Umgangsrecht bei Alkoholmißbrauch

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christina1073

Guest
Mein Noch-Ehemann ist Alkoholiker, allerdings merken ihm das Außenstehende fast nie an. Seit Januar 2003 sind wir getrennt, und er besuchte bis vor 7 Wochen unsere fast 4-jährige Tochter einmal pro Woche bei uns im Haus.
Da er sich schon zu Zeiten unserer Ehe nie um unsere Tochter gekümmert hatte, nutzte er seine Besuche immer dazu, mich verbal und auch körperlich anzugreifen. Während seines letzten Besuchs eskalierte die Situation, und er sperrte sich 15 Minuten mit unserer Tochter im Gäste-WC ein, obwohl sie wie am Spieß schrie. Seitdem hat er sich nicht mehr bei uns blicken lassen und hat auch seinerseits nicht versucht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wenn ich ihn anrufe, redet er zwar mit mir, fragt aber nie, ob er mit seiner Tochter sprechen könnte, oder ob er mal wieder zu Besuch kömmen dürfte. Als ich ihm den Vorschlag machte, daß mein Vater die Kleine einmal wöchentlich zu ihm bringen und dann mit ihr 3 Stunden bei ihm bleiben würde, meinte er nur, daß alle zwei Wochen auch reichen würden.
Um mich unter Druck zu setzen, möchte er jetzt aber ein Umgangsrecht notariell eingeräumt bekommen - und zwar ohne Begleitung. Da er jedoch immer alkoholisiert ist und demzufolge auch sehr starken Stimmungsschwankungen unterworfen ist, möchte ich ihm die Kleine natürlich nicht ohne eine Begleitperson mitgeben.
Hat irgend jemand Erfahrungen in diesem Bereich?
 

dreamteam1971

Aktives Mitglied
Hallo Christina1073,

"Mein Noch-Ehemann ist Alkoholiker, allerdings merken ihm das Außenstehende fast nie an."

Wenn er wirklich Alkoholiker ist, kann man das an seinen Leberwerten feststellen.

Angriffe seinerseits, sei es verbal oder tätlich, würde ich nicht zulassen! D. h. der Mann käme mir nicht mehr in die Wohnung. Wenn er die Besuch nur dazu benutzt, dich in irgendeiner Form zu erniedrigen, hat das doch nichts mit dem Umgangsrecht zu tun! Sorry, für mich hört sich das so an, als ob es um dich geht, und nicht um das Kind.
Ich würde ihm das Kind nicht mitgeben, ich hätte dazu viel zuviel Angst um mein Kind. Aber nur du allein kannst es beurteilen, wie wichtig ihm sein Kind ist und ob er es auch gefährden würde..
Ich denke, daß ein Gericht nach Angaben deiner Fakten auch nur einem betreuten Umgangsrecht zustimmen würde. Versuche auf jeden Fall so viel wie möglich Zeugen für diese Vorfälle zu finden! Vielleicht solltest du dich auch mal an das Jugendamt wenden und dir da Rat holen!


Ich wünsche dir ganz, ganz viel Kraft!!! Und laß dich mal :maldrueck

Lg Kerstin
 
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christina1073

Guest
Hallo Kerstin,
natürlich geht es ihm nur um mich und nicht um sein Kind! Wenn es ihm nämlich um sein Kind gehen würde, hätte er die Zeit, die er immer hier war, mit seiner Tochter verbracht, anstatt mit mir zu streiten.
Für sein aggressives Verhalten habe ich -außer meiner Mutter, die bei allen Besuchen anwesend war- nur einen Zeugen: Ein Computer-Fachmann, der zeitgleich mit ihm an der Haustür klingelte und mit ansehen mußte, wie er mich im Windfang gegen die Tür stieß. Nur weiß ich nicht, ob das reicht?! Als ich nämlich mal bei der Polizei anrief, meinte die dort zuständige Beamtin!, daß - solange ich noch leben würde- keine akute Gefährdung für mich und meine Tochter vorliegen würde, Ehestreitereien gäbe es überall...
Mit den Leberwerten scheint mir das so eine Sache zu sein: Ich weiß (und habe auch Arztrechnungen), daß seine Leberwerte dramatisch erhöht sind. Nur denke ich, daß das alleine nicht reichen wird. Er wird bestimmt sagen, er habe eine Leberentzündung gehabt o.ä. und freiwillig wird er sich keiner Blutprobe unterziehen.
Erschwerend kommt noch hinzu, daß er Jurist und ein sehr guter Schauspieler ist. Wenn er möchte, wirkt er sehr seriös und gewissenhaft. Da ich mich leicht einschüchtern lasse, befürchte ich, daß er beim Jugendamt -rein selbstdarstellungsmäßig- die besseren Karten haben wird. Oder können die das unterscheiden?
Ich habe leider überhaupt keine Erfahrung mit Ämtern und habe den Kontakt mit dem Jugendamt bis jetzt immer vermieden. Außerdem liest man so viel von Müttern, die ihren Männern aus purer Boshaftigkeit das Umgangsrecht verweigern und dann beim Jugendamt scheitern. Aber wahrscheinlich ist es das beste, wenn ich einfach meinen ganzen Mut zusammennnehme und mal dort anrufe - irgenwann muß ich es ja sowieso machen. Ansonsten wird er nämlich unsere Tochter durch seine Sucht genauso kaputtmachen wie seine ganze private Umgebung.
LG Christina
 

