Unterhaltszahlungen

S

SusieQ

Guest
Hallo, :bye:

ich bin seid nun 4 Jahren geschieden, mein Ex bezahlt auch regelmäßig seinen Unterhalt und holt die Kinder - soweit läuft alles halbwegs OK.

Nun ist er in der Zwischenzeit 2mal befördert worden, die Kinder sind älter geworden und so langsam frage ich mich, ob der Unterhalt für die Kinder noch angemessen ist.(ich bekomme keinen Unterhalt)

Die Düsseldorfer Tabelle ist mir natürlich bekannt, aber ich weiß nicht wieviel er inzwischen verdient, und wenn ich da nachhake und er weiß worum es mir geht ist wieder Krieg - und sagen wird er es mir sowieso nicht.

Wie ist das? Muß ich jetzt wieder zum teuren Anwalt um den Unterhalt neu zu berechnen (bzw. Gericht?) - wie damals bei der Scheidung?? Ich habe keine Lust das ganze elendige Theater mitzumachen - von den Kosten ganz abgesehen....

Oder wie ist das??? Weiss da jemand was? Damals ist ihm anteilig auch Kindergeld angerechnet worden, was seit 3 Jahren auch nicht mehr rechtens ist.
Aber ich kann doch nicht wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt rennen...ich hab's wohl auch verdrängt.

SusieQ ('ne Neue) :sonne
 
K

Kuschki

Guest
Hallo SusieQ,

die Düsseldorfer Tabelle steigt mit dem Alter automatisch. Mit 6, 12 +18 Jahren gibt es jeweils mehr Geld.
Dein Ex-Mann ist allerdings verpflichtet dir mitzuteilen wenn er mehr verdient und dadurch in eine neue Stufe rutscht. Tut er das nicht kannst du das über einen Anwalt machen lassen. Würde ich an deier Stelle auch tun, wenn er es dir so nicht sagt. Es geht immerhin um den Unterhalt deiner Kinder. Und so viel dürfte es bei dem Anwalt nicht kosten, zumal du das Geld ja wieder reinbekommst wenn dein Ex mehr zahlen muß.

:bye: Kuschki
 
S

Stephan

Guest
Du musst Dir das nicht gefallen lassen. Leider denken noch immer fast alle Männer, sie würden das Geld der Frau bezahlen, dafür ist es doch für die Kinder und das bekommen viele nicht in Ihren Kopf.
 
L

little_Lilith

Guest
Original von SusieQ
Damals ist ihm anteilig auch Kindergeld angerechnet worden, was seit 3 Jahren auch nicht mehr rechtens ist.

Hallo Susie

Doch, das mit dem Kindergeld ist rechtens, wenn er nicht in den unteren Einkommensklassen ist.

Du hast das Recht, alle 2 Jahre von ihm eine neue Gehaltsbescheinigung zu bekommen.
Er muss dir dann Auskunft über sein aktuelles Einkommen geben.
Macht er das nicht, kann dein Anwalt das von ihm einfordern.

Den Unterhalt für die Kinder kannst du gerichtlich einklagen - soweit ich weiss, brauchst du den Anwalt dann auch nicht zu bezahlen, wenn es nur den Kindesunterhalt betrifft.

lieben Gruß
Lilith
(auch neu)
 
K

knuti

Guest
Kindesunterhalt

Hallo! ich bin ganz neu hier im Forum und suchete nach einer Lösung für mein Problem, als ich Deine Frage fand.
Ich will Dich ja nicht demotivieren, aber ... Zieh' die Boxhandschuhe an. der Kampf hat erst angefangen. Tu' es für Deine Kinder, für ihre Ausbildung usw. Du musst auf dem Laufenden bleiben. eine Unterhaltsüberprüfung steht Dir alle zwei Jahre zu.
Wenn es nur um Unterhalt für die Kinder geht, solltest Du ANspruch auf Prozesskostenhilfe haben.
Nach meiner Erfahrung wärest Du mit einem Anwalt besser "bedient", da das Jugendamt nur bis zum 12. Lebensjahr tätig wird und wohl auch nicht alles was nach dem Gesetz den Kindern zusteht (Sonderbedarf) auch zahlt bzw. einholt.
Kläre mit einem Anruf bei einem Anwalt/Anwältin Deiner Wahl, ob Du Prozesskostenhilfe erhältst! Bei dem Anruf brauchst Du lediglich die Kenntnis der Höhe der Unterhaltszahlung die Du im Moment erhältst.
Die Kinder haben ein Recht darauf, so zu Leben wie es das Einkommen ihrer Eltern zulässt.
 
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