Hallo an Alle
Ich schreibe hier nicht für mich sondern für meine Nichte (21) und hoffe, dass jemand von Euch ihr weiterhelfen kann.
Es geht um folgendes: Die Eltern meiner Nichte wurden letztes Jahr geschieden. Meine Nichte lebte bei ihrem Vater, der für Ihren Unterhalt aufkam. Die Mutter zahlte nichts. Da meine Nichte damals bereits volljährig war, hätte sie ihren Unterhaltsanspruch der Mutter gegenüber selbst geltend machen müssen. Das wollte meine Nichte aber erst machen, wenn sie ihr Studium aufnimmt. Solange sie noch in der Schule war, reichte ihr das, was sie von ihrem Vater bekam. Das Studium ist aber in einer entfernten Stadt, sodass meine Nichte eine Wohnung am Studienort braucht. Die Miete für diese Wohnung bezahlt ihr Vater, das Kindergeld steht ihr auch zur Verfügung.
Nun war sie endlich bei einem Anwalt wegen ihres Anspruches gegen die Mutter. Der Anwalt hat leider ihre Aussicht, Unterhalt zu bekommen, als gering eingestuft. Die Mutter war nach der Trennung ganztags berufstätig. Nachdem die Mutter einen neuen Partner kennen gelernt hatte und zu diesem zog, gab sie ihre Stelle auf und machte sich in einer winzig kleinen Stadt mit einem Quelleshop selbständig. Der Laden würde aber nicht gut laufen, sodass sie praktisch kein Einkommen hätte, da sie auch noch die Einrichtung, etc. abbezahlen muss. Als feste Einnahme hat sie eine Unfallrente von ca. 600 Euro. Wir wissen, dass sie über einen Bausparvertrag verfügt, der zuteilungsreif ist, das Guthaben aber noch nicht ausgezahlt ist.
Nun meine Fragen:
Kann man die Mutter zwingen, eine normale Berufstätigkeit aufzunehmen, wenn der Laden nichts abwirft? Ich meine mal gelesen zu haben, dass eine Frau, die nur einen 325 Euro-Job hatte und von diesem Geld keinen Unterhalt bezahlen konnte, von einem Richter dazu verurteilt wurde mehr zu arbeiten, da Zahlung von Kindesunterhalt vor dem Privatvergnügen steht.
Die Mutter lebt ja mit ihrem neuen Partner zusammen und führt ihm den Haushalt. Ergibt sich daraus nicht auch eine Art Einkommen?
Wenn jemand was dazu sagen könnte, wären wir sehr dankbar. Es steht halt infrage, ob es sich lohnt, einen anderen Anwalt einzuschalten. Der kostet ja wieder Geld, das man sich sparen könnte, wenn die Wahrscheinlichkeit, Unterhalt zu bekommen oder wenigstens einen Titel, den man vorlegen kann, wenn die Mutter doch mal wieder Geld verdient, tatsächlich aussichtslos sind.
Für Eure Hilfe vielen Dank im voraus sagt
Claudia
Ich schreibe hier nicht für mich sondern für meine Nichte (21) und hoffe, dass jemand von Euch ihr weiterhelfen kann.
Es geht um folgendes: Die Eltern meiner Nichte wurden letztes Jahr geschieden. Meine Nichte lebte bei ihrem Vater, der für Ihren Unterhalt aufkam. Die Mutter zahlte nichts. Da meine Nichte damals bereits volljährig war, hätte sie ihren Unterhaltsanspruch der Mutter gegenüber selbst geltend machen müssen. Das wollte meine Nichte aber erst machen, wenn sie ihr Studium aufnimmt. Solange sie noch in der Schule war, reichte ihr das, was sie von ihrem Vater bekam. Das Studium ist aber in einer entfernten Stadt, sodass meine Nichte eine Wohnung am Studienort braucht. Die Miete für diese Wohnung bezahlt ihr Vater, das Kindergeld steht ihr auch zur Verfügung.
Nun war sie endlich bei einem Anwalt wegen ihres Anspruches gegen die Mutter. Der Anwalt hat leider ihre Aussicht, Unterhalt zu bekommen, als gering eingestuft. Die Mutter war nach der Trennung ganztags berufstätig. Nachdem die Mutter einen neuen Partner kennen gelernt hatte und zu diesem zog, gab sie ihre Stelle auf und machte sich in einer winzig kleinen Stadt mit einem Quelleshop selbständig. Der Laden würde aber nicht gut laufen, sodass sie praktisch kein Einkommen hätte, da sie auch noch die Einrichtung, etc. abbezahlen muss. Als feste Einnahme hat sie eine Unfallrente von ca. 600 Euro. Wir wissen, dass sie über einen Bausparvertrag verfügt, der zuteilungsreif ist, das Guthaben aber noch nicht ausgezahlt ist.
Nun meine Fragen:
Kann man die Mutter zwingen, eine normale Berufstätigkeit aufzunehmen, wenn der Laden nichts abwirft? Ich meine mal gelesen zu haben, dass eine Frau, die nur einen 325 Euro-Job hatte und von diesem Geld keinen Unterhalt bezahlen konnte, von einem Richter dazu verurteilt wurde mehr zu arbeiten, da Zahlung von Kindesunterhalt vor dem Privatvergnügen steht.
Die Mutter lebt ja mit ihrem neuen Partner zusammen und führt ihm den Haushalt. Ergibt sich daraus nicht auch eine Art Einkommen?
Wenn jemand was dazu sagen könnte, wären wir sehr dankbar. Es steht halt infrage, ob es sich lohnt, einen anderen Anwalt einzuschalten. Der kostet ja wieder Geld, das man sich sparen könnte, wenn die Wahrscheinlichkeit, Unterhalt zu bekommen oder wenigstens einen Titel, den man vorlegen kann, wenn die Mutter doch mal wieder Geld verdient, tatsächlich aussichtslos sind.
Für Eure Hilfe vielen Dank im voraus sagt
Claudia