brauche Rat -  unterhalt nach 3 jahren???

charmed0815

Neues Mitglied
hallo
ich bin neu hier. wollte nur mal fragen wie es aussieht, wenn meine ex auch nach den 3 jahren nicht arbeiten geht?? muss ich dann auch noch für sie zahlen?? ich weiss fürs kind muss ich max. bis 27 zahlen!
aber meine frage bezieht sich nur auf den unterhalt der frau!!!
vielleicht sagt sie nach 3 jahren dann, "hmm ne den job nicht und den nicht. ich will für mein kind dasein?!" was mache ich dann????

gruss charmed
 
D

Dragonlady

Guest
Musst du nicht in jedem Fall. Nach 3 Jahren ist schluss mit Unterhaltszahlungen für die Mutter. In Sonderfällen wird auf 6 Jahre erhöht. Aber da musst du wohl beim Jugendamt nachfragen bzw. bei einem Anwalt welche Fälle das sind.

LG
 

charmed0815

Neues Mitglied
das ist lieb von dir, dass du antwortest!!!
na ich werde mal meinen anwalt fragen, der hat ja auch damit jeden tag zu tun... hoffe nicht das ich länger zahlen darf!!

danke
charmed
 
R

ruschdie

Guest
das mit den 3 Jahren gilt aber nur bei Nichtverheirateten. Bei Eheleuten sieht das ganze schon wieder anders aus. Ich meine das dann die Frau nicht vor 12 Jahren arbeiten muß. Aber da wird sich Dein Anwalt besser auskennen
 
S

sunny25

Guest
also soweit mein kenntnisstand musst du solange zahlen wie deine (ex) frau nicht arbeitet oder festangestellt arbeitet.....für die kinder solange die noch nicht 18 sind, danach musst du reintheoretisch nix mehr zahlen, aber genau kann dir das der anwalt sagen.....UND du musst auch nicht alles von deinem gehalt abdrücken sondern nur einen gewissen teil.....bei 1500 euro als beisp. musst (evtl.) du nur max. 750 euro abgeben, wenn überhaupt, es muss ja gewährleistet sein das du auch genug zum leben hast....(weiss ich von meinem anwalt)...

LG
sunny
 

charmed0815

Neues Mitglied
@ sunny25

also die hälfte muss man ca. abdrücken???????!!!!!!!! puhh das ist heftig, dann komm ich ja gar nicht mehr klar im leben!!
ich bin übringes nicht verheiratet, gott sein dank nicht!!!
sorgen mach ich mir nur ums kind!!! denn die familie lässt mich gar nicht an den kleinen ran. ich weiss ich habe nen recht. aber echt schade, das man(n) es erst einklagen muss!!! :-(((

wer kann eigentlich von euch im forum genau ausrechnen, welchen unterhalt die frau bekommt?? gibt es da berechnungen, formeln oder sonstiges zum selber nachrechnen??

gruss charmed
 

relaxer

Neues Mitglied
Hallo Charmed,

genau ausrechnen ist schwierig. Aber folgendes: Wenn ihr nicht verheiratet wart musst Du nur 3 Jahre zahlen, es sei denn, das Kind ist behindert und die Mutter kann wegen der fortlaufenden Betreuung keine Arbeit zugemutet werden.

Grundsätzlich hast Du einen Eigenbehalt von 1000 Euro, der Dir in jedem Fall bleibt. Im Normalfall sagt man, 3/7 des Nettoeinkommens, aber wie das Netto berechnet wird ist strittig. Maximale obergrenze aber ist das vorherige Einkommen der Mutter, mehr musst Du nicht zahlen. Ausserdem darf die Mutter nicht besser gestellt werden als Du.

Im allgemeinen gelten be der Berechnung die selben Regeln wie für Verheiratete, die sich scheiden lassen, also sind z.Bsp. Darlehen, die vor der Beziehung/Trennung bereits bestanden, abzugsfähig.Geldwerte Vorteile des Arbeitgebers jedoch werden hinzu gezählt und da beginnt meist das Problem, wie die bewertet werden. Schau doch mal bei www.123recht.de rein, da gibt es oft sehr sachkundige Hilfe.

Liebe Grüße

r.
 

charmed0815

Neues Mitglied
@ relaxer

danke für deine antwort.
sie war vorher studentin mit einem kleinen einkommen von ca 600€ im monat. so ein teilstudium halt...
welches netteeinkommen meinst du denn? was ich im monat netto rauskriege oder auf komplette jahr gesehen??
3/7 ist ganz schön viel, wie sollen betroffene männer nur klarkommen?? das geht doch gar nicht...
und wann darf die mutter meines kindes immer unterhaltsberechnungen von mir erwarten?? jedes jahr? oder alle 2-3 jahre??
ich bin echt überfordert, da ich gar nicht wusste, dass ich ein kind bekomme!! alles von jetzt auf gleich. ungerecht ohne ende... und jetzt muss ich bluten und darf zudem auch mein kind NICHT sehen!!!!

gruss
 
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