Umgangsrecht

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torsten

Guest
Hallo zusammen :traene,
ich habe im Augenblick sehr große Sorgen mit meiner Ex und ihren Launen.Wir haben uns vor ein paar tagen mächtig in den Haaren gehabt leider wieder alles vor den kindern.Mein Problem liegt darin das wir uns jetzt getrennt haben,da sie mir gestanden hat das es einen anderen gibt was ja noch nicht so wild ist...da es in letzter Zeit ein nebeneinander her leben war,aber wir haben eine Tochter (8M) die ich bislang nur gesehen hab solang sie gut drauf war.Glaubt mir ich habe in der Vergangenheit Himmel und Hölle bewegt um sie und die kinder (4j,2j,8m) glücklich und zufrieden zustellen,aber ich habe wohl kläglich versagt was sie betrifft.Nun zum Punkt,welche möglichkeiten habe ich unsere Tochter bzw. die Kinder mehr als nur einmal in der Woche zu sehen wie es leider im Augenblick der Fall ist,da ich ihr wohl nur im Weg bin was den neuen angeht.Vom JAmt her hat sie sich wohl Rückendeckung geholt,da sie es mir vorgehalten hat das es wohl ihr obliegt wie oft ich die Kinder sehen darf.Rechtlich darf ich sie wohl alle 14 Tage sehen,aber auch nur in besonderen härtefällen.Zu dem gehöre ich mit sicherheit nicht.Nur zum Beispiel,laut JAmt ich ihre handlung gerechtfertigt,da vermieden werden soll Mutter und Kind unnötig Streß auszusetzten dem es ja über die Muttermilch mitbekommt,aber mit keinem Wort wird erwähnt das die Mutter in der Stillzeit raucht.Ich weiß wirklich nicht mehr was ich tun soll,aber ich vermisse die Kinder auch wenn nur die kleine unsere ist. Hilfe ! ?(
 

zuckersternchen

Namhaftes Mitglied
es ist immer schlimm, wenn menschen ihre kinder in der trennungsphase als druckmittel einsetzen.
ich denke mal, das du nur ein umgangsrecht für dein eigenes kind erwirken kannst. wie du schon sagtest, sind das alle 14 tage (und an feiertagen und so). allerdings verstehe ich nicht, was bei euch vorgefallen sein muss, weil das Jugendamt ihre handlung rechtfertigt. normalerweise wollen die doch immer, das die kinder ihre väter (bzw mütter) so oft als möglich sehn. für die andren kinder, denke ich mal das so etwas schwierig ist. aber genau kann das auch wahrscheinlich nur ein anwalt sagen. kannst du wirklich nicht nochmal mit ihr reden? es geht doch um die kinder.
 
T

torsten

Guest
Hallo Zuckersternchen,
danke für deine lieben Worte,aber einem Sesselp... interessiert es herzlich wenig.Habtsache er oder sie bekommt als Beamte am monatsende ihr Gehalt.
Was ist vorgefallen...im großen und ganzen nix.Ich habe weder sie noch die Kinder schlecht behandet nur sind wir beide wahrhaftige Stiere und bekomen uns schon bei der geringsten Kleinigkeit schnell in die Haare und da sie alle Macht der Welt hat was die Kinder angeht ist der Druck auf mich verdammt groß nach ihren Launen zu tanzen. Ich weiß mir echt nicht mehr zu helfen.
Trotz dem danke für dein Kommentar.
 
M

manu39

Guest
Hi,

so wirklich helfen werde ich dir auch nicht können - befürchte ich.

Ich denke, dass das Beste für alle Beteiligten erst mal Ruhe wäre, d. h. vereinbare mit deiner Ex einen bestimmten Zeitraum (z. b. 4 Wochen), in dem ihr gegenseitig nichts von einander hört und euch nach Ablauf dieser "Frist" an einem neutralen Ort trefft, um ohne die erste Wut miteinander zu reden.

Denkt dran, nicht die Kinder haben euch verletzt/verlassen sondern ihr Erwachsenen habt den Schlammassel angerichtet, versucht euch das immer vor Augen zu führen.

Kopf hoch, auch wenn es schwerfällt.

Gruß Manu
 

AndiKöln

Mitglied
Hallo,

wer kann mir genaueres sagen: Nach der Trennung von meiner Freundin, kann ich unseren gemeinsamen Sohn alle 14 Tage sehen ( er ist fast 1 Jahr alt ).

Mein Wunsch ist ihn jedoch auch mal für ein ganzes Wochenende oder im Urlaub bei mir zu haben oder zumindest für einen ganzen Tag.

Gibt es solch ein Recht?
Danke für eure Hinweise

Umgangsrecht - schwierig......
 
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