Problem -  Umgangsrecht auf Entfernung

@Samson

Neues Mitglied
Hallo,

ich hab da ein kleines Problem mit dem Umgangsrecht. Am besten schildere ich mal den ganzen Sachverhalt so kanpp wie möglich (will ja niemnden langweilen):
Ich habe zwei (aussereheliche) Töchter. Sie lebten bis vor kurzem in der Nähe bei ihrer Mutter. Diese hat nun einen neuen Freund (gönn ich ihr wirklich) und ist mit unseren Mädchen (und ihrer anderen Tochter) zu ihm gezogen. Daher muss ich nun, um das Umgangsrecht wahrzunehmen, jedesmal ca 500 km an dem entsprechenden Wochenende fahren, um die Mädels dort abzuholen und wieder zurückzubringen. Diese Fahrerei ist, da es sich um eine stark befahrene Autobahn handelt schon anstrengend genug. Aber meine jetzige Frau macht mir nun auch noch Stress, da das ja auch mit Kosten verbunden ist. Die Mutter der Kinder nimmt sich leider keinerlei Verpflichtungen an und besteht darauf, dass ich die Fahrten allein übernehme. Nun macht sie mir sogar noch dadurch das Leben schwer, das sie auf eine pünktliche Zeit der Abholung bzw. des Zurückbringens drängt, was ich ja gerne versuchen will, aber es geht halt nicht immer so einfach, da ich ja auch noch einen Beruf auszuüben habe und meine Arbeitszeiten stark variiren können. In ihrem letzten Brief hat sie mir dann etrwas von einer gesetzlichen "Minutenregelung" geschrieben, was meint sie damit? Muss ich mit Konsequenzen rechnen, wenn ich stau- oder sonstwie bedingt, zu spät komme? Wie könnte das aussehen? Kann mir deswegen das Umgangsrecht beschnitten werden?
 

zuckersternchen

Namhaftes Mitglied
hi samson!

also von minutenregelung hab ich auch noch nichts gehört. bin da echt überfragt. aber ich weiß das du deine kinder abholen musst und auch zurück bringen musst. deine frau hat keine "bringpflicht". Es ist ihr überlassen ob sie dir vielleicht auf die hälfte entgegen kommt. muss sie aber nicht. das wär ihr guter wille. ich hab mich auch noch nie damit befasst wenn das kind zu spät zurück gebracht wird. mein ex holt seinen sohn nicht. aber wenn du das mit der minutenregelung raus gefunden hast, dann geb mal bescheid. das interessiert mich jetzt doch ;D
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hallo.

soweit ich weiß kannst du aber die fahrtkosten u.U. vom unterhalt abziehen. zwar nicht die volle höhe, aber einen teil wenigstens. da die strecke ja nicht gerade wenig ist. darüber würde ich dir aber empfehlen mit einem anwalt zu sprechen.
das mit der unterhaltskürzung wurde - wo ich das gehört/gelesen habe - so begründet, dass es ja auch zum unterhalt der kinder beiträgt bzw. zu ihrem wohl!
vielleicht kannst du dich da mal schlau machen.

halt uns doch weiterhin auf dem laufenden.

lg
susi
 

zuckersternchen

Namhaftes Mitglied
nein nicht vom unterhalt sondern vom einkommen. und das ist was anderes. ich hab mir mal den link von agasuk angesehn und der ist ganz interessant.

Die durch den Umgang entstehenden Kosten (Fahrtkosten, Kosten der Verpflegung und der Unterbringung des Kindes) können bei der Berechnung des Unterhalts grundsätzlich nicht vom Einkommen abgezogen werden. Ausnahme: überdurchschnittlich hohe Fahrtkosten, die dadurch entstehen, dass das Kind weit weggezogen ist. Dann können aber nur die reinen Mehrkosten abgesetzt werden, also die Kosten der Fahrkarte bzw. die Benzinkosten, aber nicht etwa eine Kilometerpauschale.
 
