Carla1962
Mitglied
Hallo,
gibt es eine feste gesetzliche Regelung einer Unterhaltskürzung, wenn das Kind in der Ausbildung ist und eigenes Geld verdient?
Wenn ja, muss der Vater darauf aufmerksam gemacht werden oder liegt es in seinem Ermessen, ob er
1. es weiß
2. er es fordert bzw. beantragt?
Wenn er nicht reagiert, muss das Kind oder ich mit Rückzahlungen an ihn rechnen?
Wer weiß Rat?
Außerdem gibt es seit der Scheidung eine Vereinbarung (ohne Angabe wann sie endet) zwischen ihm und mir bezüglich Kindesunterhalt und Unterhalt für mich. Wird er den Unterhalt an mich immer zahlen müssen?
LG
Carla
gibt es eine feste gesetzliche Regelung einer Unterhaltskürzung, wenn das Kind in der Ausbildung ist und eigenes Geld verdient?
Wenn ja, muss der Vater darauf aufmerksam gemacht werden oder liegt es in seinem Ermessen, ob er
1. es weiß
2. er es fordert bzw. beantragt?
Wenn er nicht reagiert, muss das Kind oder ich mit Rückzahlungen an ihn rechnen?
Wer weiß Rat?
Außerdem gibt es seit der Scheidung eine Vereinbarung (ohne Angabe wann sie endet) zwischen ihm und mir bezüglich Kindesunterhalt und Unterhalt für mich. Wird er den Unterhalt an mich immer zahlen müssen?
LG
Carla