Problem -  Unterhalt bei Eintritt der Volljährigkeit

oriana

Neues Mitglied
Hallo,

hat irgendjemand hier eine Ahnung, wie nach Düsseldorfer Tabelle der Unterhaltsanspruch im Bezug auf das Eintrittsdatum der Volljährigkeit geregelt ist. Gilt in dem Monat, in dem das Kind Geburtstag hat, bereits die Regelung für Volljährige oder noch für Minderjährige? Oder wird genau berechnet? Bin für jeden Hinweis dankbar

oriana
 

Leonies_Mum

Neues Mitglied
Guten abend,
um hier was genaues sagen zu können feheln zuviele angaben.. Aber ab Volljährigkeit sind beide Eltern Barunterhaltspflichtiug und der Unterhalt ist auf das konto des Kindes zu Überweisen, nicht mehr auf das konto der Mutter. Forderungen kann nur noh das Kind stellen nicht mehr die Mutter. Sollte kein Uh Anspruch stehen da das Kind mit 18 weder einer Schule noch einer Ausbildung nachgeht, kannst du eine UH Verzichtserklärung verlange. Sollte eine Ausbildung bestehen dann ist die Ausbildungsvergütung gegen zu rechnen -90€ Berufsbedingte Aufwendung. Sollte er noch zu Schule gehen stehen ihm 640€ - das volle Kindergeld ( was übrigends auch voll an das Kind auszukehren ist) , und bei gleichen einkommen der Eltern geteilt durch 2.

Ich hoffe es war einigermaßen verständlich
 

oriana

Neues Mitglied
Vielen Dank für die Antwort! Traf es nur leider nicht und ist auch soweit alles bekannt. Mir geht es hier um den tatsächlichen Zeitpunkt, zu dem das Verfahren einsetzt. Beginn des Geburtsmonats oder ab tatsächlichem Geburts"tag":

Es existiert eine Unterhaltsurkunde, mit der mein Ex sich verpflichtet meiner Tochter bis zum 30.11. Minderjährigen-Unterhalt zu zahlen und danach eben nur noch den, um meinen Anteil gesenkten Betrag. Meine Tochter wird jedoch erst am 28.12. volljährig. Hieße also, dass ich für den Großteil des Monats BAr- und Naturalunterhalt erbringen müsste... Ist zwischen mir und meiner Tochter kein Problem, allerdings find ich die Verfahrensweise etwas merkwürdig.....
 
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