Unterhalt Teil 2

Nobsche

Neues Mitglied
Unterhaltsforderungen Teil 2

....so, nachdem jetzt der Stein ihrerseits ins Rollen kam...ein weiterer Highlight.
Meine Ex hat den x-ten Urlaub mit ihrem neuen Lebensgefährten jetzt beendet.
Ihre Kids haben heute eine SMS erhalten, wo sie ihren für Juni datierten Hochzeitstermin auf einen unbestimmten Zeitpunkt verschoben hat.

wie geil ist denn das?
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Ex hat den x-ten Urlaub mit ihrem neuen Lebensgefährten jetzt beendet.
:wiejetzt:

Urlaub = Urlaub
oder
Lebensgefährte = Urlaub (und daraus folgenden x-ten Abbruch)?

Na - kippste um, wenn sie jetzt plötzlich um 2 Uhr morgens auf deiner Matte steht?

:crying :hilfe: :tml ?( :rofl
 

Sanny

*extrem* (GL N8Bar)
ich würd mich da ja mal beim jugendamt beraten lassen....kindesunterhalt steht doch vor ehegattenunterhalt, so weit ich weiß....????

ich denke , das kann man bestimmt gegenrechnen...d.h. du musst bestimmt weniger zahlen damit dein sohn seinen unterhalt hat ....

frag mal beim jugendamt nach, die kennen sich damit aus :zwinker:
 

Nobsche

Neues Mitglied
Original von Gerhard S.
Ex hat den x-ten Urlaub mit ihrem neuen Lebensgefährten jetzt beendet.
:wiejetzt:

Urlaub = Urlaub
oder
Lebensgefährte = Urlaub (und daraus folgenden x-ten Abbruch)?

Na - kippste um, wenn sie jetzt plötzlich um 2 Uhr morgens auf deiner Matte steht?

:crying :hilfe: :tml ?( :rofl

Hallo Gerhard..
okay...war vielleicht nicht ganz so verständlich...
Meine geschiedene Ehefrau lebt seit September/Oktober 2008 mit ihrem Lebensgefährten zusammen (sie nennt ihn auch so).In dieser Zeit ist sie jetzt x mal mit ihm im Urlaub gewesen...na und der nächste ist im Juni gebucht.
ob ich umkippe, wenn sie vor der Türstehen würde?
Neee....sicherlich nicht.
Es ist nur sehr merkwürdig, dass sie aus heiterm Himmel plötzlich doch wieder Unterhalt haben möchte...na ja und den Ehetermin plötzlich auf unbestimmte Zeit verschoben hat...riecht ein wenig nach Geld ziehen wollen....
warum heiraten, wenn es doch einen Lebenssponsor gibt.
 

Nobsche

Neues Mitglied
Original von Sanny
ich würd mich da ja mal beim jugendamt beraten lassen....kindesunterhalt steht doch vor ehegattenunterhalt, so weit ich weiß....????

ich denke , das kann man bestimmt gegenrechnen...d.h. du musst bestimmt weniger zahlen damit dein sohn seinen unterhalt hat ....

frag mal beim jugendamt nach, die kennen sich damit aus :zwinker:

Hi Sanny,
sicherlich wird man da gegenrechnen...aber mal ne Frage: Warum überhaupt zahlen?sie hat einen festen Lebensgefährten...beide wohnen zusammen...es gab einen HEiratstermin...jetzt, nachdem sie mitbekommen hat, dass sich meine Finanzsituation geändert hat (ich mache für 2 Jahre Wechselschicht), wird die Unterhaltsklage neu aufgerollt und ein Heiratstermin gecancelt?
böse der, der da was schlechtes denkt?
na ja...
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Soweit ich weiss, hat sie nur Anspruch auf Unterhalt für sich, wenn mindestens 1 Kind bis 3 Jahre alt ist. Eventuell könnte sie "gezwungen" werden, Geldverdienen zu gehen.

Haben deine Ex und ihr Lebensgefährte 3 Jahre lang 1 gemeinsame Wohnadresse, so geht das Gesetz spätestens dann von "eheähnlich" aus.
Selbst wenn die beiden Turteltäubchen diesen eheähnlichen Eindruck verschleiern wollen würden - z.B. kein gemeinsames Konto, 2 Einzelbetten, 2 Kühlschränke, usw. - aus dieser Nummer dürften sie nur mehr ganz schwer herauskommen. Denn da ist ja mindestens 1 minderjähriges Kind zum Haushalt.

mfg
 

Nobsche

Neues Mitglied
Original von Gerhard S.
Soweit ich weiss, hat sie nur Anspruch auf Unterhalt für sich, wenn mindestens 1 Kind bis 3 Jahre alt ist. Eventuell könnte sie "gezwungen" werden, Geldverdienen zu gehen.

Haben deine Ex und ihr Lebensgefährte 3 Jahre lang 1 gemeinsame Wohnadresse, so geht das Gesetz spätestens dann von "eheähnlich" aus.
Selbst wenn die beiden Turteltäubchen diesen eheähnlichen Eindruck verschleiern wollen würden - z.B. kein gemeinsames Konto, 2 Einzelbetten, 2 Kühlschränke, usw. - aus dieser Nummer dürften sie nur mehr ganz schwer herauskommen. Denn da ist ja mindestens 1 minderjähriges Kind zum Haushalt.

mfg
 
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