Frage -  Unterhaltvorschuß trotz Ehe

steffi74

Namhaftes Mitglied
Hallo,
vielleicht weiß jemand von euch was zu dieser Sache.
Ich habe einen 7 jährigen Sohn,von seinem Erzeuger habe ich mich schon in der SS getrennt.In den ersten 2 Jahren habe ich Unterhaltsvorschuß bekommen.Seit ich meinen Partner geheiratet habe,bekomme ich den nicht mehr.
Der Erzeuger hat keine Arbeit und zahlt keinen Unterhalt.
Meine Frage ist ob ich trotz Ehe noch weiter UHV bekommen kann?
Mir wurde vom Jugendamt gesagt das geht nicht,und dem Erzeuger meines Sohnes wurde gesagt das ich das bekommen würde.
Jetzt weiß ich nicht mehr wem ich glauben soll und kann.
Kennt sich jemand in solchen Dingen aus?
Wenn ja wäre ich dankbar für ein paar Tips.

Schönen Gruß,Steffi :winken:
 

gondi25

gondi0901
Hallo st.b.,
ich hab zwar leider nicht so die Ahnung davon. Aber meiner Meinung nach klingt das sehr komisch. Dass Du verheiratet bist, hat doch mit dem Unterhalt von Deinem Ex nichts zu tun.
Laut meiner Information, womit ich mich auch schon mal beschäftigt habe, weil ich vor einigen Jahren auch fast geheiratet hätte, fällt der Unterhaltsanspruch dem KV gegenüber erst weg, wenn Dein jetziger Mann Dein Kind adoptieren würde. Also alle Rechte und Pflichte des KV fallen erst dann weg. Von daher müsstest Du natürlich auch noch UV kriegen. Weiß aber auch jetzt leider nicht wo Du dich hin wenden könntest. Aber versuch einfach mal denen bißchen Dampf zu machen. Such Dir mal eine Broschüre, die müsstest Du doch auch bekommen haben, wo alles drin steht was mit Unterhalt und Unterhaltsvorschuss zu tun hat. Vielleicht steht da ja was drin. Ich kann auch gerne mal nachschauen, ob ich die Broschüre noch habe. Da sind doch so Paragraphen-Sachen erklärt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Dir keinen UV mehr zahlen, nur weil Du jetzt, mit einem anderen Mann wohl gemerkt, verheiratet bist.
Liebe Grüße gondi25
 

steffi74

Namhaftes Mitglied
Hallo,
mir ist damals auf dem Jugendamt gesagt worden das der Anspruch da mein jetziger Mann den überwigenden Unterhalt für Niklas decken würde.Adoption würde für uns nicht in Frage kommen.Da mein Mann und ich uns schon in der SS im 7.Monat kennengelernt haben und er Niklas als sein Kind angenommen hat reicht das für uns.Ich werde glaube ich Montag beim Jugendamt anrufen und nachfragen warum die zwei verschiedene Dinge erzählen und was mir für Möglichkeiten bleiben.

Schönen Gruß,Steffi :winken:
 
P

pingi78

Guest
solang dein mann dein kind nicht adoptiert hat ist meines wissens nach der erzeuger weiterhin unterhaltspflichtig.

nur wenn er deinen sohn adoptiert hat übernimmt er damit auch die unterhaltspflicht.



http://www.liga-kind.de/pages/schefhold300.htm

auszug:

Eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung seitens des Stiefelternteils gegenüber seinem Stiefkind besteht nicht. Im Lebensalltag sieht es aber so aus, das praktisch aus einem Topf gewirtschaftet wird. Ist z.B. die Stiefmutter berufstätig finanziert sie automatisch die Stiefkinder mit, da ihr Einkommen in der Regel mit in den Familientopf fließt, aus dem dann Miete, Reisen, Taschengeld, Kleidung etc. bezahlt werden.

Der Konflikt ergibt sich einerseits aus dem Spannungsfeld zwischen dem leiblichen Elternteil, der verpflichtet ist Unterhalt für sein Kind zu bezahlen, es aber nicht tut oder nicht in ausreichendem Umfang und dem Stiefelternteil, der das Stiefkind, das in seinem Haushalt lebt mit finanziert.Eine Lösung bietet das Gesetz für den Fall, daß der leibliche Elternteil keinen Unterhalt für sein Kind zahlt. Der Stiefelternteil kann den von ihm für sein Stiefkind gezahlten Unterhalt vom leiblichen unterhaltsverpflichteten Elternteil zurückverlangen. Aber maximal nur in Höhe des gesetzlichen Unterhaltsanspruches des Kindes. Es handelt sich um einen gesetzlichen Forderungsübergang, der dann greift, wenn der Stiefelternteil für das Stiefkind, das in seinem Haushalt lebt, entweder Barunterhalt leistet oder das Kind betreut, geregelt in § 1607 Abs. 3 BGB. Erhält das Kind den gesetzlichen Unterhalt, kann der Stiefelternteil darüber hinaus nicht mehr erhalten, auch wenn er weitere Aufwendungen für sein Stiefkind macht.

Auf seiten der leiblichen Mutter, die in zweiter Ehe die Kinder betreut ergibt sich ein Konflikt daraus, daß der Stiefelternteil weder während des Bestehens der Beziehung noch nach deren Scheitern wirtschaftliche Verpflichtungen gegenüber seinem Stiefkind hat und die leibliche Mutter den Unterhalt für ihr Kind nicht mehr bestreiten kann, weil sie z.B. ihren Beruf aufgegeben hat, um sowohl die Kinder des neuen Ehepartners, ihre eigenen Kinder und gegebenenfalls auch gemeinsame weitere Kinder zu betreuen. Als Lösung aus diesem Dilemma bietet sich zur Zeit nur eine vertragliche Regelung an, mit der Unterhaltsverpflichtungen des Stiefelternteils festgelegt werden. Das ist aber eine freiwillige Regelung der Parteien.
 

nadja regine

Aktives Mitglied
Ich weiß auch nur, daß es Unterhaltsvorschuß maximal 6 Jahre gibt - oder hat sich das geändert??? ?(

Viel Glück!

Viele Grüße

Nadja
 

mausepieps

ZwergenMama
ich kenne es auch so, dass uvg auch gezahlt wird, wenn man neu verheiratet iss, denn der neue mann iss ja net der leibliche vater...ebend erst durch adoption.
udn uvg bekommt man 6 jahre, oder bis das kind 12 jahre alt ist.
 
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