brauche Rat -  Unterhalt

stima

Neues Mitglied
Hallo Leute,
seit unserer Trennung weigert sich meine Frau energisch unterhalt für unsere gemeinsame Tochter zu bezahlen, die bei mir lebt.
Angeblich verdient sie so wenig, das ihr ganzes Geld für Miete und das Auto verbraucht wird. Nach unsere entgültigen Scheidung vor drei Wochen habe ich erneut versucht Unterhalt zu bekommen. Dieser wurde abgelehnt da sie jetzt bei Ihrem zukünftigen Mann lebt und nur noch einen Tag in der Woche zum arbeiten geht. Finanzielle unterstützung bekommt sie angeblich von ihrem zukünftigen Mann.
Das kann es doch nicht sein sich so von seinen verpflichtungen dem eigenen Kind gegenüber zu entziehen.
 
M

melaniem

Guest
Hallo Stima!

Aus Deinem Beitrag geht leider nicht hervor wie alt Deine/Eure Tochter ist. Falls sie noch keine 12 Jahre ist, wende Dich an das zuständige Jugendamt und beantrage Unterhaltsvorschuß, das Geld holen die sich von Deiner Ex wieder. Erkundige Dich über die Möglichkeit einer Beistandschaft des Jugendamtes und/oder ob Du die Zahlungen über das JA laufen lassen kannst, bei einem Zahlungsverzug schalten sie sich ein und regeln das dann.

Vielleicht kannst Du damit ja was anfangen.

Grüßle melaniem
 

schnupe

Aktives Mitglied
Frage:
Wurde bei der Scheidung das Thema KU denn nicht angesprochen?
Wichtig wäre auch zu wissen, ob Euer Kind schon volljährig ist oder nicht.
Generell gilt:
Deune Frau ist dem Kind gegegenüber genauso Unterhaltspflichtig wie Väter ihren Kindern gegenüber.
Bedeutet:
Sie ist gesteigert erwerbspflichtig, um zumindest den Mindestbetrag nach DDT leisten zu können.
Solange sie alleine lebt, hat sie einen Selbstbehalt von 840€, lebt sie mit jemandem zusammen, kann dieser auf 730€ gekürzt werden.
Einfach so sagen, ich werde von neuem Partner finanziert, und arbeite deshalb nicht voll, geht nicht.
Sie muß zahlen, und arbeiten.
Aber wo kein Kläger, da kein Richter ;-)
Also, wenn das Kind unter 12 ist, beantrage UVG beim Ja......dann kümmern die sich schon darum, das Geld zurückzubekommen.
Du darfst rechtlich nicht mal auf KU verzichten!
Bekommt Deine Ex denn EU von Dir?
 

Erika38

Aktives Mitglied
Wenn Deine Frau freiwillig weniger arbeitet weil sie nun mit ihren Partner zusammen lebt,ist auch der Partner verpflichtet den KU zu zahlen!Ich würde zum JA gehen,sollte Deine Tochter älter als 12 sein kannst Du dort Beistandsschaft beantragen.Das JA kümmert sich auch evtl. darum den KU festzuschreiben und gerichtlich geltend zu machen .Ist bei mir grad so.
 

schnupe

Aktives Mitglied
Ist nicht ganz richtig so, Erika. Der Partner des Unterhaltspflichtigen muß niemals für die Kinder aufkommen....hm....wo kämen wir denn dahin? ?(
Indirekt schon, da dem Unterhaltspflichtigen sein Selbstbehalt bei einer neuen Partnerschaft gekürzt werden kann, da die Mietkosten etc. ja auch geringer werden.Da die Frau in diesem Fall aber nur einen Tag in der Woche arbeitet, denke ich, bekommt sie nicht mal den gekürzten Selbstbehalt(liegt um die 700€).
Anzurechnen wäre ihr eventuell ein fiktives Einkommen von ihrem neuen Freund, für die Haushaltsführung.
Aber dazu muß der neue Partner auch erst mal genug verdienen, und selbst dann, wird Frau schwerlich über die 700€ kommen, und leistungsfähig werden.
Wären beide verheiratet, könnte ihr Selbstbehalt auf null reduziert werden......in dem Falle würde sie wahrscheinlich leistungsfähig.....da sie alles, was sie verdient, so wie auch ein fiktives Einkommen abgeben müßte.
Sprich:
Nicht der neue Partner zahlt.....(jedenfalls nicht direkt)....trotzdem kann sie sich nicht ihrer Verantwortung entziehen.
Der Gang zum JA wäre in diesem Fall der richtige.....die kümmern sich dann schon drum.
 
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