Moin_Heiland
Neues Mitglied
Hallo,
meine Frage bezieht sich auf das Einfordern von Unterhaltsforderungen.
Gegenüber meinem Vater bestehen noch erhebliche Ansprüche.
Allerdings hat er sich in der Vergangenheit meist erfolgreich davor gedrückt.
Ist es richtig, daß solche Ansprüche nicht verjähren? Wenn ja, dann würde es mich
interessieren, wie ich am besten in dieser Sache vorgehen. Meines Wissens
arbeitet er zurzeit auch wieder. Ich war vor Jahren auch bei dem damals zuständigen
Anwalt. Allerdings war bei ihm die entsprechende Akten nicht auffindbar.
Bei der Forderung geht es um einige tausend Euro. Mittlerweile ist er auch wieder verheiratet. Wer kann mir einen Tipp bzw. Rat geben?
meine Frage bezieht sich auf das Einfordern von Unterhaltsforderungen.
Gegenüber meinem Vater bestehen noch erhebliche Ansprüche.
Allerdings hat er sich in der Vergangenheit meist erfolgreich davor gedrückt.
Ist es richtig, daß solche Ansprüche nicht verjähren? Wenn ja, dann würde es mich
interessieren, wie ich am besten in dieser Sache vorgehen. Meines Wissens
arbeitet er zurzeit auch wieder. Ich war vor Jahren auch bei dem damals zuständigen
Anwalt. Allerdings war bei ihm die entsprechende Akten nicht auffindbar.
Bei der Forderung geht es um einige tausend Euro. Mittlerweile ist er auch wieder verheiratet. Wer kann mir einen Tipp bzw. Rat geben?