranlagung Sinn, aber die Abzugsmöglichkeit entfällt.)

- ob die Ex Gesprächsbereit ist, eigenes Einkommen etc.


- getrennt oder geschieden...

und Igie hat Recht.....aber MANN kann durchaus eine bessere Lösung finden, wenn Faru einverstanden ist, wie z.B. bei mir, Trennung Light )

Gruß

Manfred
 

GerryG

...wer weiß schon was Frauen denken...
Hallo und Danke an euch beiden,
die Idee klingt nicht schlecht.
Reden miteinander denke ich fällt flach, mindestens solange wie ein gewisses Ziel meiner Frau im Wege steht.
Nach den letzten Gesprächen, die wir "ums Eck" führen, hat sie nun schon alternative Pläne geschmiedet, vielleicht kann ich das sogar als Anflug von Realitätssinn betrachten.....wenn auch gleich mit der Einschränkung das sie es ein wenig später wieder probieren werde ihre Pläne um zu setzen!
Bis zu dem das wir ein "vernünftiges" Gespräch führen können ist ein weiter Weg, auch wenn es um mehr Geld für sie gehen würde.

Ich lasse mich mal überraschen was die Zukunft so in den nächsten sechs Monaten bringt (bis zur Scheidung) und dann sehen wir weiter.

Danke nochmal für die interessante Auskunft

Ciao
Gerry
 
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