Unterhalt an Exmann

Vajuma

Neues Mitglied
Hallo Ihr Lieben,

habe vor einigen Wochen einen Thread eingestellt, weil mein Exmann unsere beiden Kinder zu sich genommen hat. Er behauptet frech, sie wären bei mir misshandelt worden - und beide Kinder bestätigen dies! :wand .

Vom JA erwarte ich keine großartige Hilfe. Die Schule hat dem JA mitgeteilt, dass diese Kinder nicht misshandelt wurden, Nachbarn und Zeugen werden ignoriert, die zurückgenommene Aussagen meines Sohnes (11) unter den Tisch gekehrt, die ärztlichen Untersuchungen erbrachten keine Hinweise auf Misshandlungen, dennoch erhalte ich die Kinder nicht zurück.

Ich bin neu verheiratet und habe aus dieser Ehe eine 3-jährige Tochter. Ich arbeite seit kurzem selbständig und verdiene logischerweise noch nichts.

Wie berechne ich denn jetzt, was ich an Kindesunterhalt an meinen Exmann zahlen muss? Hat jemand einen Tipp für mich? Kann mein Exmann mich jetzt zwingen, die (bislang fruchtlose) Selbständigkeit aufzugeben, um seine Ansprüche geltend zu machen? Und was ist mit meiner kleinen Tochter? Ich habe gehört, Unterhaltsleistungen haben Priorität, kann man mich zwingen, sie zur Oma zu geben, damit ich Geld verdiene?

Bin für jeden Hinweis dankbar.

Liebe Grüße
Vajuma

 
M

masmins Ehemann

Guest
würde dir ja gerne helfen, hab aber keine Ahnung davon.

Ich glaube aber nicht das man dich zwingen kann deinen Job aufzugeben. Hast du dich schonmal an den oder die Vorgesetzte des Sachbearbeiters oder der Sachbearbeiterin gewand?

Zur Kenntnis müßten sie eigentlich die fakten (naja tun sie bei unserem Problem aber auch nicht).
 
M

mafa

Guest
... da hilft nichts, Du musst zum Jugendamt bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.

Wenn du was verdienst, muss dir 840€ netto bleiben......, falls Du viel verdienst, dann erst die Kinder nach Düsseldorfer Tabelle, wenn Du richtig viel verdienst - abzüglich 50% Kindergeld.

Wer bekommt den im Moment das Kindergeld und wer hat das Sorgerecht und wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht ???

Du zahlst auch nicht Unterhalt an den Exmann sondern erst mal Unterhalt für die Kinder, und dieses ist meiner Meinung nach richtíg. Unterhaltsfragen klärt aber das Jugendamt.

Wenn Du richtig viel verdienst, gehe zu einem Anwalt ( es gibt sogar Beratung durch eine Rechtschutzversicherung.

...mich wundert nur, wie wenig Du um die Kinder kämpfst und nicht das Jugendamt eingeschaltet hast. Immerhin soll das Mütteramt, sorry, das Jugendamt wohl die Interessen der Kinder vertreten...


Gruß
 

Vajuma

Neues Mitglied
Danke für die Infos. Ich kämpfe hier mit allen Mitteln um meine Kinder. Das Jugendamt ist von Anfang an eingeschaltet gewesen, der Anwalt auch. Ich rufe täglich beim Jugendamt an und bin mittlerweile als Querulant verschrieen.

Ich heule und schreie und verzweifel - aber mir hilft hier keiner vom Jugendamt.

Die Kinder sind mit der Begründung ausgezogen, sie seien hier von uns misshandelt (!) worden. Das Jugendamt glaubt ausschließlich den Kindern (wir hätten sie gezwungen, ihren eigenen Mülleimer zu leeren!!!), Zeugen werden nicht gehört, Beweise werden ignoriert, Lehreraussagen, dass diese Kinder niemals misshandelt wurden, werden nicht gewertet, die ärztlichen Untersuchungsergebnisse, die keinerlei Anlass zu einer Misshandlung geben, werden unter den Teppich gekehrt, meine Aussage war sowieso nichtig, die Verhandlung schleppt sich dahin. Mein Sohn hatte zwischenzeitlich aus der Schule heraus einen Brief an das Jugendamt geschrieben, dass er heim möchte zu seiner Mama – dieser Brief passte nicht ins Klischee und wurde dem zuständigen Richter 5 Wochen lange vorenthalten! Das nur ganz nebenbei zum Sachverhalt. Den genauen Hergang könnt ihr in meinem anderen Thread nachlesen (http://www.elternforen.de/wbb2/thread.php?threadid=4321&sid=).

