Unterhaltstitel vom Jugendamt nach UVG zurück?

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Igelchen

Guest
Vor einiger Zeit erhielt ich UVG für meine Kinder vom Jugendamt.Dafür mußte ich den Unterhaltstitel dort abgeben.
Nun bin ich in 2.Ehe verheiratet und nicht mehr UVG-berechtigt.Der Kindsvater zahlt leider wieder mal nicht(obwohl er könnte).Ich würde gerne pfänden lassen,das geht aber nicht,da das Jugendamt den Titel nicht wieder rausrückt,da sie noch offene Forderungen gegenüber den Kindsvater haben.
Nun kann ich wegen des fehlenden Titels den KU nicht pfänden lassen,das kann doch nicht sein,oder?Muß das Jugendamt nicht dafür sorgen,daß ich einen neuen Titel erhalte?
Zur Anmerkung: Der Kindsvater ist spielsüchtig und verspielt alles Geld was er hat.Den Kindesunterhalt könnte er locker zahlen von seinem Geld,aber er tut es nicht.Ich möchte ihn nicht abzocken,sondern nur,daß er den damals von uns vereinbarten Betrag an die Kinder zahlt(wir haben uns auf einen betrag unterhalb der Düsseldorfer Tabelle geeinigt,da er damals nicht so viel verdiente,ich hab es bis jetzt nicht erhöhen lassen).
Habe ich das Recht,vom Jugendamt einen neuen Titel zu bekommen oder müssen die den alten Titel rausrücken?
Oder muß ich jetzt zum Anwalt gehn und auf Unterhalt klagen und einen neuen Titel erstellen lassen ?

Liebe Grüße,das Igelchen
(mit den Nerven so langsam runter,weil ich diesen Monat noch nicht mal den Kindergartenbeitrag zahlen konnte wegen des fehlenden Unterhalts-zum Glück wurde mir das gestundet bis ich den Unterhalt habe)
 

Damiana

Aktives Mitglied
Versteh ich das richtig? Der Titel war für Unterhalt für dich? Oder für dich und die Kinder?

Normalerweise kenne ich es nur, dass das Jugendamt auch für den Kindesunterhalt in Vorleistung tritt, wenn der KV nicht zahlt. Ich denke, es macht auch wenig Sinn, wenn du pfändest, wenn sie selbst ihre Forderungen vom KV nicht bezahlt bekommen (Die Stadt ist doch bei so etwas auch nicht zimperlicher!)

Ich würde also eher versuchen, den Kindesunterhalt vom Jugendamt zu bekommen, damit die sich den beim KV zurückholen. Zum anderen hat uns meine Familienrichterin erklärt, dass ich nicht auf Kindesunterhalt verzichten kann bzw. ihn zu kürzen, da das Geld DEN KINDERN zum Lebensunterhalt zu steht und ich nur Ausführende bin. (Mein Ex wollte versuchen, den Unterhalt zu drücken. Ausschlaggebend ist und bleibt nur sein Einkommen und so musste er zumindest den Mindestsatz bezahlen.)
 
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Igelchen

Guest
Versteh ich das richtig? Der Titel war für Unterhalt für dich? Oder für dich und die Kinder?

Antwort: Der Titel beinhaltet nur den Kindesunterhalt(ich habe für mich nie Unterhalt gefordert)

Normalerweise kenne ich es nur, dass das Jugendamt auch für den Kindesunterhalt in Vorleistung tritt, wenn der KV nicht zahlt. Ich denke, es macht auch wenig Sinn, wenn du pfändest, wenn sie selbst ihre Forderungen vom KV nicht bezahlt bekommen (Die Stadt ist doch bei so etwas auch nicht zimperlicher!)

Antwort: KV hat nicht gezahlt,könnte er aber locker.Als ich beim JA angerufen habe,wei ich den Titel brauche,fiel denen auf,daß wohl UVG an mich ausgezahlt wurde,der Fall aber weiter nicht bearbeitet wurde und vom JA aus nie Geld vom KV gefordert wurde!

Ich würde also eher versuchen, den Kindesunterhalt vom Jugendamt zu bekommen, damit die sich den beim KV zurückholen. Zum anderen hat uns meine Familienrichterin erklärt, dass ich nicht auf Kindesunterhalt verzichten kann bzw. ihn zu kürzen, da das Geld DEN KINDERN zum Lebensunterhalt zu steht und ich nur Ausführende bin. (Mein Ex wollte versuchen, den Unterhalt zu drücken. Ausschlaggebend ist und bleibt nur sein Einkommen und so musste er zumindest den Mindestsatz bezahlen.)

Antwort: Ich bekomme kein UVG mehr vom JA,da ich wieder verheiratet bin,deshalb brauch ich den Titel,weil bei meinem Ex auf jeden Fall was zu pfänden ist(was er sonst verspielt).JA fühlt sich für uns nicht mehr zuständig,deshalb muß ich da jetzt alleine durch.

Für Tips bin ich sehr dankbar.

Grüßle das Igelchen

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Damiana

Aktives Mitglied
Dann würde ich vermuten, dass du einen neuen Titel brauchst, da das Jugendamt den alten tatsächlich braucht:

Ich habe mal etwas einklagen lassen. Da musste ich den Original-Titel beim Amtsgericht zur Pfändung einreichen. Denke, dass das JA das nicht anders macht.

Aber vielleicht kennt sich hier jemand noch besser aus!!??
 
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