brauche Rat -  Übernachtung doch die Ämter haben was dagen!?

20-PAPA-08

Neues Mitglied
Hallo alle zusammen...
Ich bin ein wirklich glücklicher Vater meines 9 Wochen alten Sohnes, leider Lebe ich getrennt mit der Mutter Unseren Sohnes. Wir führen wieder eine Beziehung seit der Geburt unseren Sohnes, :) verbringen eine schöne Zeit zusammen.
Jetzt zu meinen Problem was ich habe.
Leider war es nicht immer so, wir trennten uns bevor wir wussten das wir Eltern werden, sie war im 3 Monat Schwanger wo sie es erfahren hat, leider haben viele Leute gegen unsere Beziehung gesprochen, zum größten teil die Eltern.

Das alles bevor sie schwanger war, das alles wegen untreue von ihrer seite her, Eifersucht von meiner seite her da geht leider eins ins andere. :-( Die Mutter hat in dieser Zeit, alles für sie erledigt, die ganzen Anträge bei den Ämtern, und sie bezieht jetzt eine eigene Wohnung und diese wird Finanziell vom Staat gefördert, ich persönlich Zahle für unser Kind den Unterhalt, wo sich die Mutter meiner Freundin ja schon fleißig drum gekümmert hat...
naja egal... Ich tue es auch gerne für mein Sohn fühle mich dazu auch verpflichtet.

Habe extra einen neuen Arbeitsplatz gesucht und auch gefunden, damit der Unterhalt auch gesichert ist für mein kleinen Schatz.
Ich würde auch wirklich gerne mal bei ihr schlafen, um nicht immer umherfahren zu müssen was ja bei den Spritpreisen nicht gerade billig ist, sie sagt dass würde sie ja auch gerne aber ihre Mam würde sagen das es leider nicht gehen würde, weil die Ämter das überprüfen würden, und ihr das Geld Streichen würden...

Ich möchte ja nicht nicht jede Nacht da schlafen, sondern wirklich nur mal am Wochenende, und halt mal zwischendurch wenn es sich ergibt, um einfach auch mal für den kleinen da sein zu können, und mal einen schönen Abend mit meinen 2 Schätzen zu verbringen. Es tut schon ziemlich weh immer wieder zu gehen :-(

Hat die Mam recht geht das wirklich nicht, und welche Ämter sind dafür zuständig?
Welche Leistungen und Förderungen bezieht sie, als Alleinerziehende Mutter?

Es ist ein ziemliches Sch... Gefühl (Sorry für das böse Wort), das etwas zwischen uns steht und wir nicht einfach Leben Können, und uns auf eine Glückliche Zukunft als eine kleine Familie freuen können nachdem wir wieder zueinander gefunden haben.
Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen damit ich evtl.eine Lösung finde es zieht nämlich ganz schön an den Nerven, es ist auch leider ein Streitpunkt bei uns, und streiten ist DOOF ;-)

Vielen Dank im voraus
 

uschi

auf neuen Wegen
Erstmal :geb4 Herzlich Willkommen im Ef :geb4

und Herzlichen Glückwunsch zum kleinen Sohnemann :sonne


wenn Du "nur" auf Besuch bist, können die Ämter meines wissens nach nichts machen!

Nur weil Du mal da schläfst,bist Du noch lange nicht eingezogen, noch lebst ihr in einer "Bedarfsgemeinschaft" (beamtendeutsch)

Deine Freundin ist alt genug und darf auch Besuch empfangen. Wenn eine Freundin da schlafen würde,wäre es ja nichts anderes ;-)

Also ich würd mich mal kundig machen auf dem Amt (vllt nur als Anrufer,da musst Du nicht alles gleich offen machen)

Vllt kommt ihr ja wieder ganz zusammen und macht es irgendwann mal offiziell:

Wie alt seit ihr denn??
 

Celeste

Vernarrte Jungmami + Alienstiefmutter
Von mir auch herzlich willkommen und glückwunsch zum Spatz :)

Also so eine dumme ausrede hab ich ja noch nie gehört. Uschi hat natürlich recht, wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft seit und du da den größtenteil deiner Zeit leben würdest wäre es was anderes. Aber doch nicht mal am Wochenende oder soübernachten.

