brauche Rat -  Unterhalt???

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Nicole24

Guest
Hallo zusammen.

Ich bzw. mein Schwager hat Probleme mit seiner Ex-FRau wegen Unterhalt.Vielleicht weiss einer von euch weiter.

Folgendes Problem.
Mein Schwager seine Ex-Frau hat ihn verklagt, auf höhere Unterhaltszahlung.
Nun gibt es aber ein Problem, mein Schwager hat sich vor 1 jahr mit seiner neuen Lebensgefährtin und deren Kinder ein Haus gekauft. Er ist im Moment arbeitslos ( er bemüht sich wirklich um Arbeit) trotzdem soll er den vollen Unterhalt von knapp 300 € an seine Tochter zahlen,bis jetzt hat das Jugendamt mit Unterstützt aber seine Tochter hat das 12 Lebensjahr erreicht und somit fällt das auch weg.
Aber er kann den vollen Unterhalt nicht aufbringen,da er auch andere Verpflichtungen hat.

Nun soll dies vor Gericht gehen und da wurde im gesagt.
1. Als Arbeitsloser hat man keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
2. ihm wird ein Einkommen angerechnet was zwischen dem letzten Verdienst und dem Arbeitslosengeld liegt.
3. Er darf nicht die hälfte des Kindergeldes abziehen.
ist das so richtig?

Denn ich kann das nicht glauben das wenn man selbst Verpflichtungen hat und nicht genug "geld" hat trotzdem den vollen Unterhalt zahlen zu müssen.


Vielleicht weiss einer bisschen mehr darüber, wäre dankbar um jeden Rat.

Gruß Nicole

P.S. Und mal ehrlich ich bin selbst Mutter, und ich frag mich ehrlich wozu ein 12 jährigen Kind so viel Unterhalt (ca.450 € UH+KG) braucht, das haben manche Auszubildende nicht mal im Monat.
 
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Idgie

Guest
Original von Nicole24
P.S. Und mal ehrlich ich bin selbst Mutter, und ich frag mich ehrlich wozu ein 12 jährigen Kind so viel Unterhalt (ca.450 € UH+KG) braucht, das haben manche Auszubildende nicht mal im Monat.

Als selber Unterhalt bekommende Mutter sehe ich das etwas anders. Ein Teil des Unterhalts geht für die Miete drauf, der Ehegattenunterhalt reicht bei 3 Kindern dafür nicht aus.
Wenn ich überlege, wieviel Geld alleine für Schuhe, Winterjacke, Sportsachen, Schulsachen, Eigenanteil an Schulbüchern, Klassenfahrten etc. draufgeht, finde ich den Unterhalt gerechtfertigt. Außerdem solltest du bedenken, daß sich der Unterhalt nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen berechnet. Und - den Kindern soll der gewohnte Lebensstandard weitgehend erhalten bleiben, dass das nicht geht, brauche ich ja wohl nicht zu betonen.




Also, nach meinem Laienwissen sind die Aussagen des Gerichtes richtig.

Idgie
 
N

Nicole24

Guest
Außerdem solltest du bedenken, daß sich der Unterhalt nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen berechnet. Und - den Kindern soll der gewohnte Lebensstandard weitgehend erhalten bleiben, dass das nicht geht, brauche ich ja wohl nicht zu betonen.

Idgie

Deine Aussage gut und schön, aber wenn die Mutter 3000 € Netto! verdient und der Vater nicht mal 1000 € hat, frag ich mich wo da der sinn der Gerechtigkeit bleibt..
 

zuckersternchen

Namhaftes Mitglied
ich sehe das genauso wie idgie! das geld reicht meistens nicht aus, was man bekommt. bei mir ist es genauso. ich bekomme 230 euro. davon muss ích aber nicht nur die schulsachen, die klamotten usw bezahlen. es kommt hinzu das mein sohn ne therapie wegen diskalkulie machne muss (199 euro) und auch seine zähne müssen gemacht werden (~500 euro). außerdem wenn man als alleinstehende mutter zum beispiel wohngeld beantragt, dann wird der kindesunterhalt mit angerechnet. also muss das kind auch noch die miete mit bezahlen.

und der mann hat natürlich noch andere verpflichtungen (zum beispiel ne neue familie) aber zuerst kommen immer die kinder aus erster ehe und dann erst die neue familie.
 

zuckersternchen

Namhaftes Mitglied
der lohn oder das gehalt der mutter hat nichts mit dem kindesunterhalt zu tun. es gibt das festgesetzte zahlen. demzugrunde liegt die "düsseldorfer tabelle" anhand dieser wird das berechnet.
 
N

Nicole24

Guest
Düsseldorfer Tab. ?? dachte das richtet sich nach der Berliner... dann müsste er ja noch mehr zahlen als was er jetzt schon machen muss..
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hallo.

es zählt immer die tabelle die in der gegend in dem das kind lebt vom gericht angewandt wird. in berlin gilt eine andere als in bayern z.b.
mit der prozesskostenhilfe, weiß ich nicht, ob das hinhaut. eigentlich ist die doch für leute da, die sich keinen anwalt leisten können.
der kindesunterhalt ist IMMER zu zahlen! auch im fall einer arbeitslosigkeit! dabei wird wiederum berücksichtigt, welche kinder zuerst da waren. also in diesem fall die tochter denke ich mal. d.h. sie hat weiterhin vollen anspruch auf den unterhalt! wie dann dein schwager den rest bezahlt, ist leider den gerichten egal. sind denn die 300 euro schon das mindeste der berliner tabelle??? und warum sollte er das kindergeld nicht mehr anrechnen dürfen???
leider siehts für deinen schwager nicht besonders gut aus. so ist das gesetzt nun mal.
wenn allerdings seine ex-frau soviel verdient, dann würd ich mir einen guten anwalt suchen... uns wurde nämlich gesagt, wenn die mutter 'ausreichend' (definitionssache natürlich) verdient, dann kann man den kindesunterhalt unter umständen kürzen bzw. bei einer zahlungsunfähigkeit des vaters streichen. ich würd mich auf jeden fall bei einem guten anwalt beraten lassen. das steht schließlich jedem zu. um nichts zu zahlen, braucht dein schwager lediglich einen beratungsschein vom örtlichen amtsgericht...

lg
susi


das ist mal wieder ein thread zum unterhalt????
 
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