brauche Rat -  Unterhalt für volljährige Tochter

annerada

Mitglied
Hallo an Alle

Ich schreibe hier nicht für mich sondern für meine Nichte (21) und hoffe, dass jemand von Euch ihr weiterhelfen kann.

Es geht um folgendes: Die Eltern meiner Nichte wurden letztes Jahr geschieden. Meine Nichte lebte bei ihrem Vater, der für Ihren Unterhalt aufkam. Die Mutter zahlte nichts. Da meine Nichte damals bereits volljährig war, hätte sie ihren Unterhaltsanspruch der Mutter gegenüber selbst geltend machen müssen. Das wollte meine Nichte aber erst machen, wenn sie ihr Studium aufnimmt. Solange sie noch in der Schule war, reichte ihr das, was sie von ihrem Vater bekam. Das Studium ist aber in einer entfernten Stadt, sodass meine Nichte eine Wohnung am Studienort braucht. Die Miete für diese Wohnung bezahlt ihr Vater, das Kindergeld steht ihr auch zur Verfügung.

Nun war sie endlich bei einem Anwalt wegen ihres Anspruches gegen die Mutter. Der Anwalt hat leider ihre Aussicht, Unterhalt zu bekommen, als gering eingestuft. Die Mutter war nach der Trennung ganztags berufstätig. Nachdem die Mutter einen neuen Partner kennen gelernt hatte und zu diesem zog, gab sie ihre Stelle auf und machte sich in einer winzig kleinen Stadt mit einem Quelleshop selbständig. Der Laden würde aber nicht gut laufen, sodass sie praktisch kein Einkommen hätte, da sie auch noch die Einrichtung, etc. abbezahlen muss. Als feste Einnahme hat sie eine Unfallrente von ca. 600 Euro. Wir wissen, dass sie über einen Bausparvertrag verfügt, der zuteilungsreif ist, das Guthaben aber noch nicht ausgezahlt ist.

Nun meine Fragen:

Kann man die Mutter zwingen, eine normale Berufstätigkeit aufzunehmen, wenn der Laden nichts abwirft? Ich meine mal gelesen zu haben, dass eine Frau, die nur einen 325 Euro-Job hatte und von diesem Geld keinen Unterhalt bezahlen konnte, von einem Richter dazu verurteilt wurde mehr zu arbeiten, da Zahlung von Kindesunterhalt vor dem Privatvergnügen steht.

Die Mutter lebt ja mit ihrem neuen Partner zusammen und führt ihm den Haushalt. Ergibt sich daraus nicht auch eine Art Einkommen?

Wenn jemand was dazu sagen könnte, wären wir sehr dankbar. Es steht halt infrage, ob es sich lohnt, einen anderen Anwalt einzuschalten. Der kostet ja wieder Geld, das man sich sparen könnte, wenn die Wahrscheinlichkeit, Unterhalt zu bekommen oder wenigstens einen Titel, den man vorlegen kann, wenn die Mutter doch mal wieder Geld verdient, tatsächlich aussichtslos sind.

Für Eure Hilfe vielen Dank im voraus sagt
Claudia
 

schnupe

Aktives Mitglied
Also die Mutter ist auch unterhaltspflichtig und obliegt einer gesteigerten Erwerbstätigkeit.
Bedeutet, sie muß alles erdenkliche tun, den Unterhalt zu sichern.
Da sie mit jemandem zusammenlebt, kann ihr Selbstbehalt auf 730€ runtergesetzt werden.......
Und was die Arbeitssuche angeht.....nun ja....aber schau Dir mal den Stellenmarkt an.
Ich würde raten, mal einen Anwalt aufzusuchen, sich schlau zu machen, sich dann mit der Mutter zusammenzusetzen.........und wenn das nicht hilft, den Anwalt mehr machen lassen.
Jedoch steht der Nichte auch nur ein gewisser Betrag zu(meine so um die 550€), die ja vielleicht auch schon durch den Vater abgedeckt werden.
Zudem sind über 18 jährige auch für sich selbst verantwortlich......sie haben nicht nur die Rechte von volljährigen, sondern sind durchaus in der Lage, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen(durch jobben neben dem Studium z.b.).
Deine Nichte sollte sich einen Beratungsschein am Gericht holen.....und sich das ganze mal vom Anwalt durchrechnen lassen.
 

annerada

Mitglied
Danke Schnupe für Deine Antwort.

Klar jobbt meine Nichte neben dem Studium, ist halt heute auch nicht so einfach, etwas zu bekommen, wegen dem Arbeitsmarkt.

Es geht ja auch hauptsächlich darum, dass nicht der Vater allein für den Unterhalt aufkommen muss, sondern sich die Mutter auch beteiligt. Und da meinte der RA, dass die Chancen gering wären, weil sie so wenig Einkommen hat.

Der Vater hat während der Trennungszeit alle Kosten (Haus, Heizung, Telefon, etc) übernommen (die Kinder wohnten damals mit der Mutter zusammen) und noch Unterhalt für die Kinder bezahlt. Dann hat die Mutter plötzlich beschlossen, dass sie nicht mehr mit den Kindern zusammen wohnen, sondern lieber zu ihrem Neuen ziehen will und hat die Kinder sich selbst überlassen, sie ist sonntags morgens einfach mit ihren Koffern weg und hat den Kindern nur einen Zettel mit ihrer Handynummer auf dem Küchentisch zurückgelassen. Der Vater stand dann innerhalb von Stunden mit 2 Wohnungen da, da er ja zu den Kindern ziehen musste. Der Sohn war damals erst 15 und in einer schwierigen Phase. Die Mutter bezahlte nach ihrem Auszug keinen Unterhalt, hat ab und zu mal einen Pulli oder eine Hose bezahlt. Der später erwirkte Titel konnte bis heute noch nicht vollstreckt werden, da sie angeblich nichts hat.

Als die Mutter ging, hat auch niemand gefragt, ob mein Bruder genug Geld verdient, um das alles bezahlen zu können.

Deshalb ist die Sache halt auch eine Frage der Gerechtigkeit. Wir werden jetzt noch mal einen anderen Rechtsanwalt befragen, vielleicht sieht der ja einen Weg.

Liebe Grüße
 
M

mafa

Guest
Hi,


der mögliche Unterhaltsanspruch der Tochter gegen die Eltern betragt übrigens 600€ - 154€ Kindergeld = 446€.

Da der Vater bereits die Miete für die Wohnung zahlt, könnte die Mutter auch etwas beisteuern, aber sicherlich freiwillig. Den /Unterhaltsanspruch durchzusetzen wird schwierig sein, da die Tochter nebenbei Geld verdient ( auch die Tochter ist verpflichtet, diese Möglichkeit zu nutzen.

Auf dem Rechtsweg :wow , da hat der anwalt sicherlich die richtige Antwort gegeben - mit 21 Jahren sollte die Tochter den Eltern nicht länger als nötig auf der Tasche liegen, auch haben die Eltern Recht auf einen Freibetrag von je über 1000€.

Wenn da dan noch jüngere Geschwister sind, gehen diese natürlich vor...

( Ich hoffe, die Nichte ist später beruflich erfolgreich und die Mutter treibt ihren Unterhaltsanspruch gegenüber der Tochter mit dem Gerichtsvollzieher ein.... soll aber nicht so böse rüberkommen.)


Gruß

-------------------------------

wer kennt sich aus bei Unterhalt für volljährige Tochter!
 
Oben