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meanne615
Guest
Ich habe einmal eine Frage ...
Ich habe mich Anfang des Jahres von meinem Mann (und Vater meiner Tochter) getrennt; das Scheidungsverfahren läuft und ich bekomme momentan für die Kleine und mich Unterhalt von ihm.
Nun wurde ihm vor ein paar Monaten gekündigt und er ist auf Arbeitssuche.
Ich werde aller Voraussicht nach kommendes Jahr im Oktober wieder zu Arbeiten beginnen (Ende der Elternzeit).
Nun meine Frage:
Hat mein bis dahin wohl geschiedener Mann dann Anspruch auf Unterhalt mir gegenüber, wenn ich ab Oktober wieder selbst Geld verdiene, sprich, von ihm dann nicht mehr für mich, sondern nur noch Unterhalt für die Kleine bekommen werde - er aber noch arbeitslos sein sollte ?
Oder kann nachehelicher Unterhalt nur von mir geltend gemacht werden, da ich auch während der Trennung unterhaltsberechtigt war ?
Ich habe mich Anfang des Jahres von meinem Mann (und Vater meiner Tochter) getrennt; das Scheidungsverfahren läuft und ich bekomme momentan für die Kleine und mich Unterhalt von ihm.
Nun wurde ihm vor ein paar Monaten gekündigt und er ist auf Arbeitssuche.
Ich werde aller Voraussicht nach kommendes Jahr im Oktober wieder zu Arbeiten beginnen (Ende der Elternzeit).
Nun meine Frage:
Hat mein bis dahin wohl geschiedener Mann dann Anspruch auf Unterhalt mir gegenüber, wenn ich ab Oktober wieder selbst Geld verdiene, sprich, von ihm dann nicht mehr für mich, sondern nur noch Unterhalt für die Kleine bekommen werde - er aber noch arbeitslos sein sollte ?
Oder kann nachehelicher Unterhalt nur von mir geltend gemacht werden, da ich auch während der Trennung unterhaltsberechtigt war ?