brauche Rat -  Unterhalt nach Adoption

papaholli

Neues Mitglied
Hallo Leute,
ich bin noch ein bischen neu hier und brauche Eure Hilfe.
Ich bin geschieden und habe von meiner EX erfahren, dass Sie wieder heiraten will.
Was ist wenn jetzt der "Neue" meine Kinder adoptieren wollte. Müsste ich dann noch Unterhalt zahlen ?

Vielleicht hört sich diese Frage sehr materialistisch an, aber ich stell sie trotzdem mal...

Danke Euer Holger
 

steffi74

Namhaftes Mitglied
Hallo,
wenn der "Neue" deine Kinder adoptiert,bist du nicht mehr für den Unterhalt zuständig.Den Fall haben wir in unserer Familie auch.
Du als leiblicher Vater mußt aber der Adoption zustimmen sonst würde das gar nicht gehen.
Hast du denn Kontakt zu deinen Kindern oder warum meinst du er würde sie vielleicht adoptieren???

Schönen Gruß,Steffi :winken:
 

papaholli

Neues Mitglied
Danke für die schnelle Antwort,

ich könnte mir vorstellen, wenn sie wollen, dass die Kinder seinen Namen bekommen könne, könnten sie auf die Idee kommen...

Naja mal schauen...


Tschüss Holger :anbet
 
M

Mafa

Guest
Original von papaholli Vielleicht hört sich diese Frage sehr materialistisch an, aber ich stell sie trotzdem mal...

Danke Euer Holger


Stimmt, welcher vernünftige Vater würde so handeln... das Kind wird sicherlich ewig dankbar sein.


Die Stiefkindadoption gibt es seit langem. Sie nimmt sogar unter allen Adoptionen den größten Raum ein. Aber die Regeln der Adoption haben in den letzten Jahren wichtige Änderungen erfahren.

Das Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1997 (BGBl I 2942) erkennt dem Vater ein Einwilligungsrecht zu, unabhängig davon, ob es sich um ein eheliches oder nichteheliches Kind handelt. Besonders hervorzuheben ist, dass seit Inkrafttreten dieses Reformgesetzes am 1. Juli 1998 der nichteheliche Vater nicht nur bei jeder Adoption seines Kindes, also auch bei einer Stiefkindadoption, einwilligen muss, sondern dass er im laufenden Adoptionsverfahren einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts auf sich selbst stellen kann (§ 1747 Abs. 3 Nr. 3 BGB). Mit dieser Neuregelung ist eine Entwicklung fortgesetzt worden, die noch nicht zum Abschluss gekommen ist: Gemeint ist die Stärkung der Stellung des biologischen Vaters. Konkret bedeutet dies bei der Stiefkindadoption, dass diese heute höhere Hürden zu überwinden hat, wenn die verheiratete oder wieder verheiratete Mutter mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet war. Denn diesem ist nun das Recht eingeräumt, dem Adoptionsbegehren der Mutter mit einem eigenen Sorgerechtsübertragungsantrag entgegenzutreten.

Siehe auch:

http://www.lja.brandenburg.de/media/2411/adoption.pdf

Manfred
 

Leon910

*Jungsmama*
Ich kenn mich zwar nicht gut aus mit dem Thema, aber wir hatten einen ähnlichen Fall im Familienkreis...Der Mann meiner Cousine war schonmal verheiratet, und hat aus dieser Beziehung eine Tochter...Als seine Ex wieder geheiratet hat, hat er zugestimmt, daß der neue Mann die Kleine adoptiert...seitdem hat er aber im Prinzip seine "Rechte" als leiblicher Vater abgetreten, denn die Mutter verbietet jeglichen Kontakt, von wegen neue Vaterfigur, andere Familie, eigenes Leben etc...Der Ärmste macht sich heute noch Vorwürfe, daß er damals zugestimmt hat, vor allem weil er seiner Tochter nie erklären konnte, daß er sie doch trotzdem lieb hat, und für sie da ist!!!Die Mutter hat der Kleinen gesagt, daß der Papa sie jetzt sozusagen "hergibt" an den neuen Papa...sicherlich hat die Mutter ihren Teil dazu beigetragen, daß es so gekommen ist, aber man kann es doch nie wissen!!!Ich wäre echt vorsichtig, bevor ich was unterschreibe, und würde auch erst mit allen Parteien alles abklären!!Auch das Kind sollte immer noch wissen, wer der richtige Papa ist...aber meistens geht es ja auch nur um den Namen...ich fand es auch immer doof, daß ich jedem erklären musste, warum meine Mutter einen anderen Nachnamen hatte als ich...Trotzdem: überlege gut!
Ich drücke Dir auf jeden Fall die Daumen!!! :druecker
 
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