Brauche Rat -  Umgang verbieten?

mama_hanna

Neues Mitglied
Hallo miteinander, mein Mann und ich haben uns vor ungefähr 10 Monaten getrennt. Schon die Zeit vorher verlief nicht schön, den großen Knall gab es, als er mich geschlagen hat. Ich habe über Nacht meine Sachen und unseren Sohn gepackt und mich aus dem Staub gemacht. Die Monate danach waren die Hölle, es gab nur Telefonterror, er hat mich bedroht und alles. Zwischendurch ist dann Ruhe eingekehrt. Wir sind auch nur in die nächste Stadt gezogen. Seit einem Monat kommt er wieder an, sein Leben hätte sich inzwischen geändert und er wäre jetzt ein ganz anderer. Er will mich zurück und wieder als Familie leben. Aber ich kann ihm nicht verzeihen, will ihn auch nicht mehr sehen. Nun will er, dass unser Sohn über die Wochenenden regelmäßig zu ihm kommt. Ich will das nicht und mein Sohn hat da auch keine Lust drauf. Er ist acht, wie die Trennung ablief und dass sein Papa böse zu mir war, hat er mitbekommen. Er hat glaube ich richtig Angst vor ihm. Aber mein Ex versteht das überhaupt nicht, er sagt ich kann ihm seinen Sohn nicht vorenthalten, er hat ein Recht ihn zu sehen und droht mir mit der Polizei wegen Kindesentführung, wenn ich nicht zustimme. Was soll ich jetzt machen?
 

mamasonnenschein

Neues Mitglied
Hallo, erstmal tut es mir sehr leid, von deiner Situation zu hören. So etwas sollte niemandem widerfahren. Allerdings darf einem Elternteil nicht der Kontakt zu dem Kind verboten werden. Allerdings klingt deine Situation ja durchaus besorgniserregend. Eine Option wäre es, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Das geht am einfachsten, wenn du die Scheidung einreichst. Das ist bestimmt eh dein Plan, so wie ich die Situation mit deinem Ex einschätzen würde. Du könntest das ganz einfach über eine Online Scheidung regeln, das geht am schnellsten und du hast den geringsten Aufwand. In deinem Fall kannst du sogar versuchen, das Trennungsjahr zu verkürzen; das geht in Fällen der ehelichen Gewalt. So könntest du dich sofort scheiden lassen. Dann bist du den Kerl nämlich endgültig los und kannst mit deinem Sohn neu starten, ohne die ganze Zeit dieser Gefahr ausgesetzt zu sein. Allerdings ist das Sorgerecht nicht gleichzusetzen mit dem Umgangsrecht. Dein Ex hat nämlich dennoch einen Anspruch darauf, mit eurem Sohn Kontakt zu pflegen. Du könntest jedoch beim Familiengericht beantragen, dass das Umgangsrecht des Vaters auf Dauer ausgeschlossen wird, beispielsweise wegen Kindeswohlgefährdung. Auch bei einer körperlichen Misshandlung eines der Familienmitglieder, wie es ja bei dir der Fall war, hast du als Mutter das Recht, den Kontakt zu unterbinden. Du solltest jedoch vorsichtig sein, dies im Alleingang zu regeln, wenn dein Ex dir schon mit der Polizei droht. Ich würde mich umgehend ans Jugendamt oder ans Familiengericht wenden und das mit denen regeln. Ich wünsche dir alles Gute!
 
Oben