brauche Rat -  Unterhalt bei Vermögen des Kindes

M

marting

Guest
also es geht um folgendes:

wenn ein erwachsenes kind (hört sich komich an was?) zuhause auszieht, aber sich noch in der schulausbildung befindet hat es einen anspruch auf unterhalt von den eltern, solange die genug verdienen.

hab dazu allerdings folgendes gefunden:
zitat:
Die Rechtsprechung erkennt die Bedürftigkeit des Kindes grundsätzlich nur an, wenn es durch eine Ausbildung gehindert ist, einer eigenen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Eigenes Vermögen muss zur Unterhaltssicherung vorrangig eingesetzt werden.

es geht mir nun um den letzten satz, also heißt das:
wenn ein kind ein vermögen hat (also zum beispiel auf dem sparbuch oder so, wo immer die geschenke von verwandten hingingen) muss es das erst benutzen bevor es unterhalt bekommt oder was?

und wenn das so ist, in welchem umfang, also wieviel darf man auf der kante haben, um trotzdem unterhalt von den eltern zu beziehen?
gibt es da irgendwelche gesetze oder richtlinien, hab im inet schon viel gesucht aber dazu nichts konretes gefunden.

wäre echt nett wenn jemand der damit erfahrung hat, mal seine meinung dazu beiträgt, danke.
 
M

marting

Guest
weiß echt keiner was dazu??

unterhalt bei vermögen des kindes - bitte tipps hier posten!
 
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