Original von rainerkja ich war mit der Kindesmutter verheiratet und mein Sohn lebt bei ihr. Ich kann nicht beurteilen, ob das Jugendamt richtig gerechnet hat. Da das Jugendamt sehr lässig mit der Unterhaltsberechnung umgeht, vermute ich, daß das bereinigte Einkommen der Mutter nicht richtig berechnet wurde.
Gut, was "lässig" ist und was nicht, kann man erst sagen, wenn man es beurteilen kann. Und was man unter "lässig" versteht dürfte sich exakt da unterscheiden, wo einer was zu zahlen und einer was zu bekommen hat.
Spekulationen sind immer so ne Sache (auch eine Glaubenssache, siehe meine Sig). Du kannst natürlich einen Anwalt einschalten, der sich mit dem Jugendamt in Verbindung setzt. Die Erfolgschancen sind natürlich um so größer, je berechtigter und belegbarer deine Vermutungen sind.
Was man nicht vergessen darf: Kinder (auch die über 18 ) kosten eine Menge Geld. Gerade bei Unterhaltsstreitigkeiten stelle ich immer wieder fest, dass doch viel über das Kind ausgetragen wird, wo sich die Erwachsenen wie Erwachsene miteinander austauschen sollten.
Kindesunterhalt ist übrigens für die
Kinder da und nicht für diejenigen, bei denen die Kinder leben. Das vergessen Eltern beiderlei Geschlechts schon mal gerne, wenn es Zoff gibt. Beiderlei Geschlechts schreibe ich deshalb, weil ich hier nicht auf die
bösen Kindesväter draufschlagen und die
armen Kindesmütter vorweg pauschal in Schutz nehmen will.
Wenn du meinst, dass du übervorteilt wirst, kannst du natürlich anhand deiner Einkommensverhältnisse überprüfen lassen, ob der gesetzlich vorgeschriebene Unterhalt (Düsseldorfer Tabelle
http://www.kanzlei-willamowius.de/duesseldorfer-tabelle.html) deine Verpflichtungen übersteigt. Aber hier sehe ich wenig Chancen, da die Düsseldorfer Tabelle eben auch den Jugendämtern bekannt ist. 8)
Das Einkommen der Mutter hat für die Berechnung deiner Verpflichtung dem Sohn gegenüber übrigens gar keine Relevanz. Das würde erst zum Tragen kommen, wenn du ihr gegenüber unterhaltsverpflichtet wärst.
Vielleicht könnt ihr euch ja so einigen.