brauche Rat -  Unterhalt an die Ex-Freundin

M

Mümmel

Guest
Hallo zusammen,
ich habe da ein paar Fragen und hoffe Ihr könnt mir helfen.

Meine Ex-Freundin und ich haben einen Kleinen Sohn(1M). Für den Kleinen bin ich gerne bereit Unterhalt zu zahlen, zur Zeit sollen das 199Euro sein?

Inzwischen habe ich gehört, daß meiner Ex-Freundin auch Unterhalt zusteht.
Stimmt das, und wie viel ist das?
Als Student stehen mir monatlich nur rund 600Euro zur Verfügung. Wenn jetzt der Staat den Unterhalt bezahlt, muß ich das später zurückzahlen?

Vielen Dank im voraus und viele Grüße
Mümmel
 
M

mafa

Guest
... für das Kind darfst du zahlen, aber dir müssen nach Zahlung des Unterhalts
mindestens 7** € belassen werden ( schau mal unter " Düsseldorfer Tabelle"). Also such Dir einen Job und mache richtig Kohle und dann kannst du sicherlich gerne der Kindesmutter den ihr zustehenden Erziehungunterhalt abdrücken..!!

Rückforderungen :

Ich bin kein RA, aber m.E. Kindesunterhaltsvorschuss ja / Erziehungsunterhalt nein ( es ist zu klären, ob sie jetzt Sozi, Gehalt oder Erzeihungsgeld ect. bekommt).

Gruß
 
M

Mümmel

Guest
Das heißt also, für meine Ex-Freundin muß ich keinen Unterhalt zahlen, auch nicht als später als Rückzahlung an den Staat.
 

vendetta

Mitglied
Hallo Mümmel,
wenn Du für Deine Ex-Freundin nichts zahlen musst, kann das nur an Deinem geringen Einkommen liegen.
Normalerweise musst Du auch für die Mutter zahlen, solange sie noch Mutterschaftsurlaub ist.
Vielleicht hilft auch mal eine unverbindliche (telefonische) Nachfrage beim Jugendamt. (Du kannst ja u.U. anonym bleiben)

Gruss
Anja

und weiter gehts mit unterhalt an die ex-freundin
 
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