Unterhalt/Besuchsrecht bei nichtehelichem Kind

B

barfrau

Guest
Hallo!
Bin neu hier und wollt mich erstmal vorstellen:
Heiße jennie und hab eine kleine tochter, die ist 1 1/2 jahre alt.

Ich lebe seit zwei monaten von meinem Lebensgefährten getrennt (ist auch der papa von der kleinen).
Nun meine Fragen:
Wie ist das mit dem Besuchsrecht. kann ihm das, aufgrund eines für die kleine nicht zumutbaren verhaltens seinerseits, verwehrt werden? Und als nächstes ja der Unterhalt. Hat keine arbeit oder ausbildung. Könnte er zu einer Tätigkeit verpflichtet werden? Stichwort gesteigerte Erwerbsobliegenheit!!!

Habe mich beim Jugendamt erkundigt, aber die haben mir auch nicht viel mehr gesagt als ich eh schon wusste.

Wäre froh, eure ratschläge dazu oder erfahrungen zu hören!

LG, die brafrau
 
Hallo!

Wegen dem Besuchsrecht würde ich zum Anwalt gehen,der kann dir am besten weiterhelfen.
Wenn dein Lebensgefährte zu Zeit keinen Unterhalt zahlen kann für sein Kind,springt das Jugendamt erstmal ein.Sie holen sich das Geld dann von ihm wieder.
Meiner Freundin geht es im Moment auch so,das der Vater des Kindes schon seit Monaten krankgeschrieben ist und nur Krankengeld bezieht und deshalb nicht zahlen kann,daher bekommt sie den Unterhalt vom Jugendamt.

Gruss
Marion :winken:
 
M

melaniem

Guest
Hallo Barfrau,

Bin ein wenig neugierig, wie alt ist Dein Ex?

Leider sind Deine Angaben recht dürftig, warum Du eine Verweigerung des Umgangs-, Besuchsrecht möchtest, versuche aber trotzdem weiterzuhelfen.
Es bestehen mehrere Möglichkeiten, des Umgangsrechts.
1. geregelter Umgang, dem Kindesalter entsprechend( dieses möchtest Du nicht, deshalb gehe ich nicht näher darauf ein)
2. betreuter Umgang, hier ist immer jemand vom Jugendamt oder einer psychologischen Beratungsstelle dabei
3. Aussetzung des Umgangsrechts, ist durchsetzbar bei Kindes- oder Drogenmißbrauch, aus anderen Gründen ist es schwierig eine Aussetzung zu erlangen

Geh auf jeden Fall zum Anwalt, er wird Dich zwar auch erst einmal an eine psychologische Beratungsstelle verweisen, weiß aber wenigstens auch schon Bescheid und kann Dir die Möglichkeiten noch einmal genau erklären.

Beim Unterhalt mußt Du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuß beantragen und am besten gleich eine Beistandschaft.
Durch den Unterhaltsvorschuß ist ein Teil des Unterhaltsanspruches abgedeckt und wenn Dein Ex etwas verdienen sollte behalten sie sich ihre Zahlungen ein. Was aber zu wenig bezahlt wurde, nach Düsseldorfer Tabelle wird von deinem Ex auch eingefordert und geht dann an Dich.
Die Beistandschaft könnte später einmal wichtig sein falls Dein Ex sich weigern sollte den Unterhalt zu zahlen. Wen du die Zahlungen über das Jugendamt laufen läßt, würde dann ein Anruf auf dem Amt reichen und die kümmern sich dann um alles. Mußt also nicht selbst nach einem Anwalt schauen.

Grüßle melaniem
 

David

Armer Irrer! *g*
Das mit dem Unterhalt kann ich dir jetzt nicht zu 100% sagen, glaube aber die Tipps von melaniem solltest du beherzigen! ;-)

Thema Umgangsrecht ist so eine Sache, wenn der Vater darauf besteht kannst du es nur Gerichtlich unterbinden, allerdings kann dieser Schuss auch nach hinten losgehen! Mir ist ein Fall bekannt, bei dem einer Mutter mit der Begründung sie würde ihr Kind als Waffe missbraucht das Sorgerecht komplett entzogen wurde.
Ich will dir damit keine Angst machen, sondern möchte dir an sich nur vor Augen führen, dass solltest du nicht WIRKLICH zwingende Gründe vorbringen kannst du dir diesen Schritt echt genau überlegen solltest.

Wieso glaubst du denn der Kontakt könne deiner Tochter schaden?

