Hallo,
hat irgendjemand hier eine Ahnung, wie nach Düsseldorfer Tabelle der Unterhaltsanspruch im Bezug auf das Eintrittsdatum der Volljährigkeit geregelt ist. Gilt in dem Monat, in dem das Kind Geburtstag hat, bereits die Regelung für Volljährige oder noch für Minderjährige? Oder wird genau berechnet? Bin für jeden Hinweis dankbar
oriana
hat irgendjemand hier eine Ahnung, wie nach Düsseldorfer Tabelle der Unterhaltsanspruch im Bezug auf das Eintrittsdatum der Volljährigkeit geregelt ist. Gilt in dem Monat, in dem das Kind Geburtstag hat, bereits die Regelung für Volljährige oder noch für Minderjährige? Oder wird genau berechnet? Bin für jeden Hinweis dankbar
oriana