Charisma

Aktives Mitglied
Hallo Christina!

Wir hatten ein Umgangsrecht unter der Aufsicht meiner Mutter, da mein Mann drogenabhängig war und ist, Alkohol spielte da auch eine Rolle aber eben nicht nur.
Der Umgang war trotz Aufsicht problematisch und fand statt mit Beginn als das Kind eineinhalb Jahre alt war und wurde durch den Vater beendet kurz vor dem 4. Geburtstag des Kindes.
Einem unbeaufsichtigten Umgang würde ich auf gar keinen Fall zulassen!!!
Es ist auch beim beaufsichtigten zu Gefahrensituationen für das Kind gekommen bei uns.
Auch würde ich dringend davon abraten, die Aufsicht selbst oder durch Verwandte durchführen zu lassen.
Es gibt Stellen, bei uns macht das das Jugendamt FFB, und in München gibt es einen Verein, der solch beaufsichtigten Umgang durchführt.
Darum sollte ER sich kümmern, so haben wir das auch gehalten. Natürlich ist davon auszugehen, bzw. ist es wahrscheinlich, dass ihm das der Anstrengung zu viel ist, noch dazu wo die Motivation bei ihm wohl nicht unbedingt in Richtung Kind-sehen geht, eher den Gedanken an einen "Racheakt" oder wie man das nennen will gegen Dich impliziert.
Meiner wollte sogar das gemeinsame Sorgerecht, hat er natürlich nicht bekommen, aber ich hatte ja auch alles beim Jugendamt offengelegt, und den Eindruck den er auf die machte, obwohl er sich auch sehr gut nach außen verstellen konnte, haben das noch bestätigt.
Einen Nachweis dass er über längere Zeit schon clean ist vom Alkoholproblem würde ich auch verlangen.

Falls Du noch Fragen hast - bin ich gerne für Dich da!

Alles Liebe und viel Kraft auf Deinem Weg
wünscht Dir

Petra
 
C

christina1073

Guest
Hallo Petra,

inwiefern kam es zu Schwierigkeiten beim Umgang - und das obwohl deine Mutter wohl immer anwesend war?
Warum rätst Du mir eigentlich davon ab, Familienangehörige als Aufsichtsperson mitzuschicken? Für das Kind ist es doch im Prinzip einfacher, wenn eine ihm bekannte Person als Begleitung mitkommt. Da unsere Tochter bei Fremden sehr sehr schüchtern ist, stelle ich mir eine Situation, in der ein Mitarbeiter vom Jugendamt mit ihr zu ihrem Vater geht sehr problematisch vor.
Das alleinige Sorgerecht hätte ich natürlich auch gerne, da er mich für jede Unterschrift, die ich von ihm wegen der Kleinen brauche vorneweg immer 4 Wochen zu Kreuze kriechen läßt.
Vielen Dank schon mal für Deine Ratschläge und liebe Grüße,
Christina
 

Charisma

Aktives Mitglied
Hallo Christina!

