Umgangsrecht/Sorgerecht - Umzug ins Ausland?

tamassel

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Hallo Elternforen-Mitglieder,

ich befinde mich in einer schwierigen Situation und könnte ernstgemeinten Rat und ein wenig Hilfe mehr als gut gebrauchen...

Ich möchte versuchen die Lage zu beschreiben:

Mein Expartner und ich haben ein mittlerweile 20 Monate altes Kind, wir haben uns ein Monat nach seiner Geburt getrennt. Der Vater hatte mir während der Schwangerschaft mitgeteilt, dass er wolle, dass ich mir das Leben nehme und später hatte er mir gedroht, bei unserem nächsten Treffen ein Messer bei sich zu haben.
Als das Kind auf die Welt kam, war der Vater nicht dabei, da er auf Reisen war und er teilte mir auch mit dass er nicht daran interessiert war seinen Sohn zu sehen. Ich hatte ihn trotzdem - guten Willens meinem Sohn gegenüber - gebeten, mich im Krankenhaus zu besuchen und er tauchte dann doch täglich auf. Als ich aus dem Krankenhaus entlassen wurde und mein Sohn drei Tage alt war, teilte ich dem Vater mit, dass wir uns ein Treffen vereinbaren würden, um ihm mein Interesse an einer Vater-Kind-Bindung zu zeigen. Gegen Nachmittag noch am selben Tag kreuzte der Vater bei mir zu Hause auf. Als ich ihn zur Tür herein ließ, nahm er meinen schlafenden Sohn aus dem Bett und ging mit ihm in ein Zimmer im ersten Stock, wo mein Sohn schon bald zu brüllen begann. Ich war so erschrocken und eingeschüchtert, dass ich mit mir rang, ob ich besser die Polizei rufen sollte oder nach oben in das Zimmer zu gehen. Ich hatte Angst, zu riskieren, dass er meinem Sohn etwas antun würde, wenn ich ihm in die Quere käme. Nach ein paar Minuten ging ich doch hinauf und hatte mit ihm ein Wortgefecht zu führen, um meinen Sohn wieder zu bekommen, er bestand darauf ihn mit nach Hause zu nehmen, da er als Vater ein Recht auf seinen Sohn habe. Auf diesen Vorfall hin war mein Interesse an einem weiteren Kontakt zwischen Vater und Sohn mäßiger. Ich vereinbarte dennoch einen Besuch bei ihm zu Hause. Doch auch dort verwehrte er mir meinen Sohn als ich nach vier Stunden das Haus verlassen wollte und gab ihn nicht mehr aus den Händen. Ich musste mit großem Nachdruck Vorgehen und befreite meinen Sohn mehr oder weniger sprichwörtlich aus seinen Händen. Danach gewährte ich dem Vater nun nur mehr, für die Dauer einer Stunde während eines Termins meinen Sohn zu betreuen. Als ich ihn zurück bekam weinte mein Sohn und war eiskalt. Ihn ohne die Anwesenheit eines weiteren Erwachsenen bei seinem Vater zu lassen kam seit dem nicht mehr für mich in Frage. Ich ließ ihn noch ein weiteres Mal im Haus meiner Mutter mit seinem Sohn Kontakt haben, um die Gewissheit zu haben, dass im Notfall jemand in der Nähe wäre. Doch meine Mutter schritt nicht ein und teilte mir nach dem ich zurückkam mit, dass mein Sohn geweint hatte, jedoch nicht getröstet oder beruhigt wurde und auch nichts zu essen bekommen hatte. Daraufhin verweigerte ich einen weiteren Kontakt zu meinem Sohn für circa zwei Wochen.

Mittlerweile verlangt mein Expartner nach dem gemeinsamen Sorgerecht und die Thematik wird vor Gericht abgeklärt.

Und nun endlich zur eigentlichen Frage:
Es fand bereits begleiteter Besuchskontakt im Rahmen von zwei Stunden alle zwei Wochen für insgesamt vier Monate statt und ein zweiter Termin vor Gericht. Dort teilte der Richter mit, dass der Umgang nicht so stattgefunden hatte, wie es wünschenswert gewesen wäre. Außerdem sagte er, mir völlig unergründlich, dass er nichts dagegen tun könnte, wenn die Mutter ins Ausland ziehen würde und dies den Umfang erschwert.
Das klang für mich mehr oder minder nach einem Wink mit dem Zaunpfahl und ich überlege tatsächlich für eine Zeit ins Ausland zu gehen. Was gibt es dazu für Meinungen, kann mir jemand einen Ansprechpartner nennen, an den ich mich wenden kann? Mein Anwalt ist nicht gerade hilfreich, er scheint sich im Familienrecht wenig auszukennen, der Richter ist ein guter Freund und er hat mir bisher immer das blaue vom Himmel gelogen, von wegen es könne nur Gutes passieren, vermutlich, um mich ruhig stimmen.
 

kumina

Neues Mitglied
Da sich noch keiner so richtig auf deine Frage gemeldet hat und ich einen ähnlichen Fall hatte, kann ich dir nur empfehlen, dich von einem Anwalt, der sich auf diese Thematik spezialisiert hat informieren zu lassen über mögliche Vorgehensweisen und Optionen im allgemeinen. Ich wurde https://gramm-recht.de/ sehr gut beraten, von Infos aus dem Netz rate ich ab, außerdem bekommt man dann 100 versch. Meinungen ...
 
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