D
dstaeber
Guest
Hallöle...
Viele Fragen
:schiel
Meine Frau und ich haben sich im September, mehr oder weniger friedlich getrennt. Von Scheidung sprechen wir mal nicht.
Z.Zt. zahle ich natürlich den Unterhalt für meine beiden Söhne (8 und 4) nach der Düsseldorfer Tabelle (Stufe 5) und einen Unterhaltsausgleich an meine Frau weil sie nur einen 25 Std. Job hat.
Das alles haben wir ohne Anwalt geregelt, auch das Die Kinder nicht nur alle 2 Wochenenden bei mir sind, sondern 2Tage jede Woche zusätzlich.
Ich bin eigentlich sehr froh über diese Regelung, nur kommt jetzt das Problem das ich ab dem 01.01.2004 Steuerklasse I mit einem Kind (2*0,5 halt) und sie mit Steuerklasse II mit einem Kind bekommt.
Der Kindergartenbeitrag wird von meinem Arbeitgeber voll vor Steuerabzug bezahlt (368,00€ inkl. Essensgeld)
... netter Arbeigeber
:ablachen
Da ich eigentlich recht gutmütig bin, habe ich bis jetzt den vollen Unterhalt der Kinder gezahlt ohne das ich das Kindergeld bekomme und verrechne es auch nicht. Auch den Kindergartenbeitrag habe ich nicht verrechnet. Ferner schwankt ihr Einkommen durch Schichtdienste die sie macht.
Natürlich komme ich weiterhin für die Kinder auf.
Da ich aber durch meine andere Steuerklasse ab dem 01.01.2004 einiges weniger verdiene werde ich wohl weniger zahlen können und müssen, oder?
Fragen:
Es bleibt wohl abzuwarten wieviel meine Frau dann verdient! Aber wie wird schwankendes Einkommen (+/- 250 Euro) berechnet?
Ist es sinnvoll den Kindergartenbeitrag weiterhin über den Arbeigeber begleich zulassen und eine Vereinbarung zu treffen das sie sich trotzdem daran beteiligt!?
Denke, ja! Denn der Steuervorteil ist schon ernorm.
Kann man sowas Vertraglich regeln?
Denn ansonsten würde ich diesen Betrag zusätzlich als Bruttogehalt bekommen, dieser dann ganz normal versteuert wird... das bringt doch niemanden etwas!?
Wen meine Frau das volle Kindergeld bekommt, ich dann wohl in der Düsseldorfer Tabelle auf Stufe 4 rutsche, ist es dann richtig das ich ihr nur noch 441,00€ überweisen muß?
Fragen über Fragen...
Dabei geht es den Kindern besser den je, haben bei mir ein Zuhause und bei meiner Frau! Mal abgesehen davon ist das Verhältnis dadurch wieder supergut geworden.
Leider habe ich die Befürchtung das, wenn ich das Geld (berechigter Weise dadurch das ich netto weniger bekomme) kürze, es wieder Stress gibt den ich nicht will...
aber bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf...
viele Grüße
Dirk
Viele Fragen
:schiel
Meine Frau und ich haben sich im September, mehr oder weniger friedlich getrennt. Von Scheidung sprechen wir mal nicht.
Z.Zt. zahle ich natürlich den Unterhalt für meine beiden Söhne (8 und 4) nach der Düsseldorfer Tabelle (Stufe 5) und einen Unterhaltsausgleich an meine Frau weil sie nur einen 25 Std. Job hat.
Das alles haben wir ohne Anwalt geregelt, auch das Die Kinder nicht nur alle 2 Wochenenden bei mir sind, sondern 2Tage jede Woche zusätzlich.
Ich bin eigentlich sehr froh über diese Regelung, nur kommt jetzt das Problem das ich ab dem 01.01.2004 Steuerklasse I mit einem Kind (2*0,5 halt) und sie mit Steuerklasse II mit einem Kind bekommt.
Der Kindergartenbeitrag wird von meinem Arbeitgeber voll vor Steuerabzug bezahlt (368,00€ inkl. Essensgeld)
... netter Arbeigeber
:ablachen
Da ich eigentlich recht gutmütig bin, habe ich bis jetzt den vollen Unterhalt der Kinder gezahlt ohne das ich das Kindergeld bekomme und verrechne es auch nicht. Auch den Kindergartenbeitrag habe ich nicht verrechnet. Ferner schwankt ihr Einkommen durch Schichtdienste die sie macht.
Natürlich komme ich weiterhin für die Kinder auf.
Da ich aber durch meine andere Steuerklasse ab dem 01.01.2004 einiges weniger verdiene werde ich wohl weniger zahlen können und müssen, oder?
Fragen:
Es bleibt wohl abzuwarten wieviel meine Frau dann verdient! Aber wie wird schwankendes Einkommen (+/- 250 Euro) berechnet?
Ist es sinnvoll den Kindergartenbeitrag weiterhin über den Arbeigeber begleich zulassen und eine Vereinbarung zu treffen das sie sich trotzdem daran beteiligt!?
Denke, ja! Denn der Steuervorteil ist schon ernorm.
Kann man sowas Vertraglich regeln?
Denn ansonsten würde ich diesen Betrag zusätzlich als Bruttogehalt bekommen, dieser dann ganz normal versteuert wird... das bringt doch niemanden etwas!?
Wen meine Frau das volle Kindergeld bekommt, ich dann wohl in der Düsseldorfer Tabelle auf Stufe 4 rutsche, ist es dann richtig das ich ihr nur noch 441,00€ überweisen muß?
Fragen über Fragen...
Dabei geht es den Kindern besser den je, haben bei mir ein Zuhause und bei meiner Frau! Mal abgesehen davon ist das Verhältnis dadurch wieder supergut geworden.
Leider habe ich die Befürchtung das, wenn ich das Geld (berechigter Weise dadurch das ich netto weniger bekomme) kürze, es wieder Stress gibt den ich nicht will...
aber bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf...
viele Grüße
Dirk