Gruß
David
 
B

barfrau

Guest
Möcht mich erstmal bei euch bedanken! :)
UV ist beantragt und auch genehmigt. Beistandschaft nicht möglich, da mein Papa der Vormund ist. Und weder er noch ich die vollständige Personen-/Vermögenssorge haben, kann weder er noch ich eine beistandschaft beantragen.
Mein Ex ist übrigens 23. Keinen Schulabschluss, keine Ausbildung. Das einjährige praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife hat er abgebrochen bzw. abbrechen müssen, weil er nich regelmäßig erschienen ist.
Also eine selbst verschuldete Erwerbslosigkeit. in der zeit des Praktikums hat er übrigens Unterhalt von seiner Mutter erhalten. Nun ist es so, dass er geld zur Verfügung haben muss, da er diverse Auktionsartikel (so ca. 50 stk. ) bei ebay ersteigert hat. Ungefährer Wert: €100.
naja, da muss es doch für mich eine Möglichkeit geben, diese Aktivitäten zu unterbinden, zumahl er ja auch noch bei Schulden i. H. v. €1500 hat, die er zurückzahlen muss.
Das mit dem Besuchsrecht wird noch lustiger. Zuerst habe ich ihn gebeten, die ersten 3 Wochen nach der trennung nicht zu kommen, da auch ich erstmal nen sauberen strich unter die sache ziehen wollte. dann habe ich ihm ein besuchsrecht von 1,5 h alle zwi wochen gewährt. das reichte ihm nicht aus. nun kommt er garnicht mehr, da er "nicht in der lage ist (sich nicht in der lage fühlt), sein besuchsrecht wahrzunehmen. und wann er das wieder auf die reihe bekommt, weiß er auch noch nicht. desweiteren ist er meiner auffassung nach durch bestimmte verhaltensweisen kein geeigneter umgang für meine tochter. ich dachte daran, dass man vielleicht über ein psychologisches Gutachten die Möglichkeit hat, das Besuchsrecht auszuschließen. aufgrund seiner eigenen aussage, scheint dies wohl das beste zu sein.

Sind das erstmal genung infos? :D

LG, die barfrau
 

David

Armer Irrer! *g*
Ja, genug Infos um dir zu sagen dass du so ein verbot des Umgangs vor Gericht nicht durchbekommen wirst.

Nur weil er total unzuverlässig ist, wird ihm noch kein Psychologe die Vaterrolle absprechen. Das mit dem Umgangsverbot machen Gerichte eh äußerst selten, ich kenne da eine Geschichte zu, bei würde es den meisten hier im Forum die Haare aufstellen!

Wenn er nicht mehr kommt, sprich das Interesse verloren hat, dann lass es besser so wie es ist. Sollte er sich dann in 6 oder 7 Jahren noch mal melden wird deine Tochter vermutlich ohnehin kein Interesse mehr an ihm haben.

Gruß
David
 
B

barfrau

Guest
Hast schon recht, aber es spricht ja nicht gerade für ihn, wenn er seiner tochter beim schlafengehen erzählt, dass er die mami heut wieder angelogen hat. sie ist 1 1/2!!!
Tut mir leid, der ist total krank im Kopf.
Ich möchte einfach nicht, dass meine Kleine seiner Willkür ausgesetzt ist. Und gerade in dem Alter sollte sie einen geregelten oder eben garkeinen Umgang mit ihm haben. Alles andere ist nur eine belastung für sie.

Ich werde deshalb nicht gleich vor gericht ziehen, jedoch möchte ich eventuelle möglichkeiten ausgeschöpft haben.

die barfrau
 

David

Armer Irrer! *g*
Hast du ihm das denn gesagt und wie denkt er darüber!?

Ich meine das sind Differenzen, die ihr versuchen solltet in einem Gespräch nieder zu legen.

Letztendlich ist es euer Kind und da solltet ihr zumindest des Kindes wegen auf einen Nenner kommen!

Liebe Grüße
David
 
M

melaniem

Guest
Hallo Barfrau,

muß leider David recht geben, um den Umgang auszusetzen, sind die Gründe zu dürftig und auch sonst stimme ich David zu.

Wobei ich es doch mit einem betreuten Umgang versuchen würde, sollte Dein Ex zu vereinbarten Treffen, dann auch nicht auftauchen. Wird dieses Verhalten von ihm auf jeden Fall festgehalten.

Allgemein zu dem Thema muß ich sagen, die deutsche Rechtsprechung ist zum :kotz: .
Es heißt ein Kind braucht Mutter und Vater, desweitern heißt es die umgangsberechtigte Person hat ein Recht und die Pflicht auf Umgang und derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt ist verpflichtet, das Umgangsrecht zu fördern und auf das Kind einzuwirken, daß es den Umgang wahrnimmt.

Leider, finde ich, funktioniert dies in der Praxis nur selten und in diesen Fällen auch nur solange, wie die Eltern um einen guten Kontakt zueinnander bemüht sind.

Bitte nicht falsch verstehen, bin seit Jahren, um einen von meiner Seite aus guten Kontakt zu den Vätern bemüht, der eine ist zufrieden und mit dem Anderen gibt es regelmäßig Zoff( Umgangsrecht wird bei Beiden gleich gehandhabt).

Grüßle melaniem
 
B

barfrau

Guest
Hab versucht mit ihm zu reden. aber mehr als ein "weiß ich nicht" kann er zu seinem verhalten nicht äußern. er macht sich auch garkeinen kopf darüber, wie es der kleinen geht und wie das jetzt weiter gehen soll. dieser betreute umgang, lieber nicht. dann eher garnicht, als dass ich ihm hinterher laufe.
er ist mittlerweile auch wie ein fremder für seine tochter.

die barfrau
 
M

melaniem

Guest
Ich versteh´Dich voll und ganz, aber leider ist es so, daß man als Eltern gar nicht mehr alleine darüber entscheiden darf, siehe oben.

Hälst Du uns auf dem Laufenden, wie es weitergeht?

Grüßle melaniem
 
B

barfrau

Guest
Klar, mach ich!
Und nochmals vielein Dank für eure Hilfe! :bye:

LG,

die barfrau
 
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