Unterhaltszahlung

gabi26

Neues Mitglied
Hallo ich bin Neu und muss mich erst einmal durchwusseln hier im Forum...
Ich bin 26 und habe 2 kinder im alter von 8 und 2 Jahren...

nun meine Frage -
Ich habe von meinen Expartner einen 8 Jährigen Sohn - wir waren nicht Verheiratet...
haben uns Juni 2000 getrennt - ein Jahr hat er kein Unterhalt gezahlt da er Arbeitslos war ( wir haben alles so geregelt ) dann hat er 150 Euro monatlich gezahlt..... als Max dann 7 Jahre alt war haben wir geklärt das er 200 Euro zahlt was er auch ein paar Monate gemacht hat..
nun sagt er ist es in finaziellernotlage und kann nur 100 euro zahlen was auch soweit in Ordnung war da er sich genug um Max gekümmert - ( er ist jetzt seit Januar arbeitslos ) und kümmert sich seit ein paar wochen nicht mehr Besonders... Max ist alle 2 wochen bei seinen Vater wobei man sagen muss das er nur vorm PC sitz....

nun meine Frage kann ich mehr Unterhalt verlangen?
Ich selber bin seit 2002 verheiratet mit dem ich auch eine kleine Tochter zusammen habe...

ich hoffe ihr könnt mir helfen..

lg Gabi
 

prinzessin05

Namhaftes Mitglied
Es gibt die sog. Düsseldorfer Tabelle, dort steht drin, wieviel Unterhalt dir zusteht. Um die Unterhaltszahlung einzufordern und den höheren Betrag zu bekommen, musst du deinen Mann auf Zahlung des höheren Betrages verklagen (soweit ich das weiß). Ich weiß nicht, ob es auch geht, dass ihr eine schriftliche Vereinbarung macht, da kann dir aber ein Anwalt Auskunft geben.
 

gabi26

Neues Mitglied
ich habe mit meinen expartner keine schriftlich vereinbarung wir hatten das immer so geklärt...

und war auch immer in ordnung...
nun jetzt wo es anfängt das er sich nicht richtig kümmert bzw wenn max da ist nur am pc zu sitzen und nicht zu unternehmen... sehe ich es nicht merh ein ihn entgegen zu kommen.....

gut werde mal schauen-- danke :)
 

knolle

Aktives Mitglied
Hallo gabi26!
Habe das Problem mit dem Kindesunterhalt auch.
Du kannst zum Jugendamt gehen und Unterhaltsvorschuss beantragen, dann bekommst Du 72 Monate oder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahr die Differrenz zwischen dem was der Kindesvater zahlt und was das Jugendamt im höchstfall zahlen würde.
Ich habe zusätzlich noch die Beistandsschaft beantragt. Das heißt, das das Jugendamt sich im Namen deines Kindes um einen Unterhaltstitel kümmert. Ich denke das ist für die weitere Zukunft einfach wichtig, das Beurkundet wirrd wieviel der Kindesvater zahlen muß und auch kann. Allerdings kann das den Lebensumständen entsprechend immer neu berechnet werden.
Hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen, am besten du gehst mal zum JA.
LG Knolle
 
K

Katrin

Guest
Hallo
Unterhaltsvorschuß bekommt man nicht mehr, wenn man neu verheiratet ist.
Das Problem haben wir nämlich auch. Ich muß auch rst mal sehen, wie es weitrgeht, wenn mein Ex endlich fertig studiert hat und irgendwann vielleicht mal Geld verdient.
Katrin
 
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