Deine erste Frage war die nach den Schwierigkeiten beim Umgang.
Zum einen kam es zweimal zu "Unfällen" - da konnte meine Mama auch nichts dagegen tun, das ging so schnell. Einmal fiel ihm der Kleine "einfach" aus Brusthöhe (er ist 180 cm) auf den Gehsteig, das andere Mal stürzte er mit Kind auf dem Arm in Richtung Festhaltevorrichtung für die Haustüre - beide Male war viel Glück im Spiel, dass nichts Schlimmeres passiert ist.
Zum anderen war es für den Kleinen und mich oberstressig, wenn er kurzfristig absagte, er sich auf dem Handy anriefen liess, um einen Vorwand zu haben, eher zu gehen, meist kam er auch zu spät. Wenn meine Mutter nicht gesagt hätte, jetzt spiel doch mal mit deinem Kind hätte er ihn wohl gar nicht bemerkt, soviel hatte er meiner Mutter zu erzählen. Als meine Mutter in damals auf seinen angetrunkenen und/oder zugedröhnten Zustand ansprach, nachdem er das Kind hat fallenlassen, war er beleidigt und wollte sofort gehen, schrie meine Mutter auf der Strasse vor der Eisdiele zusammen. Ich habe selbst ein- zweimal die Betreuung zusätzlich übernommen, der kleine dachte sein Papa sei mit der Oma verheiratet!. Jedesmal wurden wir versetzt, die ganze zeit das kind "hinhalten" und dann Lügengeschichten anhören.
Das geht in die zweite Frage über:
Man riet mir in der Erziehungsberatungsstelle und auch die Sozialpädagogin im Integrationskindergarten schloss sich dem an, dass ich die Betreuung nicht mehr
 

Charisma

Aktives Mitglied
selbst und auch nicht von meiner Mutter durchführen lassen sollte, weil es das kind und mich zu arg seelisch belastet. Meine Mutter hat mir ja erzählt was vorgefallen war und ich hab mich immer sehr darüber aufgeregt. Auch dass er beim Besuch auf der Couch neben dem Kind einschläft, oder nach 10 Minuten sagt, der Papi ist müde, er hat die ganze Nacht gearbeitet - und sich verkrümelt.
Am Ende sollte ich mich komplett nach ihm richten - das Kind am Sonntag nach München bringen und wieder abholen. Sonntags fährt unser Bus nur alle 40 Minuten und die Gesamtfahrzeit beträgt einfach ca. 1 1/4 Stunden selbst wenn der Bus alle 20 Minuten fährt. Und wo sollte ich hin in der Zeit - alle Geschäfte zu - das war mir dann zu viel - nur damit er Schwarzarbeiten kann neben der Sozhilfe.
Also wurden die Besuche seltener - es blieb bei Freitag und wir konnten dann ja auch in München übernachten. Kurz bevor der Kleine 4 wurde stellte er die Besuche dann ganz ein - zwischendurch sah er ihn länger nicht, weil er wieder im Knast saß.

Die Situation mit dem Jugendamt.
Also das Jugendamt geht nicht mit dem Kind zum Vater. Der Vater kommt dorthin in ein Spielzimmer glaub ich - wir brauchten das ja nicht, weil der Vater sich eh nicht mehr gemeldet hatte.
Schöner ist es wenn so Stellen wie Trennung-und-Scheidung e.V. TUSCH heisst das in München die Besuche bei sich arrangieren, aber das gibt es wohl nicht überall.
Und der Vorteil liegt darin:
1. Sehen die in welchem Zustand der Vater dort aufkreuz und handeln dann entsprechend, genauer weiss ich das nicht..
2. Der Vater besucht sein Kind und widmet sich dem Kind, anstelle auf Verwandte einzureden etc.
3. Es könnte für den Vater verbindlicher sein, die Besuchstermine einzuhalten bzw. wenn er sehr unzuverlässig ist, was für das Kind ja auch eine Katastrophe ist, wird überlegt ob das für das Kind noch zumutbar ist.

Dies wäre der Vorteil für uns gewesen. Ob das für Dich auch zutreffen kann vermag ich nicht zu beurteilen, dazu kenn ich Deine Situation zu wenig.

Wegen dem alleinigen Sorgerecht - ich hatte mich im Vorfeld informiert und kam durch die zweimalige Verschiebung des Scheidungstermins noch in den Juli rein, an dem das gemeinsame Sorgerecht Standard wurde. Ich hätte mich nie auf ein gemeinsames eingelassen, u.a. aus den von dir genannten Gründen und auch weil sein Wohnsitz oft nicht bekannt war. Aber auch, weil das Kind wenn der Vater mit dem Unterhalt rumzickt schlecht dasteht. Beim alleinigen SR hast du ein Recht auf Beistandschaft (kostenlos vom Jugendamt) in Unterhaltsangelegenheiten.

Ich kann dir nur empfehlen das alleinige Sorgerecht zu beantragen, wenn Deine Chancen dazu gut stehen.

Ganz lieben Gruß
von Petra (Charisma)


hier wird über umgangsrecht bei alkoholmißbrauch diskutiert
 
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