Frage -  Unterhalt

DennisK

Neues Mitglied
Ich habe mal eine Frage zum unterhalt!
Ein Freunsd hat sich vor langer zeit von meiner ex freundin getrennt underfahren das sie schwanger ist !
als das kind auf der welt gekommen ist hat der neue partner von ihr das kind als sein kind anerkannt obwohl er wuste das er nicht der vater ist ! Er hat auch die vaterschaftsanerkennung unterschrieben . es wurde jetzt durch ein gutachten festgestellt das mein Kumpel der vater des kindes ist !jetzt ist die frage kann seine ex von ihm unterhalt verlangen für das kiond obwohl der neue partner die vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat ???
LG dennis kusche
 

knöllchen

träumerin***
Soweit ich weiss zahlt der, der die Vaterschaft anerkannt hat.
Man(n) hat die Möglichkeit, die Vaterschaft bis 2 Jahre nach der Anerkennung wieder anzufechten, zum Beispiel, wenn im Laufe der Zeit berechtigte Zweifel an der Vaterschaft aufkomnmen.
Problem hierbei wird aber wohl werden, dass er wusste, dass das nicht sein Kind ist und trotzdem unterschrieben hat. Dabei gilt dann wohl diese 2 Jahresfrist nicht, das ist dann eher gleich zu stellen wie bei einer Adoption. Er wurde belehrt, was es für Folgen hat usw usf und hat es freiwillig unterschrieben. Ich denke da kann jetzt nur noch ein Anwalt weiter helfen.
 
Oben