Und das alles nur, weil mein Ex uns seit Jahren boykottiert, schlechtmacht, nicht mithilft, alles aussitzt und und und. Arztbesuche, Schulbesuche, alles müssen mein Mann und ich erledigen, mein Ex hat NIE Zeit! Die schönste Zeit war die, als er sich 8 Monate nicht gemeldet hatte. Danach musste ich ihm die Kinder wieder aushändigen übers Wochenende (obwohl dem JA bekannt war, dass sie dort Horrorfilme schauen dürfen, Silvesterböller in die Hand gedrückt kriegen usw.) Das JA ist nur froh, die Kinder jetzt aus ihrem Einzugsgebiet gedrückt zu haben und diese "Übermutter" los zu sein. Diese Übermutter muss sich jetzt darum kümmern, dass die Pflegefamilie, bei der die Kinder untergebracht waren, meine 15-jährige Tochter nicht bei ihrem Freund nächtigen lässt (das JA stritt dies solange OHNE IRGENDWELCHE NACHFORSCHUNGEN ab, bis die örtliche Polizei einschritt und sich als Zeuge zur Verfügung stellte).

Die Sache ist filmreif, aber das JA hat Allmacht! Weihnachten sind die Kinder aus der Pflegefamilie raus (sie konnten meine ständigen Kontrollen nicht ertragen) zu meinem Ex. Er sollte die Kinder am 1. Weihnachtstag zu meinen Eltern bringen, doch er hat es einfach nicht getan. Meine Eltern standen da, mit Krippe, Weihnachtsbaum, Weihnachtsteller und Geschenken! Das JA teilt mir jetzt schriftlich lapidar mit, die Kinder wollen "keinen Kontakt mehr" zu mir (ich wäre auch bei meinen Eltern gewesen). Das Sorgerecht habe ich, aber was hilft es?

Mit traurigen Grüßen
Vajuma
 

usagimoon

sadness
Da hätte ich auch mal eine Frage, jetzt nicht speziell Unterhalt, sondern Rentenausgleich (Versorgungsausgleich). Ich musste das ja damals zahlen für den Ex, weil der viel weniger Rentenanspruch erreicht hatte, als ich. Nun ist der aber wieder verheiratet. Wird der Ausgleich trotzdem fortgesetzt?

LG
 
C

Coleman

Guest
Du hast nicht wirklich gezahlt, sondern von deinem Rentenkonto wurden Ansprüche auf sein Konto übertragen. Das wirkt sich in der Regel erst bei der Rentenzahlung aus (er kriegt dann mehr, du weniger). Eine Neuverheiratung ändert daran nichts.

Besonders kurios: es gab mal einen Fall, in dem die Eheleute geschieden wurden, die Frau bekam Rentenansprüche des Mannes übertragen. Dann versöhnten sich die beiden und heirateten erneut. Der Mann glaubte, er bekäme jetzt auch seine Rentenanwartschaften wieder zurück - und war im Irrtum: die blieben bei seiner Frau. Hätte er sich nochmal scheiden lassen, hätte er womöglich noch mehr an sie abgeben müssen.
 

usagimoon

sadness
Und was für einen Sinn hat das dann? Wenn ich dann weniger bekomme? ich meine das ist doch ziemlich unfair. Kann ich da irgendwas dran ändern? ich gönne das dem nicht.

LG
 
C

Coleman

Guest
Da kannst du im Normalfall nichts dran ändern. Es gibt Ausnahmen, z.B. wenn Unterhalt gezahlt wird, um Härten im Versorgungsausgleich abzumindern, aber normalerweise ist die Regelung endgültig.

