brauche Rat -  Unterhalt zurück zahlung

J

JennyZw

Guest
Hallo,
Ich mache mir verdamt viele Sorgen um meine Mum. Sie ist nun schon seit fast 5 Jahren in der Scheidung mitten drin. Ich hab noch 2 Geschwisster und die sie hat das Aufentaltsbestimmungsrecht. Deswegen bekommt bzw. bekam sie auch siet fast 5 jahren jeden monat Unterhalt. Bei meinen leibichen Vater waren wir in diesen Jahren noch NIE. Denn wir haben angst vor ihm und hassen (sorry sehr hart ausgedrückt ist aber so) ihn. Trotz dem bekamm er die hälfte vom Unterhaltsgeld weil sie Gemeinsahmens sorgerecht haben (meine Mum käpft immer noch für alleiniges was das Gericht ihr aber nicht gibt). Nun hatte sie vor ca. 1 Monat einen Gerichtstermin in dem es um die Aufteilung des Geldes während der Ehe ging. Heraus gekommen ist bis jetzt das meine Mum Ab diesen Monat jeden Monat 115 € nach zahlen soll. Weil sie in diesen 5 jahren eigentlich Arbeiten hätten müsse. Doch das dürfte sie doch nicht weil sie Einen Vertrag bei meinem leiblichen Vater unterschrieben aht das sie wenn sie arbeitet dieses geld vom unterhalt wieder abgezogen bekommen hätte.
Ist das Gericht den so schwachsinnig?
Wir haben dieses geld nicht. Und ich hatte gehoft durchs Internet vielicht ein paar informationen zu bekommen was man da machen könnte.
?(
 
K

kirena

Guest
Uff, ich bin leider kein Jurist.

Es gibt in jederen groesseren Staedten aber auch juristische Beratung fuer sehr wenig Geld oder kostenlos, fuer Leute, die das nicht bezahlen koennen.

Schaut euch doch mal nach so jemandem um: Branchenbuch, rumfragen, Sozialamt (bin nicht sicher, ob das zustaendig ist - aber die koennen euch auf jeden Fall sagen, wer zustaendig ist).

Mehr kann ich leider auch nicht sagen :(

Liebe Gruesse, Kirena :troest
 

Schnuffi011

Namhaftes Mitglied
Hallo Jenny

wie alt sind denn deine Geschwister??

Wer hat den Unterhalt gezahlt das Amt oder euer Vater?? Wenn deine Mutter nur das Geld hat das euch laut Sozialhilfesatz zusteht,dann brauch sie nichts zu zahlen.

Selbst bei einem Rechtsanwalt den man bei einer Scheidung hat, müsste sie nachfragen können.
 
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