Musst ja keine Zahnbürste da haben :-D

Scheint so als wolle die Mutter mit so einer Aussage nur verhindern das du da übernachtest. Du schriebst ja das iher Eltern eher gegen eure Beziehung waren.
Dabei ist es für euren Sohn doch das allerbeste wenn er euch beide hat und euer Verhältnis gut ist. Das sollte auch die Oma freuen.

Die Frage nach dem Alter stellt sich mir auch. Ich meine es ist gut und schön das einem die eigene Mutter hilft, macht meine Mama auch, aber dann weiß ich doch trotzdem welche Ämter und Leistungen ich bekomme. Das scheint keiner so genau zu wissen.. zumindest du nicht so wie du das schreibst. Ich finde da solltet ihr euch mal schlauer machen.

Hast du denn eine eigene Wohnung? Dann könntet ihr bei dir übernachten.
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Herzlich Willkommen im EF
ich schliesse mich da meinen vorrednerinnen an. Nur wenn du dauerhaft bei ihr wohnst und dein hausstand mit in ihrer Wohnung ist seit ihr eine bedarfsgemeinschaft und dann kann das Amt abzüge machen. besuch auch über das WE fallen da natürlich nciht drunter.
 

20-PAPA-08

Neues Mitglied
Danke für die schnellen Antworten :) Sie ist 22 und ich 25 ich habe leider nicht mitbekommen was die mam in der zeit wo wir getrennt waren alles gemacht hat ich weiß nur das sie ihr immer gegen mich geredet hat aber jetzt sind sie ja auch froh das wir wieder zusammen sind und es ist soweit auch alles ok
nur diese sache steht zwischen uns und da ist nicht so schön gibt es denn irgendwelche leistungen die ihr gestrichen werden könnten wenn wir zusammen sind? beim unterhalts zuschuss war dem so aber das ist ja erledigt!!!

LG
 

Celeste

Vernarrte Jungmami + Alienstiefmutter
Wenn ihr zusammen wohnt oder heiratet können ihr/euch Leistungen gestrichen werden, aber natürlich hättet ihr dann auch weniger Kosten wenn ihr euch Miete etc. teilt.

Sonst nein. Das geht doch nun wirklich den Staat nichts an mit wem man zusammen ist!

Was könnte sie für Leistungen haben?

- Elterngeld (Das bekommt sie immer in voller höhe ihres Anspruchs!)
- Wohngeld (Das bekämt ihr vermutlich auch wnen ihr zusammen wohnt, weil junge Familien, oder solche mit wenig einkommen besonders berücksichtigt werden)
- Kindergeld, auch das bekommt ihr in jedem fall
- Kindesunterhalt von dir, auch das musst du zahlen, wenn ihr zusammenleben würdet könntet ihr das zusammen behalten und es wäre dann einfach kein barunterhalt mehr

ggf. Betreuungsunterhalt von dir. Auch den könntest du ja dann in die familie einbringen.

Das einzige wo es Abstriche geben könnte wäre ergänzende Sozialhilfe.
Schätze ich mal
 

20-PAPA-08

Neues Mitglied
@Celeste

Das mit dem Sozi. wird es schon sein das sie da einen riegel vorschieben und das überprüfen nur kann ich mir auch nicht vorstellen das sie da was gestrichen werden könnte weil ich mal bei meiner freundin übernachte und ja noch lange nicht da wohn was wir im moment noch nicht möchten wir wollen es erstmal langsam angehen..
fahre jetzt zu mein zwo schätzen und einen schönen nachmittag verbringen

LG

vielen dank Celeste
 

Celeste

Vernarrte Jungmami + Alienstiefmutter
Die möglichen abstriche beziehen sich auch nur auf zusammen leben und/oder verheiratet sien. Beim ab und zu übernachten kann man nix abziehen :) Viel Spaß euch dreien!
 

Mamily1966

Einzig - nicht artig
Wenn deine Freundin den Zuschlag für Alleinerziehende bekommt, könnte es sein, dass der gestrichen wird, wenn das Amt dahinter kommt, dass ihr zwei wieder zusammen seid und du ab und zu bei ihr übernachtest. Ganz einfach mit dem Argument, dass deine Freundin ja nun nicht mehr alleinerziehend ist.

Aber wie gesagt, es könnte sein. Bei solchen Dingen handhaben es die Sachbearbeiter auf den Ämtern anscheinend immer nach ihrer Tageslaune...
 
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