Unterhalt der Partnerin

Juergen006

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

kann mir jemand einen Rat geben, wie das mit dem Unterhalt für die Frau aussieht? Ich habe bisher noch nirgends allgemeingültige Aussagen oder tabellen, wie es sie ja für den Kinderunterhalt gibt, gefunden.

Konkret bedeutet dies: Wenn ich mich von meiner Frau trenne (besser gesagt. sie sich von mir), wir zwei Kinder haben, die bei ihr bleiben werden, was steht dann ihr und mir zu.

Beispiel: 3000 € netto, davon ab 800€ an Kinder, Rest 2200 €. Wird dieser Betrag dann halbe/halbe aufgeteilt oder wie funktioniert das?

Danke für jede Info, auch gerne einen guten link.

Gruss,
 
M

mafa

Guest
... ich hoffe, Du bekommst die 3000€ nach Steuerklasse I


3000€
-5% 150€ Freibetrag wg. Berufstätigkeit

- 2850€
- Berücksichtigungssfähige Schulden

- 800€ KU
__________


- Berücksichtigungsfähige Versicherungen

2050€


2050 / 7 x 3 = 878,57 Trennungs/
Erziehungsunterhalt


Aber achte darauf, Sachbezug wie Firmenwagen kannst Du nicht vom Netto absetzen.


Weiteres unter Düsseldorfer Tabelle..

Gruß
 
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