Hilfe! -  unterhalt und arbeitslosigkeit

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hade

Guest
kann mir jemand verbindlich auskunft zu dem thema unterhaltszahlung geben?
ich bin seit 5 monaten arbeitslos, erhalte 1024 € monatlich; meine beiden kinder (18 jahre) leben bei meiner exfrau, machen schule und ausbildung. meine ex ist wieder verheiratet, beide verdienen gut, haben wohneigentum (ich nicht)... wie ist hier die rechtslage?? bin für jede weiterführende info dankbar. hade
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
also verbindliche auskunft wirst du hier sicherlich nicht bekommen!

allerdings musst du - soweit mir bekannt - selbst bei arbeitslosigkeit für deine kinder unterhalt zahlen.

genauere infos hierzu kann dir allerdings nur ein anwalt geben...

die infos hier stammen von laien und sind somit immer unverbindlich und meistens selbst nur irgendwo rausgelesen oder stammen von eigenen erfahrungen

mfg

susi
 
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Franzzz

Guest
Von deinem Arbeitslosengeld verbleiben dir ca. 750 € den Rest kriegen die Kinder.
Wenn du Mehrkosten hast musst du diese begründen und es wird geprüft ob das rechtens ist.
Bsp. : Vor 6 Monaten noch in Arbeit und neues Auto gekauft. Jetzt arbeitslos aber Raten für Auto am Hacken. Daraus folgt: Auto verkaufen und weiter Unterhalt zahlen. So einfach ist das.
Zahle egal was kommt oder ob du in einem Wohnklo lebst hauptsache du zahlst. Jetzt hats wohl jeder kapiert.
Es gibt keine Ausnahme. Nur wenn der neue die Kinder adoptiert haste Ruhe.
 
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Mauzi1970

Guest
Ab 18 sind beide Elternteile unterhaltspflichtig

Hallo,
bei Kindern unter 18 ist es ja so, dass der nicht betreueunde Elternteil den Barunterhalt (Geldleistungen) und der Betreuende Elternteil Betreuungsleistung erbringt. Ab dem 18. Geburtstag entfällt aber die Betreuungsleistung, weil der Jugendliche nun für sich allein verantwortlich ist und praktisch keine Betreuung mehr benötigt. Das heißt, beide Elternteile müssen zu jeweils 50 % den Barunterhalt für das nun volljährige Kind erbringen. Der Unterhalt kann dann von dir auch direkt auf das Konto den Kindes überwiesen werden. Hat das Kind aufgrund einer Ausbildung beispielsweise Lehrlingsgeld, bzw. Ausbildungsvergütung, kann dieses bis auf ein Taschengeld (Betrag weiß ich nicht genau, liegt so um die 100,-- Euro) gegen den Unterhalt beider Eltern gegengerechnet werden. Außerhalb gilt bei volljährigen nicht mehr die Klausel, dass alle möglichen Anstrengungen unternommen werden müssen, um Unterhalt aufzubringen.
Ich hoffe, ich habe etwas weitergeholfen
Mausi
 
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