brauche Rat -  Uneheliches Kind, Unterhalt

C

claasen

Guest
Hallo,
brauche dringend Rat zum Thema Unterhalt bei unehelichem Kind. Meine Ex-Freundin und ich erwarten im Frühjahr Nachwuchs, sind aber leider nicht mehr zusammen. Wir sind beide Studenten und ich weiss beim besten Willen nicht, wo ich das Geld für den Unterhalt hernehmen soll. Bin ich nur dem Kind oder beiden gegenüber Unterhaltspflichtig? Wie hoch ist der Unterhalt ca.?
Gibt es Unterstützung vom Jugendamt?
Bin für jede Hilfe dankbar
Grüße
 

zuckersternchen

Namhaftes Mitglied
hallo claasen!

das kind muss auf jeden fall unterhalt bekommen. aber wenn du das nicht aufbringen kannst, dann zahlt das jugendamt unterhaltskostenvorschuss. allerdings weiß ich nicht, wie das dann mit der rückzahlung ist (ob und wie überhaupt)
mit unterhalt für deine ex kenn ich mich nicht aus, weil ihr ja nicht verheiratet wart. aber das thema hatten wir schonmal hier (erinnere mich dunkel :idee ) vielleicht weiß ja jemand genaueres.
 
M

melaniem

Guest
Hallo claasen,
soweit ich weiß, bist Du nur Deinem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig. Der momentane Mindestunterhalt für 0-6 jährige Kinder liegt bei 192,- Euro. Da Du als Student kein eigenes oder nur geringfügiges Einkommen hast, würde ich Dir raten Dich beim Jugendamt oder einer Beratungsstelle darüber zu informieren ob es hierfür eine andere Regelung gibt.
Der obengenannte Betrag wird durch die Düsseldorfer Tabelle festgelegt, weiß aber nicht ob die in Deinem Fall auch gültig ist.
Mehr kann ich Dir leider nicht weiterhelfen

Grüßle melaniem
 
S

starke3

Guest
Hi claasen!

Hab mich mit dem Thema bereits seit längerer Zeit auseinanderzusetzen. Allerdings von einer ganz anderen Position aus. Also was ich aus meiner Erfahrung sagen kann :
Unterhalspflichtig Deinem Kind gegenüber bist Du auf jeden Fall. Wenn Du den entsprechenden Unterhalt nicht aufbringen kannst ( Dir bleibt auf alle Fälle ein Selbstbehalt), übernimmt das Jugendamt bzw. die Unterhaltsvorschuskasse für 72 monate einen Teil des Unterhaltes, der restliche Betrag zum festgeschriebenem Unterhalt läuft normalerweise als Schulden deinem Kind gegenüber auf. Genaue Angaben zum Selbstbehalt, Unterhaltsvorschuß und Unterhalt gibt Dir normalerweise das zuständige Jugendamt. Was die Rückzahlung des Unterhaltvorschusses angeht entscheidet das Jugendamt meines Wissens von Fall zu Fall. Hängt dan warscheinlich von Deiner Einkommenssituation ab, wenn die 72 Monate vorbei sind. Solltest Du allerdings vor Ablauf der 72 Monate Geld verdienen muß Du das dem Jugendamt bzw. der Kindesmutter mitteilen, sonst kannst Du richtig Ärger kriegen.
Was ich Dir als Tip noch mitgeben darf : Sieh zu, daß Du dich mit Deiner EX wirklich im gütlichen einigts, weil Zoff schadet nur eurem Kind.
Falls Du da noch Fragen hast kannst Du ja mal mailen.
 

mghase

Mitglied
....eins kann ich hier auch noch beitragen: bin in ähnlicher situation.

unterhalt für deine ex, nicht verheiratet wie ich auch, musst du nur bezahlen wenn sie sozialhilfe beantragt. dann kommt das sozi auf dich zu und will deine einkünfte wissen. der selbstbehalt ist hier höher wie bei der berechnung des unterhalts für den lütten ;D
 
S

sky31

Guest
Unterhalt

Hallo,
Also das mit dem Unterhalt ist so wie schon oben beschrieben. Als Richtwert nimmt das Jugendamt die Düsseldorfer Tabelle und danach steht dem Kind auf jeden Fall 192 Euro im Monat zu, wenn Du diese Summe nicht aufbringen kannst, springt das JA ein, welches sich aber das Geld von Dir wiederholt und so weit ich weiß auch nur so um 110 Euro zahlt, was heisst, Du bist dem Kind den Rest trotzdem schuldig auch im nachhinein.

Was den Betreuungsunterhalt betrifft, so kann Deine Ex von Dir ebenfalls für die Dauer von max 3.Jahren Unterhalt verlangen, wenn Sie aufgrund der Kinderbetreuung keinen eigenen Unterhalt in dieser Zeit bestreiten kann und darf diesen laut Gesetz auch nicht ablehnen (wenn Sie Geld vom Sozi bezieht, werden die das schon anleiern).
In dem Fall ist es aber für Dich gut, da Du als Student keine hohen Einkommen hast und Du bestimmt unter Deinem Selbsterhalt liegst und für diesen Fall nichts zahlen musst auch nicht rückwirkend.

Viel Glück dabei.

Stephan

0)
 

charmed0815

Neues Mitglied
@sky31

hallo ich bin neu hier. wollte nur mal fragen wie es aussieht, wenn meine ex auch nach den 3 jahren nicht arbeiten geht?? muss ich dann auch noch für sie zahlen?? ich weiss fürs kind muss ich max. bis 27 zahlen!
aber meine frage bezieht sich nur auf den unterhalt der frau!!!
vielleicht sagt sie nach 3 jahren dann, "hmm ne den job nicht und den nicht. ich will für mein kind dasein?!" was mache ich dann????

gruss charmed
 
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