brauche Rat -  Unterhaltsforderungen

Moin_Heiland

Neues Mitglied
Hallo,

meine Frage bezieht sich auf das Einfordern von Unterhaltsforderungen.
Gegenüber meinem Vater bestehen noch erhebliche Ansprüche.
Allerdings hat er sich in der Vergangenheit meist erfolgreich davor gedrückt.
Ist es richtig, daß solche Ansprüche nicht verjähren? Wenn ja, dann würde es mich
interessieren, wie ich am besten in dieser Sache vorgehen. Meines Wissens
arbeitet er zurzeit auch wieder. Ich war vor Jahren auch bei dem damals zuständigen
Anwalt. Allerdings war bei ihm die entsprechende Akten nicht auffindbar.
Bei der Forderung geht es um einige tausend Euro. Mittlerweile ist er auch wieder verheiratet. Wer kann mir einen Tipp bzw. Rat geben?
 

Roland71

Mitglied
Hi,

soviel ich weiß, verjähren Forderungen nur dann nicht, wenn sie regelmäßig geltend gemacht werden.
Mann muss also versuchen die Forderungen einzutreiben.
Ansonsten verjähren sie nach einer bestimmten Frist.
Bei Rechnungen ist es so, dass man einen Mahnbescheid erwirken muss, um die Verjährung anzuhalten.

Wie das ganz genau bei Unterhalt ist weiß ich aber nicht.

Gruß
Roland
 

stern510

Neues Mitglied
Unterhalsvorschuss

Hallo

Habe leider Post bekommen das ich keinen UVG mehr bekommen, bis jetzt war ich Alleinerziehend und lebte von Hartz 4, jetzt ziehe ich aber mit meinem Freund zusammen, muss schon auf meinen Hartz 4 anspruch verzichten und jetzt auch noch auf UVG. Weiß jemand ob die Arge für den fehlenden UVG der Kids einspringt?

Danke im vorraus
 
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