Frage -  Unterhalt für volljährige Töchter

wuselchen48

Neues Mitglied
Schönen guten Tag. Ich bin im Moment ziemlich verunsichert und würde mich freuen, wenn ich einen Rat von Euch/Ihnen bekommen könnte.
Situation: Ich bin geschieden und seit 2004 wieder verheiratet. Aus erster Ehe habe ich zwei Töchter. Die ältere ist 24, hat Abitur, eine abgeschlossene Ausbildung als Staudengärtnerin und ein Jahr Berufserfahren. Jetzt arbeitslos, möchte ab Herbst studieren (Lehreren für Deutsch und Religion). BIN ICH UNTERHALTSPFLICHTIG?
Die z weite Tochter ist 21, verheiratet mit einem griechischen jungen Mann, hat zwei Töchter, Schulabschluss und abgebrochene Ausbildung (weil das erste Baby kam). Lebt zur Zeit in Griechenland. Sie möchte jetzt unbedingt wieder nach Deutschland. Ob der Ehemann mitkommt ist noch nicht sicher. Wenn sie allein hierbleibt mit den Kindern - bin ich unterhaltspflichtig wenn der Mann sie nicht unterstützen kann?
Ich hoffe die Fragen sind nicht zu wirr... :hilfe:
 

Sala

Schokoholik
Hm, soweit ich weiß bist du nicht mehr unterhaltspflichtig, sobald das Kind eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Also wäre das Studium deiner älteren Tochter ja ein zweiter Bildungsweg, den sie selbst finanzieren muss.
bei deiner zweiten Tochter weiß ich nicht genau, da sie keine abgeschlossene Ausbildung hat und noch keine 25 Jahre alt ist. Die Frage die sich mir da stellt ist in wie weit der Ehemann Unterhaltspflichtig ist (auch der ehefrau gegenüber).
Verlass dich aber nicht auf diese Angaben, ich weiß nicht ob mein Wissensstand aktuell ist!
 

wuselchen48

Neues Mitglied
Hallo liebe Sala,
guten Morgen und recht vielen Dank für die schnelle Antwort. Das bestätigt eigentlich was ich mir so "zusammengelesen" habe. Ältere Tochter muss Studium selbst finanzieren bzw. durch BAföG. Jüngere Tochter muss vom Ehemann Unterhalt bekommen. Na, dann warten wir mal ab ob er denn zahlt...... Griechenland ist weit weg.....
Also Danke nochmals und einen schönen Tag.
Liebe Grüße
wuselchen
 

Meggy

Mitglied
Nach meinem Wissensstand bist du auch für deine zweite Tochter nicht mehr unterhaltspflichtig.
1. Sie hat ihre Berufsausbildung abgebrochen, dafür darf man Unterhalt schonmal kürzen.
2. Sie war/ist verheiratet und damit bei dir raus. Egal, ob ihr Ehemann zahlen würde oder nicht.

Die Grenze mit 25 gibt es, wenn Kinder noch nie ein eigenes Einkommen hatten und sich dann auf eigene Füße stellen wollen.
Absolute Sicherheit kannst du dir aber besser bei einem Beratungsgespräch mit einem Anwalt holen. Das ist nicht teuerund wesentlich sicherer.

LG
Meggy :bye:
 
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