Unfair? Die Idee des Gesetzgebers ist folgende: Klassische Rollenverteilung, der Ehemann verdient ordentlich Geld mit seiner Arztpraxis und erwirbt fleissig Rentenansprüche. Das kann er aber nur, weil ihm seine Frau zu Hause den Haushalt führt und die Kinder betreut. Wenn die Ehe jetzt geschieden wird, soll die Frau auch was davon haben, und kriegt die Hälfte seiner Rentenanwartschaft auf ihr eigenes Rentenkonto übertragen (genauer gesagt: die Hälfte dessen, was er in der Ehezeit mehr erworben hat als sie). Ganz ähnlich passiert es mit dem erwirtschafteten Vermögen, da heisst es dann Zugewinnausgleich.

Aus der Sicht dieser klassischen Ehefrau und Mutter ist das durchaus fair.

Führt halt dazu, dass sich mancher Arzt (um mal bei diesem Beispiel zu bleiben) nach einigen Jahren eine Scheidung gar nicht mehr leisten kann...
 

jule27

Aktives Mitglied
Verhindern kann man den Rentenausgleich, indem man vor Einreichen der Scheidung vom Notar beglaubigt, gegenseitig darauf verzichtet. Nur dummerweise macht das nicht jeder Ehemann mit, weil es ja nicht zu seinem Gunsten ist. :wand
So blöd ist man mal gewesen, weil man immer schön brav gearbeitet hat und zufälligerweise mehr Geld verdient.
 
C

Coleman

Guest
Jule: unter bestimmten Umständen geht das sogar noch im Scheidungsverfahren (dann allerdings muss das Familiengericht das genehmigen). Usagimoon hilft das aber nichts mehr, weil sie ja schon geschieden ist.

Und in der Tat wird derjenige, zu dessen Nachteil es ist, meist nicht bereit sein, auf Zugewinn oder Versorgungsausgleich zu verzichten. Und je nachdem, wie ein solcher Vertrag formuliert ist, kann er sogar unwirksam sein (wegen sittenwidriger Lastenverteilung zum Nachteil eines Partners, oder zu Lasten der Allgemeinheit).


Die Idee an sich ist nicht falsch, und sie ist zumindest ein kleiner Beitrag, anzuerkennen, dass Haushaltsführung und Kindererziehung eine geldwerte Leistung darstellen, weil sie dem anderen Partner erlauben, (mehr) Geld zu verdienen. Zu Härten kann es natürlich auch kommen - aber gäbe es den Versorgungsausgleich und den Zugewinn gar nicht, wäre das noch weit ungerechter.
 

usagimoon

sadness
Wäre ja alles cool *für mich* hätte ich nicht mehr Rentenanwartschaften (heisst das so? OO) erworben als er ( un das obwohl ich eig hauptsächlich Mutter und Hausfrau war, das lässt dann bei ihm tief blicken).

Finds halt ungerecht, weil wenn jemand nie arbeitet kann er auch nie genug Rente bekommen oder??

Danke trotzdem und Liebe Grüße.
 
C

Coleman

Guest
Original von usagimoon
Finds halt ungerecht, weil wenn jemand nie arbeitet kann er auch nie genug Rente bekommen oder??

Naja, wie man's nimmt: zum einen beweisen Fälle wie deiner (oder mein Beispielsfall mit der werten Arztgattin), dass man auch ohne Beiträge zur Rentenversicherung abzuführen durchaus Rentenansprüche erwerben kann.

Und zum anderen soll ja gerade "Arbeit" damit honoriert werden - wenn auch nicht eine bezahlte Beschäftigung bei einem Arbeitnehmer, so doch die "Heimarbeit" (Haushalt, Kinderbetreuung etc.), die überlicherweise ja grad nicht bezahlt wird. Nur wird halt (jedenfalls nach deutschem Recht) nicht in jedem Einzelfall drauf geschaut, ob diese Leistung auch wirklich erbracht wurde.
 
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