Frage -  Unterhalsberechnung für die Frau

charmed0815

Neues Mitglied
hallo zusammen,
wollte euch mal was fragen...

kann ausser jugendamt und anwalt auch jemand anders den unterhalt berechnen???? wie zum beispiel ein programm oder so???

für jeden tipp bin ich dankbar.

gruss charmed
 

charmed0815

Neues Mitglied
Also ich war heute bei meinem Anwalt und habe folgende Infos zum Thema Unterhalt.
Ich werde hier auch mal Zahlen nennen, vielleicht kann sich der ein oder andere auch identifizieren!?

Ich bin nicht mehr mit meiner Freundin zusammen, haben ein kleines Kind.
Ich bin also für beide Unterhaltspflichtig....
Wir lebten nicht zusammen und waren auch nicht verlobt oder verheiratet!!!
Also bin ich "nur" für 3 Jahre IHR U-pflichtig... Für den kleinen max. 26 Jahre lang.

So und nun zu den Fakten:

Ich verdiene ca. 1600 € im Monat, nun muss ich demzufolge 192€ Unterhalt für mein Kind bezahlen bis er 5 ist, dann steigts laut Düsseldorfer Tabelle ca. alle 5 Jahre...
Es gilt dort die 135% Regel...Ihr könnt hier im Forum nachlesen, was sie bedeutet! ;-)

Für meine Ex muss ich laut Anwalt, was ich aber noch nicht schriftlich habe, 408€ zahlen!!! Das errechnet sich so:

1600€ Verdienst, aber 1000€ ist Lebensminimum (dachte immer 840€, ist aber gott sei dank nicht so bei unverheirateten ;-) )!

Also 600€ - 192€ (Kindergeld) = 408€ < Unterhalt für die Frau

Mehr Infos habe ich noch nicht, und wie gesagt alles OHNE GEWÄHR!!!!

Was kann ich denn noch alles absetzen?? Weiss jemand noch Ideen?
Was sagten eure Anwälte??? Hoffe man kann sich hier ergänzen...


Gruss
Charmed
 
N

NitWit

Guest
Hallo,

ich habe für die Unterhaltsberechnung (Trennung ohne Vorsorgeausgleich) ein Excel-Sheet erstellt, dass recht zuverlässig die Daten für Kind und unterhaltsberechtigten Ex berechnet. Düsseldorfer-Tabelle und Mindestbehalt sind da mit berücksichtigt.

Gruss Nit
 

charmed0815

Neues Mitglied
@netwid

hi,
kannst du mir auch bitte das Exel-"Sheet" schicken?? bräuchte das zum vergleich, was mein anwalt mir ausgerechnet hat.

MfG Charmed
 

duffy

Neues Mitglied
Also ich glaube der Standard ist folgende Berechnung, wenn die/der Unterhaltsberechtigte "nicht" erwerbstätig ist und min. ein Kind aus der Ehe hervor gegangen ist.

Basis ist das Jahresbruttoeinkommen (Steuerpflichtiges Brutto).
Davon werden abgezogen:

- Lohnsteuer (Einkommenssteuer)
- Kirchensteuer
- Solidaritätszuschlag
- Sozialversicherungsabgaben (Rentenvers., Krankenvers., Pflegevers., Arbeitslosenvers.)

Daraus ergibt sich das Jahresnettoeinkommen. Das durch 12 geteilt werden muß, um das montliche netto zu erhalten. In den meisten Fällen können nochmal 5% berufsbedingte Aufwendungen abgezogen werden und so ergibt sich dann der Betrag um den sich alles dreht.

Jetzt in der Düsseldorfer Tabelle nachschauen und anhand des Nettos den Kindesunterhalt ermitteln.

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab3/tab_eur/a.htm

Den Kindesunterhalt vom netto abziehen und den restlichen Betrag durch 7 mal 3 rechnen, das ergibt dann den Ehegattenunterhalt.

Vom Kindesunterhalt ca. das hälftige Kindergeld abziehen (wenn die/der Unterhaltsberechtigte es kassiert). Das ergibt dann den zu zahlenden Kindesunterhalt .

Beides Zusammen ergibt dann den zu zahlenden Betrag.

Beispiel anhand frei erfundener Zahlen:

Jahresbrutto: 57.000,-€ Lohnsteuerklasse 1, Unterhaltsberechtigter nicht erwerbstätig, 1 Kind unter 5 Jahre

- 28.000,-€ Steuer und Sozialversicherung

= 29.000,-€ Jahresnetto /12 = 2.416,67 € / monatliches netto
- 5% berufsbedingte Aufwendungen (x 0,95)
= 2.295,84 € verbleibender Betrag zu Berechnung des Unterhalts
- 269,-€ Kindesunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle
= 2.026,84 € geteilt 7 mal 3
= 868,65 € Ehegattenunterhalt
+ 269,- €
- 76,-€ Kindergeld
= 1.061,65 € zu zahlender Betrag

Ich betone noch einmal, dass dies der absolute standard ist. Es gibt noch diverse andere Faktoren. Wenn z.B. das Kind chronisch erkrankt ist, kann ein erhöhter Versorgungsaufwand berechnet werden usw.

Aus eigener Erfahrung kann ich aber nur empfehlen auf jeden Fall einen Anwalt einzuschalten, wenn der Unterhalt droht zum Streitfall zu werden.

Duffy
 
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