Umgangsrecht vater vorbestraft

bianca87

Neues Mitglied
hallo Ihr lieben....
ich habe eine Frage an Euch und hoffe ihr könnt mir helfen...
Und zwar ist es so ich lebe seit über 1 Jahr von dem Vater meines Sohnes getrennt. Er wohnt ca 280km von hier entfernt,wir haben uns damals ausgemacht das er das kind sehen kann alle zwei wochenenden von samstag bis montag.(bei seinen Eltern)70km von mir..
Jetzt habe ich ein problem . Er möchte unseren Sohn nächsten Monat für 8 Tage zu sich und seiner Freundin holen. Er hätte dieses wochenende die Chance gehabt zeit mit seinen Sohn zu verbringen... aber er hat nicht das geld um zu seinen Eltern zu fahren.Aber will Ihn für 8 Tage zu sich holen und kann die spritkosten von ca 120 tragen aber eine fahrt zu seinen Eltern von 20nicht... da frage ich mich kann ich mich drauf verlassen das mein kind auch wieder zurück gebracht wird oder ich die fahrt (bin 3wochen vor der geburt meines 2ten Kindes) auf mich nehmen muss.... Wie verhalte ich mich jetzt richtig??? Mein Sohn sein Vater und seine neue Freundin sind allesdings vorbetraft. Was soll ich tun ???
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Kannst dich vom Anwalt beraten lassen.

Leider schreibst du nicht ob ihr verh. wart und ob ihr das gem. Sorgerecht habt. Wenn das nicht, hat er dann die Sorgerechtserklärung unterschrieben?

Grundsätzlich haben Vater und Kind das Menschenrecht, sich zu sehen, Umgang miteinander zu haben. Und grundsätzlich haben Mutter & Vater die Pflicht, den Umgang mit dem Kind dem jeweils anderen Elternteil zu ermöglichen.

Wenn du das Gefühl hast, dass das Wohl eures Kindes gefährdet sein könnte, wenn es bei ihm alleine ist, dann schlage ich dir vor:
Bringe mal alle deine Gründe für dein Misstrauen zu Papier. Schreibe alles auf, was dir so einfällt. Z.B.: Vater raucht in seiner Wohnung-Kind ist aber (zur Zeit) etwas krank; oder Vater ist vorbestraft wegen gefährlicher Körperverletzung; oder Vater nimmt Dogen(auch wenn du es nicht beweisen kannnst); oder neue Lebensgefährtin hat eine meldepflichtige Krankheit, kindgerechte Schlafenszeiten sind bein Vater nicht gesichert, oder....
Wenn du das Papier voll hast: Erstmal Ruhe bewahren.

Wenn die Mutter den Vater mit dem Kind nicht alleine lassen will, sollte sie betreuten Umgang beim Jugendamt beantragen. Das muss natürlich auch begründet werden.
Und für die Begründung musst du dann die Sachen von deinem Blatt Papier aussortieren, denn Willkür darfst du dir keinesfalls erlauben. Wer einmal etwas die Wahrheit verbiegt - dem oder der glaubt man nicht mehr.
Soweit ich weiss, schreibt das JA bei einem vorbestraften Vater eine Empfehlung ans Gericht auf begleiteten Umgang.

Damit müsste dieses Sache mit den 8 Tagen am Stück (vorerst!) vom Tisch sein. Mindestens muss er dann mit dem JA verhandeln, wenn er aber weiterhin diesen Wunsch (um seinem Kind eine Freude zu machen!) hegt. Und möglicherweise muss das Gericht keine Entscheidung treffen, wenn der Vater sich ehrlich bemüht, seine Gründe beim JA vorzulegen und sich ohne Streit mit dir im übrigen einigen möchte.

Schrittweise sich verlängernd könnte der Vater sein Kind dann, ausgehend von 1-2 Umgangstagen mit 1 Übernachtung bei sich haben. Aber alle zuständigen&beteiligten wissen dann bescheid - und dem Kind tut es auch gut, wenn nicht sogar besser.

Schiesst der Vater aber total quer oder hat keine Lust, mitzuarbeiten - dann dürfte sich die Sache von alleine regeln äh erledigen für den...

:bye:
 

bianca87

Neues Mitglied
Ich danke für den Rat... ich hatte ihm auch bei dem telefonat gesagt das ich mir das auch noch überlegen muss... weil es doch ein sehr weiter weg ist . Ich möchte Ihm ja den umgang auch nicht verbieten aber verstehe halt auch nicht warum er Ihn ausgerechnet zu sich holen muss... wo ich nicht mal weis wie er lebt ... werde mich wohl erst mal mit dem JA in verbindung setzten und mal nachfragen,wie ich mich denn verhalten soll.... habe mich heute nur sehr verrückt gemacht weil er ám telefon was von einem wochenende gesagt hat und jetzt sind es gleich 8 tage.... wir waren nicht verheiratet und er hat nur eine vaterschaftsanerkennung unterschrieben und das unser sohn seinen nachnamen bekommt .
 

bianca87

Neues Mitglied
Ich habe jetzt einen Termin beim anwalt am Donnerstag , hoffe dann bin ich schlauer :) ich informier dich wenns okay ist.
 
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