Also ich glaube der Standard ist folgende Berechnung, wenn die/der Unterhaltsberechtigte "nicht" erwerbstätig ist und min. ein Kind aus der Ehe hervor gegangen ist.
Basis ist das Jahresbruttoeinkommen (Steuerpflichtiges Brutto).
Davon werden abgezogen:
- Lohnsteuer (Einkommenssteuer)
- Kirchensteuer
- Solidaritätszuschlag
- Sozialversicherungsabgaben (Rentenvers., Krankenvers., Pflegevers., Arbeitslosenvers.)
Daraus ergibt sich das Jahresnettoeinkommen. Das durch 12 geteilt werden muß, um das montliche netto zu erhalten. In den meisten Fällen können nochmal 5% berufsbedingte Aufwendungen abgezogen werden und so ergibt sich dann der Betrag um den sich alles dreht.
Jetzt in der Düsseldorfer Tabelle nachschauen und anhand des Nettos den Kindesunterhalt ermitteln.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab3/tab_eur/a.htm
Den Kindesunterhalt vom netto abziehen und den restlichen Betrag durch 7 mal 3 rechnen, das ergibt dann den
Ehegattenunterhalt.
Vom Kindesunterhalt ca. das hälftige Kindergeld abziehen (wenn die/der Unterhaltsberechtigte es kassiert). Das ergibt dann den zu zahlenden
Kindesunterhalt .
Beides Zusammen ergibt dann den zu zahlenden Betrag.
Beispiel anhand frei erfundener Zahlen:
Jahresbrutto: 57.000,-€ Lohnsteuerklasse 1, Unterhaltsberechtigter nicht erwerbstätig, 1 Kind unter 5 Jahre
- 28.000,-€ Steuer und Sozialversicherung
= 29.000,-€ Jahresnetto /12 = 2.416,67 € / monatliches netto
- 5% berufsbedingte Aufwendungen (x 0,95)
= 2.295,84 € verbleibender Betrag zu Berechnung des Unterhalts
- 269,-€ Kindesunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle
= 2.026,84 € geteilt 7 mal 3
= 868,65 € Ehegattenunterhalt
+ 269,- €
- 76,-€ Kindergeld
= 1.061,65 € zu zahlender Betrag
Ich betone noch einmal, dass dies der absolute standard ist. Es gibt noch diverse andere Faktoren. Wenn z.B. das Kind chronisch erkrankt ist, kann ein erhöhter Versorgungsaufwand berechnet werden usw.
Aus eigener Erfahrung kann ich aber nur empfehlen auf jeden Fall einen Anwalt einzuschalten, wenn der Unterhalt droht zum Streitfall zu werden.
Duffy