brauche Rat -  Unterhaltszahlung mit Existenzminimum

Benny84

Neues Mitglied
Hallo,

ich habe zusammen mit meiner Ex ein Kind. Sie hat mich im März für jemand anderen verlassen und zieht im Juli zu ihm in die Schweiz, um bei ihm in der Firma anzufangen. Effektiv wohnt sie schon voll da und ist kaum noch in DE.

Da es mit uns garnicht mehr funktioniert und sie auch anfängt in Mögliche Treffen einzufallen ("Ich habe das Recht bei jedem Treffen dabei zu sein!", "Damals wolltest du ihn nicht sehen und jetzt auf einmal schon?" (Musste noch die Trennung verarbeiten)), bin ich auch nicht mehr unbedingt gewillt sie voll zu unterstützen.
Das Problem ist, dass sie, sobald sie anfängt zu arbeiten, in einem Haushalt mit einem Einkommen von 5k - 6k Euro wohnt. Derzeit bringt ihr Neuer 4k - 5k nach Hause. Ich hingegen wohne in München und muss von 677 Euro leben, wovon derzeit 200 Euro Unterhalt und 200 Euro Miete (wohne bei einem Freund im Wohnzimmer) weggehen. Es bleiben mir also unterm Strich 277 Euro und davon muss ich meinen Monat unterhalten (Fahrkarte, Schulmaterial, Lernmaterial (Bücher, etc.), Kleidung, weggehen, etc.

Es war eigentlich angedacht, dass wir ausmachen, dass ich weniger Unterhalt zahlen muss ab August, aber bei so einer Haltung, ihrem finanziellen Rahmen und dem Gewissen, dass ich den Kleinen nur irgendwas zwischen garnicht und nur sehr sehr selten sehen werde, habe ich keine große Lust Unterhalt zu zahlen.

Nun ist die Frage - auf welcher Grundlage baut das Existenzminimum auf? Außerdem habe ich mal gehört, dass dann das Sozialamt zahlt und dass ich dem Sozialamt, sobald ich wieder normal verdiene - sprich ausgelernt bin - das Geld voll zurückzahlen muss. Wie schaut das da genau aus?

Hoffe auf schnelle und kompetente Hilfe.

Gruß
Benny
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Hi,

also so weit ich das weiß, ist dein Verdienst bis ca. 900€ netto geschützt, wenn du arbeitest, sonst glaube ich ca. 800€. Da mögen mich im Zweifel andere bitte korrigieren.

Das würde heißen das du gar keine Unterhalt zahlen mußt (bei 677€), aber am besten du gehst aufs JA oder Arge und läßt dich beraten und dokumentierst damit auch deinen Willen für dein Kind zu sorgen.

LG,

Tina
 

Benny84

Neues Mitglied
Danke für eure Antworten, ich werde mich morgen direkt mal beim JA melden und mich beraten lassen.

@ Zuckerschneckle
Was meinst du mit Titel?
 

Benny84

Neues Mitglied
mhmm - soviel zum Jugendamt ...

Ich: "Hallo. Ich brauche Beratung bezüglich einiger Unterhaltsfragen!"
Jugendamt: "Wir dürfen Sie nicht beraten. Das ist eine privatrechtliche Angelegenheit! Der Gesetzgeber verbietet das uns!"
Ich: "Was zum ...?! Wurden Vätern denn nicht mehr Rechte zugesprochen? Was soll das hier?!"
Jugendamt: "Das mag ja sein, aber nicht im Sinne einer Beratung! Diese steht nur dem Kind zu!"
 
Oben