Unterhalt für 27 jährigen Sohn?

S

Stephan

Guest
Mein Schwager ist 27, hat eine Ausbildung mit 22 gemacht und hängt seit dem nur faul bei seiner Mutter (geschieden) rum. Mein Schwiegervater hat ständig die Befürchtung, er müsse noch Unterhalt zahlen, wenn der Sohn darauf besteht. Ist vielleicht auch nur ein vorgeschobener Grund, ihm mal was zuzustecken, da er ja beide unterstützen will. Nein, die Mutter nicht, denn die arbeitet.

Kennt sich jemand mit so einem Fall aus? Ich denke, nach der Ausbildung muss jeder selbst sehen, wo er bleibt?
 
M

Moka

Guest
Hallo Stephan,

so genau kenne ich mich nicht da aus.

Aber ich meine mich zu erinnern, daß der Gute zum einen alt genug ist und außerdem auch noch eine abgeschlossene Ausbildung hat und so dazu verpflichtet ist sich selbst zu finanzieren.

Hab sowas irgendwo mal gelesen, weiß aber leider nicht mehr den Link dazu.

Grüße
 
E

eyrie

Guest
Hi, Stephan, das ist ein Problem, dass man von verschiedenen Seiten angehen muß.
Wenn ein Kind eine Ausbildung macht, so behält er vom Verdienst einen Selbstbehalt, der Rest wird auf die Unterhaltspflicht angerechnet (idR Düsseldorfer Tabelle)
studiert ein Kind nach der Ausbildung in einem Studium, dass in logischem Bezug zur Berufsausbildung steht, besteht weiter Unterhaltsanspruch (kaufm. Lehre + BWL oder Elektroinstallateur + FH für Elektrotechnik)
Dein Schwager hat "rumgegammelt", ein Unterhaltsanspruch bzgl. Ausbildung ist verwirkt
aber:
wird er Sozialhilfeempfänger, so wird nach dem Bundessozialhilfegesetz schon geprüft, ob ein Elternteil unterhaltspflichtig wird. Die Freibeträge sind etwas großzügiger.
Doch auch das entfällt, wenn Dein Schwager grundsätzlich arbeitsfähig ist und nicht will.
Er muß JEDE Arbeit annehmen, um Schaden für andere abzuwenden. tut er dies nicht, entfällt sowohl Sozialhilfe als auch Anspruch auf Unterhalt.
Wer unverschuldet (!) in Not gerät, hat Anspruch auf Sozialhilfe oder Unterhalt durch die Eltern (idS sind Eltern ihr Leben kang unterhaltspflichtig).

Gruß Horst
 
S

Stephan

Guest
Ich glaube er bekommt Sozialhilfe, kein AG, weil er ja noch nie gearbeitet hat. Dann war er mal beim Arbeitsamt, ist extra zu Vorstellungsgesprächen zu spät gegangen und ist nun einfach zu Hause und will auch nicht arbeiten. Bei Mutti ist es ja so bequem.
 
E

eyrie

Guest
angesichts der politischen Entwicklung wird er bald in Bewegung kommen ;D

Dein Schwiegervater muß sich nicht sorgen.

Gruß Horst
 
S

Stephan

Guest
Horst, wir drängen ihn seit Jahren, aber nichts zu machen, er findet immer Ausreden. Mit seinem Vater hat er nur noch wenig Kontakt, da der ihm zu stressig ist - fragt ja immer, ob er sich irgendwo beworben hat.

Danke aber für Deine Hilfe.
 
E

eyrie

Guest
je mehr "ihm ´was zugeschoben" wird, je länger er bei seiner Mutter "unterkriechen" kann, desto länger kommt er nicht in Bewegung.

Der Schwiegervater darf nichts mehr zuschießen, die Mutter muß Kostgeld verlangen.

Habe fertig ;D Horst
 

Hannes

Neues Mitglied
Hallo Stephan,

der Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes entfällt, wenn es entweder genügend eigene Einkünfte hat oder wenn der Unterhalt zahlende Elternteil nicht (mehr) leistungsfähig ist.

Ist dass volljährige Kind verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen kommt es dieser Arbeitspflicht aber nicht nach, so entfällt sein Unterhaltsanspruch ebenfalls.

Ein Unterhaltsanspruch des volljährigen, unverheirateten Kindes entfällt ausserdem dann, wenn es den Bestimmungen der Eltern über die Art und Weise der Unterhaltsgewährung nicht folgt

Schließlich kann der Unterhaltsanspruch nach § 1611 Abs. 1 BGB verwirkt sein, wenn das volljährige Kind durch sein eigenes sittliches Verschulden bedürftig wurde oder wenn es sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht hat

Gruß

Hannes
 
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