G

Gwinna

Guest
Hallo!
Wie alt sind denn Deine Mädchen? Meine drei Kinder fahren inzwischen mit dem Zug zu ihrem Vater. Sie sind aber auch 19,16 und 14 Jahre alt. Mein Ex hat sie aber auch schon im Alter von 14, 11 und 9 Jahren ins Flugzeug gesteckt und von Berlin nach Bremen fliegen lassen. (Das war relativ gut, weil die Kinder besonders betreut wurden und mir und meinem jetzigen Mann am Flughafen persönlich übergeben wurden.) Für die Kinder war das das Größte!!! Die Bahnhofsmission bietet, glaube ich auch so einen Begleitservice an,-aber nicht an allen Bahnhöfen.

Natürlich mussten wir die Kinder dann vom Flughafen (80 km von uns entfernt) oder am Bahnhof (20 km von uns entfernt) abholen und insofern mit meinem Ex kooperieren. Haben wir aber selbstverständlich gemacht, weil es ja um die Kinder ging.

Vielleicht sind für Dichein paar Ideen dabei?

Gwinna
 

@Samson

Neues Mitglied
Danke, euch für die Antworten,

ich werd versuchen, die Benzinkosten in meiner Steuererklärung irgendwie einzubringen. Mehr geht wohl nicht. Ein Kürzung des Unterhaltes ist für mich absolut unmöglich. Es würde doch dann den Kindern fehlen und das kommt nicht in Frage. Die beiden Mädels sind übrigens 6 Jahre alt, also könnten sie noch nicht allein mit dem zug fahren. SPäter werden wir es sicher so machen können, aber vom Preis her wird es sich sicher auch nicht rechnen (...aber wer weiss schon, welches Tarifsystem Herr Mehdorn bis dahin ausgetüftelt hat...)

Leider find ich nirgends etwas über diese "Minutenregelung" die die Mutter zitierte, ich glaube fast, das es die gar nicht gibt....
 

zuckersternchen

Namhaftes Mitglied
aber vorsichtshalber würde ich deswegen trotzdem mal einen anwalt befragen. nicht das dann irgendwelche nachteile daraus entstehen, die du nicht vorhersehn kannst.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
@zuckersternchen

kennst du dich mit diesen 'mehrkosten' aus???
die noch-frau von meinem freund ist ja vom alten, gemeinsamen wohnort ca. 80 km weggezogen. zählt das???
mein freund ist vom alten, gemeinsamen wohnort nur 10km weggezogen...
kann man das dann berücksichtigen?!
hab bei dem link auch nachgeguckt, aber genau wird da ja nicht definiert, was 'weit weg ziehen' heißt. bei uns ist das schon weit, wenn man bedenkt, dass wir die strecke binnen einem (oder wenns gut läuft zwei) tagen 4x zurücklegen müssen um das kind zu sehn.
wär bei uns nämlich interessant, da es ja immer noch um unterhalt für die noch-frau geht.
dank dir schon mal
 

zuckersternchen

Namhaftes Mitglied
nein susal, keine ahnung. sicherlich definiert "weit" wohl auch jeder anders. ich glaube jeder vater der sein kind sehn will, muss diese strecke an einem we gleich 4mal zurück legen. mein ex müsste freitags 350 zu uns fahren und nach hause und am sonnatg dasselbe. gut, er macht überhaupt keine anstalten das auch zu tun. er will sein kind ja garnicht sehn. aber ich glaube, das solch eine strecke weit ist oder die strecke von münchen nach hamburg. aber wie gesagt, ich hab da keine rechte ahnung, weil es mich ja nicht betrifft. aber frag doch mal eure anwältin. sag ihr du hast davon gehört,das es sowas gibt und ob es bei euch zur anwendung kommt.

hier wird über umgangsrecht auf entfernung gesprochen
 
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